Drucksache - 0976/5  

 
 
Betreff: Laubbeseitigung in Grünanlagen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 
Verfasser:Dr. Vandrey/Wapler/Drews/Centgraf 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
13.12.2018 
26. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Umwelt, Natur- und Klimaschutz, Liegenschaften und Grünflächen Beratung
15.01.2019 
22. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Natur- und Klimaschutz, Liegenschaften und Grünflächen vertagt   
17.12.2019 
34. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Natur- und Klimaschutz, Liegenschaften und Grünflächen      
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
16.01.2020 
40. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag
Beschlussempfehlung
Beschluss
Vorlage zur Kenntnisnahme

Die Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf hat in ihrer Sitzung am 16.01.2020 beschlossen:

 

"Das Bezirksamt wird aufgefordert

 

-          die Entlaubung statt maschinell, wo möglich und sinnvoll, mit Handrechen durchführen zu lassen,

-          zunehmend an geeigneten Orten auf die Laubentfernung zu verzichten und stattdessen Laub zur Naturdüngung und als Schlupfwinkel für Kleintiere in den Grünanlagen zu belassen.

 

Der BVV ist bis zum 30.4.2020 zu berichten."

 

 

 

Das Bezirksamt teilt dazu Folgendes mit:

 

Das Bezirksamt setzt den BVV-Beschluss in die Praxis um. Es orientiert sich in seiner Arbeit am fachlich anerkannten „Handbuch Gute Pflege“ (Link: https://www.berlin.de/senuvk/umwelt/stadtgruen/pflege_unterhaltung/download/Handbuch-Gute-Pflege_Berlin_Druck.pdf).

 

Die 6. der darin enthaltenen 11 „Goldenen Regeln“ lautet: „[Bei der Pflege und der Unterhaltung von Grünflächen und Bäumen] wird darauf geachtet, dass Laub, wo immer es möglich ist, vor Ort verbleibt“. Ein Entfernen von Laub kann z. B. aus besonderen gestalterischen Gründen oder zur Verkehrssicherung erforderlich sein.

 

Auch die Nutzung von Handrechen wird vom Bezirksamt in vielen Einsatzbereichen präferiert und praktiziert. Ausgenommen sind große zusammenhängende Flächen, die von Laub befreit werden müssen, da dort ein 3- bis 4-facher Zeitaufwand entstünde.

 

Zum Thema Laubbeseitigung sei auch auf die Vorlage zur Kenntnisnahme auf Drucksache 0276/5 verwiesen.

 

 

Das Bezirksamt bittet, den Beschluss damit als erledigt zu betrachten.

 

 

 

Reinhard Naumann Oliver Schruoffeneger

Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat

 


 

 
 

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