Drucksache - 0966/5
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Die BVV hat in ihrer Sitzung am 27.08.2020 Folgendes beschlossen:
Das Bezirksamt wird ersucht sich in Zusammenarbeit mit anderen Bezirken und in Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales (SenIAS) dafür einzusetzen, den Wildwuchs an vertragsfreien Unterkünften für wohnungslose Menschen entgegenzuwirken. Ziel ist die Schaffung einer Vertragsgrundlage mit Unterkünften, die die Qualität, aber gegebenenfalls auch das Profil der Unterkünfte, regelt. Grundlage für die Verträge sollen die geplanten Rahmenvereinbarungen der SenIAS mit den Berliner Bezirken sein. Hierbei soll sich das Bezirksamt dafür einsetzen, dass ausreichend Mittel und Personal bereitgestellt werden. Zur Umsetzung der Maßnahmen sind insbesondere Shared Service-Modelle zu prüfen.
Der BVV ist bis zum 31. Oktober 2020 zu berichten.
Das Bezirksamt teilt dazu mit:
Die Bezirke haben bisher grundsätzlich keine Verträge mit Betreibern von (vertragsungebunden) Wohnheimen. Diese Regelung ist tradiert und resultiert daraus, dass Bezirke keine vertraglichen Verpflichtungen und damit finanzielle Verbindlichkeiten gegenüber Wohnheimbetreibern eingehen. Vertragliche Bindung bedeutet auch immer Kosten für nicht belegte Plätze. Diese finanziellen Mittel stehen im Bezirkshaushalt nicht zur Verfügung. Einzige Ausnahme sind die bezirkseigenen Häuser in der Forckenbeckstraße, Spandauer Damm und Schweinfurthstraße, wobei auch hier der Bezirk ausschließlich durch die Fachstelle belegte Plätze finanziert. Freihaltegebühren entstehen nicht. Lediglich das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten Berlin (LAF) schließt Verträge mit Wohnheimbetreibern (vertragsgebunden). Hier ist ein stetiges Kontingent von vorgehaltenen Plätzen erforderlich. Das LAF unterliegt in diesem Fall anderen Rahmenvorgaben. Bereits seit 2016 verfolgt die Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen gemeinsam mit Bezirken und dem LAF eine zentrale Steuerung und Vereinheitlichung des Unterbringungsprozesses von wohnungslosen Menschen. Ziel ist: „die Einführung einer gesamtstädtischen Bedarfs- und Kapazitätsplanung mit einem zentralen Belegungsmanagement, das alle von Wohnungslosigkeit bedrohten oder betroffenen Personen, die unterzubringen sind, unabhängig von ihren staatsangehörigkeits- und aufenthaltsrechtlichen Verhältnissen bedarfsgerecht mit einer geeigneten Unterkunft versorgt.“ Im Rahmen des Projektes GSTU (Gesamtstädtische Steuerung Unterbringung) sind künftig für die Bedarfe an Unterbringungsmöglichkeiten der Bezirke und des LAF Einrichtungen mit vertraglicher Bindung beabsichtigt. Die Fachstelle Soziale Wohnhilfe ist von Beginn an in dem Projekt GSTU sehr engagiert in allen Teilprojekten vertreten. Das Ziel von GSTU entspricht somit dem beabsichtigten Beschluss. Die Fachstelle Soziale Wohnhilfe hält das Vorhaben für zwingend erforderlich und unterstützt es mit erheblicher Personalressource. GSTU kann als ein Shared Service-Modell bezeichnet werden. Hier werden die Konsolidierung und Zentralisierung von Dienstleistungsprozessen von einer zentralen Stelle zusammengefasst. Bedeutsam ist hier die Errichtung einer eigenen, unabhängigen Organisationseinheit, die die unterschiedlichen Bedarfe der beteiligten Organisationen Bezirke, LAF und Senatsverwaltung gleichberechtigt berücksichtigt
Das Bezirksamt bittet, den Beschluss als erledigt zu betrachten.
Arne Herz Detlef Wagner stellv. Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
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