Drucksache - 0966/5  

 
 
Betreff: Vertragsgrundlage für ASOG-Unterkünfte schaffen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 
Verfasser:Dr. Vandrey/Wapler/Kaas Elias 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
13.12.2018 
26. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeit Beratung
24.01.2019 
20. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Arbeit vertagt   
28.02.2019 
21. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Arbeit vertagt   
19.08.2019 
25. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Arbeit vertagt   
21.08.2020 
34. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Arbeit - Besucher möch0ten sich bitte per Mail im BV-Büro anmelden      
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
27.08.2020 
48. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag
Dringlichkeitsbeschlussempfehlung
Beschluss

Die BVV hat in ihrer Sitzung am 27.08.2020 Folgendes beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht sich in Zusammenarbeit mit anderen Bezirken und in

Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales (SenIAS)

dafür einzusetzen, den Wildwuchs an vertragsfreien Unterkünften für wohnungslose

Menschen entgegenzuwirken. Ziel ist die Schaffung einer Vertragsgrundlage mit

Unterkünften, die die Qualität, aber gegebenenfalls auch das Profil der Unterkünfte,

regelt. Grundlage für die Verträge sollen die geplanten Rahmenvereinbarungen der

SenIAS mit den Berliner Bezirken sein. Hierbei soll sich das Bezirksamt dafür einsetzen, dass ausreichend Mittel und Personal bereitgestellt werden. Zur Umsetzung der Maßnahmen sind insbesondere Shared Service-Modelle zu prüfen.

 

Der BVV ist bis zum 31. Oktober 2020 zu berichten.

 

Das Bezirksamt teilt dazu mit:

 

Die Bezirke haben bisher grundsätzlich keine Verträge mit Betreibern von (vertragsungebunden) Wohnheimen. Diese Regelung ist tradiert und resultiert daraus, dass Bezirke keine vertraglichen Verpflichtungen und damit finanzielle Verbindlichkeiten gegenüber Wohnheimbetreibern eingehen. Vertragliche Bindung bedeutet auch immer Kosten für nicht belegte Plätze. Diese finanziellen Mittel stehen im Bezirkshaushalt nicht zur Verfügung. Einzige Ausnahme sind die bezirkseigenen Häuser in der Forckenbeckstraße, Spandauer Damm und Schweinfurthstraße, wobei auch hier der Bezirk ausschließlich durch die Fachstelle belegte Plätze finanziert. Freihaltegebühren entstehen nicht.

Lediglich das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten Berlin (LAF) schließt Verträge mit Wohnheimbetreibern (vertragsgebunden). Hier ist ein stetiges Kontingent von vorgehaltenen Plätzen erforderlich. Das LAF unterliegt in diesem Fall anderen Rahmenvorgaben.

Bereits seit 2016 verfolgt die Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen gemeinsam mit Bezirken und dem LAF eine zentrale Steuerung und Vereinheitlichung des Unterbringungsprozesses von wohnungslosen Menschen. Ziel ist: „die Einführung einer gesamtstädtischen Bedarfs- und Kapazitätsplanung mit einem zentralen Belegungsmanagement, das alle von Wohnungslosigkeit bedrohten oder betroffenen Personen, die unterzubringen sind, unabhängig von ihren staatsangehörigkeits- und aufenthaltsrechtlichen Verhältnissen bedarfsgerecht mit einer geeigneten Unterkunft versorgt.“

Im Rahmen des Projektes GSTU (Gesamtstädtische Steuerung Unterbringung) sind künftig für die Bedarfe an Unterbringungsmöglichkeiten der Bezirke und des LAF Einrichtungen mit vertraglicher Bindung beabsichtigt.

Die Fachstelle Soziale Wohnhilfe ist von Beginn an in dem Projekt GSTU sehr engagiert in allen Teilprojekten vertreten.

Das Ziel von GSTU entspricht somit dem beabsichtigten Beschluss. Die Fachstelle Soziale Wohnhilfe hält das Vorhaben für zwingend erforderlich und unterstützt es mit erheblicher Personalressource. GSTU kann als ein Shared Service-Modell bezeichnet werden. Hier werden die Konsolidierung und Zentralisierung von Dienstleistungsprozessen von einer zentralen Stelle zusammengefasst. Bedeutsam ist hier die Errichtung einer eigenen, unabhängigen Organisationseinheit, die die unterschiedlichen Bedarfe der beteiligten Organisationen Bezirke, LAF und Senatsverwaltung gleichberechtigt berücksichtigt

 

Das Bezirksamt bittet, den Beschluss als erledigt zu betrachten.

 

 

 

 

Arne Herz       Detlef Wagner

stellv. Bezirksbürgermeister    Bezirksstadtrat

 

 


 

 
 

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