Drucksache - 0962/5  

 
 
Betreff: Personalsituation Jugendamt
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 
Verfasser:Dr. Vandrey/Wapler 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
13.12.2018 
26. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin vertagt   
17.01.2019 
27. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin vertagt   
21.02.2019 
28. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin beantwortet   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Große Anfrage
Große Anfrage - Beantwortung

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Wie viele Stellen im Jugendamt sind nicht besetzt (untergliedert nach einzelnen Bereichen wie Regionale Soziale Dienste, Erziehungsberatungsstelle, Elterngeldstelle, Unterhaltsvorschusskasse etc.), inwieweit führen etwaig nicht besetzte Stellen zu Bearbeitungsengpässen?
     
  2. In wie vielen Fällen haben im Jahr 2017 Mitarbeiter*innen des Jugendamtes nicht an familiengerichtlichen Anhörungsterminen teilgenommen, obwohl sie geladen wurden, in wie vielen Fällen wurde die persönliche Anwesenheit im Gerichtstermin durch eine schriftliche Stellungnahme ersetzt?
     
  3. Wie hoch liegt die durchschnittliche Fallzahl pro Fachkraft bei den Regionalen Diensten des Jugendamtes?

 

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

die Große Anfrage beantworte ich im Namen des Bezirksamtes wie folgt:

 

zu 1.

Die personelle Situation des Jugendamtes Charlottenburg-Wilmersdorf stellt sich mit Blick auf die erste Frage wie folgt dar:

 

Im Bereich der Geschäftsstelle und des Fachteams sind 12,32 VZÄ von 15,32 VZÄ besetzt. Für zwei der unbesetzten drei Stellen (Fachsteuerung Jugendförderung und Koordination Frühe Hilfen) sind die Bewerbungsverfahren seitens des Jugendamtes abgeschlossen. Nachdem alle Gremien zugestimmt haben, können die ausgewählten Bewerber*innen ihre Tätigkeit im Fachteam aufnehmen. Bei der dritten offenen Stelle wird gegenwärtig der Aufgabenkreis beschrieben, um diese für eine Ausschreibung vorzubereiten. Daher ist nach der anstehenden Besetzung der zwei Stellen von einem Besetzungsstand von 93 % auszugehen.

 

In der Erziehungs- und Familienberatung (EFB) befinden sich zwei vakanten Stellen im Umfang von 2,00 VZÄ im Ausschreibungsverfahren. Nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens wird der Stellenplan der EFB wie bisher vollständig erfüllt sein. Der EFB verfügt über 10,63 VZÄ.

 

Im Bereich der Jugendfreizeiteinrichtungen sind 18,09 VZÄ von 20,05 VZÄ besetzt. Trotz intensiver Personalakquise können von den derzeit 1,96 VZÄ nur 1,00 VZÄ nachbesetzt werden. Zum einen fehlen qualifizierte Bewerbungen, zum anderen ist auch für Erzieher*innen der Arbeitsmarkt so attraktiv, dass sie sich kaum auf befristete Arbeitsverträge einlassen.

 

Die fünf Stellen für die Jugendförderer im Umfang von 4,75 VZÄ sind besetzt.

 

Der Stellenplan des Pflegekinderdienstes (PKD) weist derzeit ein Fehl von 0,61 VZÄ aus. Die unbesetzten Stellenanteile resultieren aus Teilzeiten und Mutterschutzzeiten. Das Bewerbungsverfahren zur Besetzung der Vertretungszeit ist bereits abgeschlossen. Die Besetzung erfolgt nach Freigabe der Bewerber*in durch die abgebende Stelle.

 

Der Stellenplan der Jugendgerichtshilfe (JGH) weist insgesamt 6,00 VZÄ aus. Aufgrund persönlicher Veränderungen befindet sich eine Vollzeitstelle im Bewerbungsverfahren. Ein weiterer verbliebener freier Stellenanteil im Umfang von 0,20 VZÄ resultiert aus einer Teilzeitvereinbarung. Die Vorstellungsgespräche fanden vom 10. bis 12.12.2018 statt. Aufgrund der guten Bewerber*innenlage ist von einer zeitnahen Nachbesetzung auszugehen.

 

Besonders erfreulich ist, dass der Besetzungstand des RSD sich im Verlauf des Jahres 2018 deutlich verbessert hat. Die Zahl der im RSD beschäftigten sozialpädagogischen Fachkräfte konnte von 43,63 VZÄ im Juni 2018 auf 50,28 VZÄ im Dezember 2018 gesteigert werden. Insbesondere die Instrumente der Stufenvorweggewährung und meine Entscheidung, auf das Abwarten der Konkurrentenschutzklagefristen bei Bewerbungsverfahren zu verzichten, hat zu positiven Impulsen geführt. Dazu beigetragen haben ebenfalls die Effekte aus der seit August 2018 veröffentlichten Dauerausschreibung, aber auch die intensive Betreuung von Student*innen der Sozialen Arbeit im Rahmen ihrer Praktika, um sie nach Abschluss ihres Studiums als Fachkräfte im Bezirk zu gewinnen.

 

Mit Blick auf 50,28 von 65,34 VZÄ besetzte Stellen werden wir für den RSD die verschiedenen getroffenen Maßnahmen weiter fortsetzen und planen, auch 2019 das Jugendamt als Arbeitgeber deutlich stärker in der Öffentlichkeit zu präsentieren.

 

Die Probleme bei der Fachkräftegewinnung bleiben die hohe Fluktuation unter den sozialpädagogischen Fachkräften, die berlininterne Konkurrenz sowie per se der anhaltende Fachkräftemangel. Ein besonderes Problem bei der Stellenbesetzung ist, dass alle Bezirke kaum noch Sozialpädagog*innnen mit Berufserfahrung gewinnen können, so dass in dem Bereich Kinderschutz zunehmend Berufsanfänger eingestellt werden.

 

Im Bereich der Zentralen Fachdienste ist die Arbeitsgruppe Wirtschaftliche Jugendhilfe/Eingliederungshilfe bis auf einen Stellenanteil von 0,575 VZÄ, der aus Teilzeiten resultiert, voll besetzt.

In der Elterngeldstelle sind im Jahr 2018 ständig Bewerbungsverfahren durchgeführt worden. Aufgrund unterjähriger Personalabgänge befinden sich aber durchgängig 3,20 VZÄ in der Nachbesetzung. Die erneute Ausschreibung für die Elterngeldsachbearbeitung ist bereits veranlasst. Um den Personalbedarf auszugleichen, wurde im Jahr 2018 das Projekt Elterngeld gemeinsam mit der Investitionsbank Berlin (IBB) durchgeführt.

 

Darin wurde von der IBB im Zeitraum vom 23.04. bis 31.10.2018 Personal im Umfang von 4,0 VZÄ für die Elterngeldsachbearbeitung gestellt. Als Ergebnis konnte die Bearbeitungszeit der Anträge von 23,8 Wochen in der Spitze auf 7 Wochen gesenkt werden.

 

Ich führe gerade zur Frage der Elterngeldstelle sowie der Weiterentwicklung des Projektes Elterngeld und IBB Gespräche mit dem Senat über dessen Ergebnisse ich sie in der ersten Hälfte des neuen Jahres informieren werde. 

 

Bei den Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) sind im Jahr 2018 zusätzlich 3,0 VZÄ aus der AG Ressourcensteuerung hinzugekommen. Dadurch hat sich der Stellenplan unterjährig von 19,72 VZÄ auf 22,72 VZÄ erhöht. Diese 3,0 VZÄ sowie die weiteren 2,72 aus dem Stellenaufwuchs nach der Änderung des UVG befinden sich derzeit in der Ausschreibung. Trotz der Personalsituation konnte die Arbeitsgruppe UVG im Jahr 2018 die Anzahl der bewilligten Anträge im Vergleich zum Vorjahr um 55 % steigern. Im Vergleich mit den anderen Bezirken nimmt Charlottenburg-Wilmersdorf dabei den 3. Platz hinter Lichtenberg mit 63 % und Pankow mit 61 % ein.

 

Ich möchte den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Unterhaltsvorschussstelle ausdrücklich für Ihre besondere Leistung danken.

 

Bei den Amtsvormundschaften und Beiständen sind rechnerisch 1,70 VZÄ von 17,45 VZÄ im Stellenplan nicht besetzt. Die Vakanzen resultieren mit 0,70 VZÄ aus vereinbarten Teilzeiten. In der Beistandschaft wird die offene Stelle zur Ausschreibung gebracht.

 

Im Bereich Kindertagesbetreuung (Gutscheine u.a.) steht das Jugendamt vor einer Neustrukturierung des Arbeitsbereiches. In diesem Kontext werden auch die offenen Stellen in der Verwaltung im Umfang von 3,24 VZÄ nachbesetzt.

 

 

zu 2.

Zur zweiten Frage der Teilnahme an familiengerichtlichen Anhörungsterminen im Jahr 2017 war der RSD des Jugendamtes an 1.220 familiengerichtlichen Verfahren mit schriftlichen oder mündlichen Stellungnahmen beteiligt. Im Jahr 2018 wurden zum Stand 10.12.2018 bislang 794 schriftliche wie mündliche Beteiligungen erfasst, wobei die Mengenerfassung für das laufende Jahr noch nicht abgeschlossen ist.

 

Die Feststellung, wie viele familiengerichtliche Verfahren im Jugendamt vorliegen, ist mit dem SoPart-Mengenbericht nicht möglich. Um eine Differenz zwischen der Anzahl aller familiengerichtlichen Verfahren und der Beteiligung zu berechnen, müssten alle Fallakten händisch ausgezählt werden. Dieser Arbeitsauftrag hätte zu einer Schließzeit von zwei bis drei Tagen geführt, die ich weder verantworten noch veranlassen werde.

 

zu 3.

Zur letzten Frage der Fallzahlentwicklung im RSD hat sich analog zur besseren Personalausstattung die Fallzahlbelastung von 77,35 Fällen auf 71 Fälle pro sozialpädagogische Fachkraft reduziert. Angestrebt wird eine durchschnittlich Fallbelastung pro sozialpädagogische Fachkraft, die nicht über 65 Fällen liegt.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Heike Schmitt-Schmelz

 


 

 
 

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