Drucksache - 0847/5
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Sehr geehrte Frau Vorsteherin,
die oben genannte Große Anfrage beantworte ich für das Bezirksamt wie folgt:
Bisher wurden 89 Anträge (Stand 28.08.2018) erfasst und davon 27 positiv beschieden. Einige schon vorliegende Anträge müssen noch erfasst werden.
Die Bearbeitungszeit richtet sich nach der personellen Anwesenheitsquote, den übrigen Aufgaben der Zweckentfremdung und nicht zuletzt nach der Einreichung der notwendigen Unterlagen durch die Antragsteller.
Die Personalausstattung umfasst 8 Stellen seit Inkrafttreten des Zweckendfremdungsverbotes. Das Bezirksamt hat die Arbeitsgruppe zum 1. Januar 2018 noch um 0,75 Stellenanteile aufgestockt.
Für die zusätzliche Registriernummernvergabe hat die Senatsverwaltung für Stadtenwicklung und Wohnen kein zusätzliches Personal bereitgestellt.
Das Bezirksamt teilt diese Ansicht nur zum Teil. Die Mängel im Informationsfluss und die gesetzlichen Grundlagen werden derzeit angepasst bzw. ausgeräumt. Sicherlich hätten auch wir uns seitens der Senatsverwaltung zügigeres Handeln zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Novellierung gewünscht. Die Verordnung liegt im Entwurf inzwischen dem RdB vor.
Die Gebühren werden nur erhoben, wenn noch keine gültige Genehmigung vorliegt.
Die Bürgerinnen und Bürger mit Berliner Hauptwohnsitz die unter 50 % Wohnfläche anbieten, sind von der Gebührenpflicht befreit.
Mit freundlichen Grüßen
Arne Herz
Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin, Otto-Suhr-Allee 100, D-10585 Berlin, Tel.: 9029 – 13000, E-Mail: herz@charlottenburg-Wilmersdorf.de
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