Drucksache - 0782/5  

 
 
Betreff: Verschärftes Zweckentfremdungsverbot durchsetzen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 
Verfasser:Dr. Vandrey/Wapler/Wieland/Gusy 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
21.06.2018 
21. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Bürgerdienste, Wirtschafts- und Ordnungsangelegenheiten Beratung
13.09.2018 
23. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, Wirtschafts- und Ordnungsangelegenheiten vertagt   
11.10.2018 
24. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, Wirtschafts- und Ordnungsangelegenheiten ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
15.11.2018 
25. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin vertagt   
13.12.2018 
26. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag
Beschlussempfehlung
Beschluss
Vorlage zur Kenntnisnahme

 

Die BVV hat ihrer Sitzung vom 13.12.2018 beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, bei leerstehenden Wohngebäuden entweder das verschärfte Zweckentfremdungsverbot durchzusetzen, oder sich dafür einzusetzen, dass auf Landesebene eine Arbeitseinheit geschaffen wird, die die hochkomplexen Verfahren auf Vorschlag der jeweils betroffenen Bezirke betreibt.

 

Der BVV ist bis zum 31.12.2018 zu berichten.

 

 

Beantwortung zusammen mit Drs. 0954/5, Spekulativen Leerstand beenden: Einrichtung einer Task-Force zur Rückführung von Wohnraum nach dem Zweckentfremdungsverbot-Gesetz

 

Die BVV hat in ihrer Sitzung vom 21.02.2019 beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, im Wohnungsamt eine Task-Force „Rückführung von Wohnraum nach § 4 Zweckentfremdungsverbot-Gesetz (ZwVbG)“ zu bilden.

Perspektivisch soll sich das zuständige Bezirksamtsmitglied bei erneutem Personalaufwuchs im Bezirk mit Priorität für die Schaffung einer neuen Personalstelle im Wohnungsamt für die Task-Force aussprechen.

Aufgaben der Task-Force sollen sein:

 

  • Kontrolle der Prüfung der Anwendbarkeit, Vorbereitung und Durchführung der Rückführungs-, Räumungs- und Wiederherstellungsgebote des ZwVbG, insbesondere der Treuhänderregelung nach § 4a und 4b ZwVbG,
  • Information des Ausschusses für Bürgerdienste, Wirtschafts- und Ordnungsangelegenheiten über alle Schritte der Rückführung von Wohnraum,
  • Controlling, insbesondere der Einhaltung des strengen Gebrauchs von Rückführungsmaßnahmen, unter Maßgabe der Einhaltung der gesetzlichen Widerspruchsfristen,
  • enger Erfahrungsaustausch mit anderen Bezirken und ggf. der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen, Aufbauen von Fachwissen zum Themenkomplex, Weiterbildung.

 

Der BVV ist bis zum 31.03.2019 zu berichten.

 

Hierzu wird Folgendes berichtet:

 

Der Fachbereich Wohnen/ Zweckentfremdung wendet das Zweckentfremdungsverbot-Gesetz an. Atypsche Vorgänge werden mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen abgestimmt, daher erübrigt sich die Einrichtung einer Task-Force.

 

Im Rahmen der Dienstkräfteanmeldung wurden zwei Stellen für den Fachbereich Wohnen/ Zweckentfremdung angemeldet.

 

Das Bezirksamt bittet, den Beschluss damit als erledigt zu betrachten.

 

 

 

Arne Herz

Stellv. Bezirksbürgermeister 

 


 

 
 

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