Drucksache - 0765/5
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Die BVV hat in ihrer Sitzung am 13.12.2018 beschlossen:
"Das Bezirksamt wird aufgefordert zu prüfen, wie an oder in der Nähe von Spielplätzen in Charlottenburg-Wilmersdorf öffentliche Toiletten angeboten werden können. Dabei soll auch geprüft werden, ob Toilettenhäuschen aufgestellt oder aber Kooperationen mit anliegenden Einzelhändlern geschlossen werden, die ihre Toilette zur Verfügung stellen.
Der BVV ist bis zum 28.02.2019 zu berichten."
Das Bezirksamt teilt dazu Folgendes mit:
Die Grundversorgung mit öffentlichen Toilettenanlagen in Berlin umfasst im Vergleich 280 Standorte. Das Volumen des Vertrags über die Grundversorgung, der Aufbau, Wartung und Reinigung der Anlagen für 15 Jahre umfasst, beträgt 174,5 Millionen Euro.
In Charlottenburg-Wilmersdorf gibt es über 130 Spiel- und Bolzplätze. Allein aus der Gegenüberstellung dieser Eckwerte ergibt sich, dass eine Versorgung von Spielplätzen mit öffentlichen Toilettenanlagen weder in der Fläche noch auf einem vergleichbaren Standard wie die übrigen öffentlichen Toiletten auch nur annähernd finanzierbar ist. Da es keine entsprechenden Produkte gibt, müssten die Kosten auf die Bereitstellung von Spielflächen gebucht werden, ohne dass sich die Budgetzuweisungen des Landes dafür erhöhen würden. Der Bezirk würde auf den Kosten sitzen bleiben. Selbstverständlich sind jedoch auch Spielplätze im berlinweiten Toilettenkonzept als „Bedarfsquellen“ für die Versorgung mit öffentlichen Toiletten berücksichtigt und das Bezirksamt hat auch in der Vergangenheit entsprechende Standorte mit der zuständigen Senatsverwaltung abgestimmt. So finden sich beispielsweise am Ludwigkirchplatz, Preußenpark, Klausenerplatz, und Hans-Rosenthal-Platz direkt in der Nähe von wichtigen Spielplätzen Toilettenanlagen, die auch im neuen Vertrag als Standorte erhalten bleiben. Auch bei neuen Standorten im Rahmen des Ausbaus der Versorgung werden Spielplätze profitieren (z.B. Bhf. Jungfernheide).
Für die Koordination von Kooperationen mit dem Einzelhandel werden indes keine Kapazitäten gesehen. Die wenigsten Einzelhändler*innen dürften auch geeignete Örtlichkeiten zur Verfügung haben. Eher in Frage kämen gastronomische Betriebe. Ob und unter welchen Bedingungen diese ihre Toilette zur Verfügung stellen, entscheiden diese im Rahmen ihres Hausrechts.
Der naheliegende Anreiz für Gastronom*innen für eine Zurverfügungstellung ist es, die wachsende Zahl von Spielplatzbesucher*innen als Kund*innen zu gewinnen. Dies funktioniert auch ohne Kooperationsvereinbarungen. Ob sich ein Betrieb hier kinder- bzw. familienfreundlich verhält oder nicht, dürfte sich nirgendwo schneller verbreiten als auf dem Spielplatz selbst. Das Bezirksamt wird in Zukunft regelmäßig im Frühling, wenn die Nutzung der Spielplätze deutlich steigt, öffentlich dazu aufrufen, dass Gastronom*innen einen Beitrag zur Familienfreundlichkeit der Stadt leisten.
Das Bezirksamt bittet, den Beschluss damit als erledigt zu betrachten.
Arne Herz Oliver Schruoffeneger Stellv. Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
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