Drucksache - 0754/5  

 
 
Betreff: Endlich Hilfe für Helfer! - zurückgezogen HH 09.06.2020
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDU-Fraktion 
Verfasser:Klose/K. Wagner 
Drucksache-Art:AntragAntrag
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
24.05.2018 
20. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Haushalt, Personal, Wirtschaftsförderung, Informationstechnologie und Gender Mainstreaming Beratung
09.10.2018 
23. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal, Wirtschaftsförderung, Informationstechnologie und Gender Mainstreaming vertagt   
13.11.2018 
24. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal, Wirtschaftsförderung, Informationstechnologie und Gender Mainstreaming vertagt   
11.12.2018 
25. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal, Wirtschaftsförderung, Informationstechnologie und Gender Mainstreaming vertagt   
12.05.2020 
44. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal, Wirtschaftsförderung, Informationstechnologie und Gender Mainstreaming Besucher möchten sich bitte per Mail im BV-Büro anmelden! vertagt   
09.06.2020 
45. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal, Wirtschaftsförderung, Informationstechnologie und Gender Mainstreaming Besucher möchten sich bitte per Mail im BV-Büro anmelden! zurückgezogen   
Bezirksverordnetenversammlung Beratung

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag

 

Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, zu prüfen welchen Bedarf an Dienstkraftfahrzeugen der Regionale Sozialpädagogische Dienst (RSD) nach Regionen aufgeschlüsselt - hat und dies in einem Konzept darzustellen. Das Konzept soll neben Fragen zu Etatisierung und Bereitstellung von Stellplätzen auch klären, ob elektrisch betriebene Personenkraftwagen möglich sind und ob bzw. wie diese in vorhandene Infrastrukturen (z.B. e-Säulen auf dem Gelände des Bezirksamtes) eingebunden werden können.

 

Der BVV ist bis zum 30.08.2018 zu berichten.

 

Begründung:

Der RSD bezeichnet sich selbst als Basisdienst des Jugendamtes. Es kann nicht sein, dass MitarbeiterInnen dazu gezwungen sind, ausschließlich mit öffentlichen Verkehrsmitteln Außentermine wahrzunehmen. Wer Krisenhilfe leistet und Kinderschutz betreibt, kann nicht erst auf den Bus warten, wenn es um „Leib und Leben“ geht!

 


 

 
 

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