Drucksache - 0754/5
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Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, zu prüfen welchen Bedarf an Dienstkraftfahrzeugen der Regionale Sozialpädagogische Dienst (RSD) – nach Regionen aufgeschlüsselt - hat und dies in einem Konzept darzustellen. Das Konzept soll neben Fragen zu Etatisierung und Bereitstellung von Stellplätzen auch klären, ob elektrisch betriebene Personenkraftwagen möglich sind und ob bzw. wie diese in vorhandene Infrastrukturen (z.B. e-Säulen auf dem Gelände des Bezirksamtes) eingebunden werden können.
Der BVV ist bis zum 30.08.2018 zu berichten.
Begründung: Der RSD bezeichnet sich selbst als Basisdienst des Jugendamtes. Es kann nicht sein, dass MitarbeiterInnen dazu gezwungen sind, ausschließlich mit öffentlichen Verkehrsmitteln Außentermine wahrzunehmen. Wer Krisenhilfe leistet und Kinderschutz betreibt, kann nicht erst auf den Bus warten, wenn es um „Leib und Leben“ geht!
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