Drucksache - 0704/5
Die BVV beschließt:
Das Bezirksamt wird beauftragt, darzustellen, welche Schlussfolgerungen aus den Analysen zur geschlechtergerechten Nutzung und zur geschlechtersensiblen Vergabe der Sportstätten des Bezirks zu ziehen sind. Dies kann im Rahmen der Erstellung des Sportentwicklungsplans erfolgen. Bleibt eine Schlussfolgerung im Rahmen des Sportentwicklungsplans aus, erfolgen die Schlussfolgerungen gesondert durch das Bezirksamt und werden der BVV spätestens im zweiten Quartal2020 vorgestellt.
Dabei sind die tatsächlichen Nutzer*innenanalysen neben den Zahlen der Vereinsmitgliedschaften mit zu berücksichtigen. Dabei sind die Entwicklungen der letzten fünf Jahre mit zu berücksichtigen.
Der BVV ist bis zum 30.06.2020 zu berichten.
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