Drucksache - 0573/5  

 
 
Betreff: Parkplätze nach Ladenschluss öffentlich machen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:FDP-Fraktion 
Verfasser:Heyne/Recke 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
18.01.2018 
16. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Bürgerdienste, Wirtschafts- und Ordnungsangelegeheiten und Verkehr Beratung
08.02.2018 
16. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, Wirtschafts- und Ordnungsangelegenheiten und Verkehr mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
22.02.2018 
17. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag
Beschlussempfehlung
Beschluss
Vorlage zur Kenntnisnahme

 

Die BVV hat in Ihrer Sitzung vom 22.02.2018 beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht mit der Betreiberin des LIDL-Supermarktes in der Gervinusstr. 30, den Betreiberinnen des Netto-Supermarktes in der Heilbronner Str. 19 und des ALDIMarktes in der Heilbronner Str. 26A Kontakt aufzunehmen und gemeinsam mit ihnen zu prüfen, inwiefern die Öffnung der Supermarkt-Parkplätze nach Ladenschluss zur Entlastung des Parksuchverkehrs in der Region und für die Schaffung neuer Lademöglichkeiten für Elektro-PKWs, möglich ist.

Neben dieser „Test-Region“ soll auch evaluiert werden, wo im Bezirk ggf. weitere Flächen im obengenannten Sinne aktiviert werden können.

 

Der BVV ist bis zum 30.06.2018 zu berichten.

 

 

 

Annegret Hansen

Bezirksverordnetenvorsteherin

 

 

Hierzu wird Folgendes berichtet:

 

Mit Schreiben vom 18. April 2018 hat sich das Bezirksamt mit dem Anliegen der BVV an die im Antrag genannten Supermärkte gewandt.

 

Die Anregung der BVV wird von allen Supermärkten mit folgenden Begründungen abgelehnt:

 

  • Fremdparker lassen Fahrzeuge auch zu den Öffnungszeiten stehen, dadurch fehlt den Kunden der Parkplatz, dementsprechend entstehen viele Kundenbeschwerden.

 

  • Haftungsfragen bei jedweden Schäden sind ungeklärt, z. B. kein Winterdienst außerhalb der Öffnungszeiten, es handelt sich um Privatgrundstücke.

 

 

Ein Supermarktbetreiber nimmt das Thema gerne wieder auf, wenn ggf. bei einem künftigen Neubau eine Tiefgarage gebaut wird, könnten bei einem Überbedarf an Parkplätzen, Stellplätze an Anwohner vermietet werden. Auch die anderen Supermärkte nehmen sich gern der Problematik an, sobald rechtliche Rahmenbedingungen geschaffen werden, die u. a. die Haftungsfrage und die Eingriffsmöglichkeit während der Öffnungszeiten klären.

 

Einige Supermarktbetreiber errichten bei Neu- und größeren Umbauten mittlerweile Ladestationen. Das Bezirksamt wird im Rahmen des Projekts "Mobilitätspunkte" weiterhin die Zusammenarbeit mit den Lebensmittelhändlern suchen.

 

Das Bezirksamt bittet, den Beschluss damit als erledigt zu betrachten.

 

 

 

Reinhard NaumannArne Herz

BezirksbürgermeisterBezirksstadtrat

 


 

 
 

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