Drucksache - 0520/5  

 
 
Betreff: Umgestaltung der Kreuzung Wundtstraße/Horstweg zum Stadtplatz
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD-Fraktion 
Verfasser:Röder/Burth 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
14.12.2017 
15. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Straßen- und Grünflächen Beratung
10.01.2018 
11. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Straßen- und Grünflächen ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
18.01.2018 
16. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag
Dringlichkeitsbeschlussempfehlung
Beschluss
Vorlage zur Kenntnisnahme

Die BVV hat in ihrer Sitzung am 18.01.2018 beschlossen:

 

"Das Bezirksamt wird aufgefordert, die weiteren bezirklichen Planungen und Zeithorizonte zur Umgestaltung der Kreuzung Wundtstraße/Horstweg zu einem Stadtplatz sowie deren Finanzierung gegenüber der BVV sowie den Anwohnern und Initiativen im Klausenerplatzkiez darzulegen.

 

Der BVV ist bis 28.02.2018 zu berichten."

 

 

 

Das Bezirksamt teilt dazu Folgendes mit:

 

Mit den momentan vorhandenen Kapazitäten und Ressourcen für die Planung und Durchführung von Tiefbaumaßnahmen im Bezirksamt ergeben sich aktuell folgende Zeithorizonte:

-          Im Januar 2020 in Abstimmung mit der für das sog. Plätzeprogramm zuständigen Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen die Beauftragung eines Planungsbüros.

-          Im Sommer 2020 werden die Bauplanungsunterlagen erstellt.

-          Anschließend erfolgt die Prüfung der Bauplanungsunterlagen und der Bescheid über die Kostenübernahme durch die Senatsverwaltung. Aktuell sind hierfür 3 bis 6 Monate zu kalkulieren.

-          Ein Baubeginn ist damit in 2021 möglich.

 

Dabei handelt es sich um ein „Best Case-Szenario“. Da der Bezirk bei der Finanzierung von Planung und Ausführung von der Landesebene abhängig ist und die verschiedenen Interessen abgeglichen und die Einwohnerschaft einbezogen werden müssen, können die notwendigen Rückkopplungsprozesse mehr Zeit in Anspruch nehmen.

 

Die Zuständigkeit für die Verkehrsführung auf den betroffenen Straßen liegt, unter Berücksichtigung der Stellungnahmen der Berliner Feuerwehr und der Berliner Polizei, in der Zuständigkeit des Bezirks und nicht auf Landesebene. Die Abhängigkeit von der Senatsverwaltung entsteht durch die Frage der Finanzierung. Das Bezirksamt setzt sich aufgrund seiner Zuständigkeit für die Verkehrsführung für die Berücksichtigung der von der BVV empfohlenen Varianten ein.

 

Über den Fortgang des Vorhabens wird das Bezirksamt im zuständigen Fachausschuss berichten. Insbesondere über erreichte Planungsstände wird auch die Einwohnerschaft informiert und zur Beteiligung eingeladen.

 

Das Bezirksamt bittet, den Beschluss damit als erledigt zu betrachten.

 

 

 

Arne Herz Oliver Schruoffeneger

Stellv. Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat

 


 

 
 

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