Drucksache - 0512/5
1. EinwohnerfrageChristiane von Trotha Baustelle Hochmeisterpark
Ohne Vorankündigung wurde FÜR EIN JAHR ein HALTEVERBOT an der Grossbaustelle Hochmeisterpark in der Cicerostr. eingerichtet, das es unmöglich macht, die Häuser Cicerostr. 57-59 per Fahrzeug zu erreichen. Hiervon betroffen sind ca 30-40 Wohnparteien, besonders ältere oder mobilitätseingeschränkte Bewohner (auch ein Behindertenparkplatz wurde verlegt). Es ist fraglich, ob ein Rettungswagen das Haus noch anfahren könnte. Auch ist die Anlieferung von Paketen und Waren nicht mehr möglich. Ebenso können geplante Handwerkerarbeiten im Haus Cicerostr. 58 nicht durchgeführt werden.
Sehr geehrte Frau Bezirksverordnetenvorsteherin,
zu der Einwohneranfrage nimmt das Bezirksamt wie folgt Stellung:
Ohne Vorankündigung wurde FÜR EIN JAHR ein HALTEVERBOT an der Grossbaustelle Hochmeisterpark in der Cicerostr. eingerichtet, das es unmöglich macht, die Häuser Cicerostr. 57-59 per Fahrzeug zu erreichen. Hiervon betroffen sind ca 30-40 Wohnparteien, besonders ältere oder mobilitätseingeschränkte Bewohner (auch ein Behindertenparkplatz wurde verlegt). Es ist fraglich, ob ein Rettungswagen das Haus noch anfahren könnte. Auch ist die Anlieferung von Paketen und Waren nicht mehr möglich. Ebenso können geplante Handwerkerarbeiten im Haus Cicerostr. 58 nicht durchgeführt werden.
zu 1 – 3)
Grundsätzlich stellt zunächst der Straßenbaulastträger, also die Abteilung Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt als Eigentümer die absolut notwendig in Anspruch zu nehmenden Flächen fest und erteilt eine Sondernutzungserlaubnis. Dies vorausgesetzt erteilt die Straßenverkehrsbehörde ihre verkehrsrechtliche Anordnung.
Insofern war es im Ergebnis – auch nach Ortsterminen – erforderlich die aktuell durch die in Rede stehende Baumaßnahme in Anspruch zu nehmenden Flächen zu definieren und der Öffentlichkeit für die Dauer der Maßnahme zu entziehen.
So musste im Zuge der Cicerostraße auch ein Behindertenparkplatz versetzt werden, in der Nestorstraße wurde ein Fußgängernotweg angeordnet.
Eine Anwohnerinformation erfolgt in der Regel durch die bauausführenden Firmen, bzw. den Bauherrn, ist aber keine Verpflichtung aus der verkehrsrechtlichen Anordnung.
Über die o.a. angesprochenen Maßnahmen hinaus wurden keine Regelungen getroffen oder vereinbart, die Überwachung erfolgt durch Polizei, Straßenbaulastträger und Ordnungsamt.
Es besteht Einigkeit darüber, dass das Informationsverfahren gegenüber der Anwohnerschaft in derartigen Fällen dauerhaft verbesserungsfähig ist.
Mit freundlichen Grüßen
Arne Herz
2.EinwohnerfrageJoachim Neu Westkreuzpark (zusätzlich schriftliche Beantwortung)
Nach zahlreichen Aussagen - auch schriftlich - der Parteien/Politik sollten die Kleingärten im FNP Änderungsgebiet erhalten bleiben. Jetzt verlautete im 4. (abschließenden) Workshop, dass sämtliche Kleingärten der Bahnlandwirtschaft aufgegeben werden müssen.
Obwohl dem Bezirksamt seit langer Zeit bekannt war, dass auf Teilflächen des nördlichen Teils ein B-Plan liegt und die Senatsverwaltung für Verkehr die planungsrechliche Umstellung des gesamten nördlichen Teils von planfestgestelltem Gebiet auf Grünfläche - bedingt durch den zukünftigen Umbau des AB Dreieckes Funkturm - verweigert, ging das Umweltamt sowie das Planungsbüro F/J/P von einer Beplanbarkeit der Gesamtfläche rund um das Westkreuz aus.
Sehr geehrte Frau Hansen, sehr geehrter Herr Neu,
zu der Einwohneranfrage teile ich Folgendes mit:
Nach zahlreichen Aussagen - auch schriftlich - der Parteien/Politik sollten die Kleingärten im FNP Änderungsgebiet erhalten bleiben. Jetzt verlautete im 4. (abschließenden) Workshop, dass sämtliche Kleingärten der Bahnlandwirtschaft aufgegeben werden müssen.
und
Das Bezirksamt kann nicht erkennen, inwiefern es Pächter belogen oder die Öffentlichkeit getäuscht haben sollte. Der genannte B-Plan trägt die Nr. VII-101 und wurde 1963 festgesetzt. Sein Geltungsbereich tangiert zwar Teilflächen des nördlichen Kleingartenbereichs; die Festsetzungen betreffen aber nur die Trassen der Stadtautobahn selbst und nicht die angrenzenden Kleingärten. Eine Einbeziehung dieses nördlichen Kleingartenbereichs in das laufende Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan hält die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen zum gegenwärtigen Zeitpunkt für nicht geboten. Sie hält sich die Darstellung der grundlegenden Planungsziele offen, solange die Verkehrsplanung zum Umbau des Autobahn-Dreiecks Funkturm noch nicht weiter konkretisiert ist. Die Gesamtkonzeption des Planungsbüros kann jedoch unabhängig von der FNP-Änderung fortgeführt und vom Bezirk beschlossen werden.
Ja, und zwar dann, wenn die übergeordneten Planungen für die Autobahn hinreichend konkret sind.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Schruoffeneger
3.EinwohnerfrageRudolf Harthun Seesener Str. 40-47 (zusätzlich schriftliche Beantwortung)
Der städtebauliche Vertrag zu diesem Objekt bedingte eine Kita-Bereitstellung von 26 Plätzen (auch durch die Befreiungsgenehmigung für 2 zusätzliche OG's). Mangels Möglichkeiten von Aussen-Spielplätzen konnte diese Auflage nicht erfüllt werden. Es gibt jetzt 2 Kita-Einrichtungen mit einer Kita-Platz-Anzahl, die keine Außenanlagen erfordert.
Sehr geehrte Frau Hansen, sehr geehrter Herr Harthun,
zu der Einwohneranfrage teile ich Folgendes mit:
Der städtebauliche Vertrag zu diesem Objekt bedingte eine Kita-Bereitstellung von 26 Plätzen (auch durch die Befreiungsgenehmigung für 2 zusätzliche OG's). Mangels Möglichkeiten von Aussen-Spielplätzen konnte diese Auflage nicht erfüllt werden. Es gibt jetzt 2 Kita-Einrichtungen mit einer Kita-Platz-Anzahl, die keine Außenanlagen erfordert.
Die Kita ist derzeit mit 25 anstelle der vertraglich vereinbarten Größe von 26 Plätzen im Betrieb. Grund hierfür ist, dass seitens der Kitaaufsicht keine Erlaubnis für die ab 26 Plätze erforderliche Freifläche erteilt wird. Für die Freifläche sind Lärmschutzmaßnahmen erforderlich. Der Nachtrag zur Errichtung einer Lärmschutzwand ist in Bearbeitung. Nach Auswertung des Einwohnermelderegisters waren mit Stand vom 12.7.17 weniger als 60% der Wohnungen belegt. Die Eigentümerin des Grundstücks wurde über den Inhalt der Drucksache mit Schreiben vom 20.7.17 informiert. Nach erneuter Auswertung des Einwohnermelderegisters sind mit Stand vom 21.9.17 mehr als 60% der Wohnungen belegt. Das Bezirksamt geht auf folgenden Wegen derzeit ordnungsbehördlich vor: Die Eigentümerin wurde mit Schreiben vom 16.5.17 zu einer Nutzungsuntersagung angehört. Dieses Verfahren ist noch in Bearbeitung. Bis zu einem nächsten Gesprächstermin im Dezember ruht das Verfahren derzeit. Mit Schreiben vom 1.11.17 wurde die Grundstückseigentümerin zudem im Rahmen eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens angehört. Weiterhin wurde dem Vertreter der Grundstückseigentümerin mit Schreiben vom 3.11.2017 mitgeteilt, dass einer Nutzungsaufnahme über 60% nach den Bestimmungen des städtebaulichen Vertrags nicht zugestimmt wird.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Schruoffeneger
4.EinwohnerfrageRaimund Fischer Bürgerbeteiligung
Der Bürgerbeteiligung soll u.a. auf Bestreben vieler Politiker hin wesentlich mehr Anteil zukommen als bisher. Sehr vielen interessierten Bürgern bezüglich der Umbaupläne des Bezirks wurde jedoch vor knapp zwei Jahren die Möglichkeit genommen, sich an einem Schaukasten auf der nordwestlichen Ecke des Olivaer Platzes über die Wahrnehmung ihrer Interessen durch unsere Bürgerinitiative zu informieren.
Sehr geehrte Frau Hansen, sehr geehrter Herr Fischer,
zu der Einwohneranfrage teile ich Folgendes mit:
Der Bürgerbeteiligung soll u.a. auf Bestreben vieler Politiker hin wesentlich mehr Anteil zukommen als bisher. Sehr vielen interessierten Bürgern bezüglich der Umbaupläne des Bezirks wurde jedoch vor knapp zwei Jahren die Möglichkeit genommen, sich an einem Schaukasten auf der nordwestlichen Ecke des Olivaer Platzes über die Wahrnehmung ihrer Interessen durch unsere Bürgerinitiative zu informieren.
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Nach einem fünfjährigen intensiven Partizipationsverfahren zur Umgestaltung des Olivaer Platzes und den daraus resultierenden zahlreichen Entwurfsplanänderungen wurden im Frühjahr 2015 zur Erlangung einer verbindlichen Entwurfsplanung alle Protagonisten zu einem Runden-Tisch-Verfahren eingeladen. Die Teilnahme aller Akteure war ausdrücklich erwünscht. Alle beteiligten Akteure wurden vorbehaltslos eingeladen. Das bewusste Fernbleiben schließt jedoch keineswegs eine Konsensfindung der an der Veranstaltung beteiligten aus. Der aus diesem Verfahren resultierende verbindliche Entwurfsplan, auch als Konsensplan bekannt, repräsentiert das Ergebnis aller sich am Verfahren beteiligter Akteure und bindet die Verwaltung, bestätigt durch BVV-Beschlüsse, an die sich darin wiederspiegelnden Vereinbarungen.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Schruoffeneger
5.EinwohnerfrageThomas Rosenberg Uhlandstraße (schriftliche Beantwortung)
Ist dem Bezirksamt etwas bekannt beziehungsweise gibt es Planungen, den Abschnitt der Uhlandstraße zwischen Berliner Straße und Blissestraße wie die restliche Uhlandstraße auf ebenfalls eine Fahrspur je Fahrtrichtung zurückzubauen, die Gehwege zu verbreitern, stellplatzmehrendes Querparken zu ermöglichen, einen Fahrrad-Angebotsstreifen einzurichten und das Straßenbegleitgrün aufzustocken, wobei vor den Kreuzungen zur Berliner Straße und zur Blissestraße ähnlich anderen Kreuzungen zusätzliche Abbiegespuren geschaffen werden könnten, und zu wann würden dementsprechende Maßnahmen möglich, mithin beabsichtigt sein?
Sehr geehrte Frau Hansen, sehr geehrter Herr Rosenberg,
zu der Einwohneranfrage teile ich Folgendes mit:
Ist dem Bezirksamt etwas bekannt beziehungsweise gibt es Planungen, den Abschnitt der Uhlandstraße zwischen Berliner Straße und Blissestraße wie die restliche Uhlandstraße auf ebenfalls eine Fahrspur je Fahrtrichtung zurückzubauen, die Gehwege zu verbreitern, stellplatzmehrendes Querparken zu ermöglichen, einen Fahrrad-Angebotsstreifen einzurichten und das Straßenbegleitgrün aufzustocken, wobei vor den Kreuzungen zur Berliner Straße und zur Blissestraße ähnlich anderen Kreuzungen zusätzliche Abbiegespuren geschaffen werden könnten, und zu wann würden dementsprechende Maßnahmen möglich, mithin beabsichtigt sein?
Konkrete Planungen dazu existieren seitens des Bezirksam dazu nicht. Die Initiative "Wilmersdorfer Mitte" hat jedoch Vorschläge zur Umgestaltung dieses Bereiches, bis hin zu einer vollständigen Schließung dieses Straßenabschnittes für den motorisierten Verkehr, veröffentlicht. Sollten wie auch immer gestaltete Planungen realisert werden, müssten hierfür Mittel in der Investitionsplanung für die Jahre 2022/23 eingestellt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Schruoffeneger
6.EinwohnerfrageChristine Wußmann-Nergiz Cornelsenwiese (schriftliche Beantwortung)
In Ihrer Antwort auf meine mündliche Nachfrage zur Einwohnerfrage im November 2017 äußerten Sie, wenn man tausende qm Fläche im Bezirk versiegeln würde, könnte man den Folgen des Klimawandels nicht entgegentreten.
Sehr geehrte Frau Vorsteherin, die o.g. Einwohnerfrage beantworte ich für das Bezirksamt wie folgt: In Ihrer Antwort auf meine mündliche Nachfrage zur Einwohnerfrage im November 2017 äußerten Sie, wenn man tausende qm Fläche im Bezirk versiegeln würde, könnte man den Folgen des Klimawandels nicht entgegentreten.
Durch den vorhabenbezogenen Bebauungsplan 4-57 VE soll eine Nachverdichtung der Siedlung an der Sodener Straße mit rund 100 neuen Wohnungen ermöglicht werden. Da es sich um ein Bebauungsplanverfahren der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB handelt, wird von einer Umweltprüfung und einem Umweltbericht abgesehen. Dennoch wird im Plangebiet ein hoher Grünanteil erreicht. Im Geltungsbereich des Bebauungsplans ist vorgesehen, oberirdische Stellplätze und Garagen weitgehend auszuschließen. Die sich aus den geplanten Baukörperfestsetzungen ergebende Grundflächenzahl gemäß § 19 Abs. 1 BauNVO ist mit 0,28 bzw. 0,32 vorgesehen und damit eher niedrig für einen innerstädtischen Bereich. Die Grundstücksfreiflächen sollen gärtnerisch angelegt und unterhalten werden. Dies auch, falls unter diesen Tiefgaragen angelegt werden. In diesem Fall ist eine Erdschicht von mindestsens 80 cm aufzubringen. Dachflächen sind gemäß textlicher Festsetzung extensiv zu begrünen. Damit wird ein Beitrag zur Rückhaltung von Regenwasser geleistet.
Grundsätzlich ist dazu anzumerken, dass Vorhabenträger je nach Standortvoraussetzungen entscheiden können, ob das anfallende Regenwasser auf dem Vorhabengrundstück im Boden versickert oder in den öffentlichen Regenwasserkanal eingeleitet wird. Da bei Letzterem Gebühren anfallen, wird Regenwasser oft durch Bodenversickerung dem Grundwasser zurückgeführt. Detaillierte Auskünfte zum Henriettenplatz sind momentan noch nicht möglich, da das Ergebnis des Workshopverfahrens zur Umgestaltung des Henriettenplatzes noch auszuwerten ist. Erste belastbare Informationen wird es nach dem nächsten Workshoptermin bis Anfang Mai geben.
Mit freundlichen Grüßen Schruoffeneger
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