Drucksache - 0460/5
Die BVV hat in ihrer Sitzung vom 12.10.2017 beschlossen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, das bei der Genehmigung von Veranstaltungen auf dem Breitscheidplatz darauf geachtet wird, dass das Denkmal zur Erinnerung an die Opfer des Terroranschlags vom 19.12.16 erkennbar und einsehbar bleibt.
Der BVV ist bis zum 30.11.2017 zu berichten.
Annegret Hansen Bezirksverordnetenvorsteherin
Hierzu wird Folgendes berichtet:
Das Bezirksamt hat frühzeitig entschieden, den Gedenkort auch im Rahmen von Veranstaltungen jederzeit angemessen freizuhalten.
Das Ordnungsamt wird bei jedem Genehmigungsverfahren für eine Veranstaltung auf dem Breitscheidplatz darauf achten, dass das Denkmal zur Erinnerung an die Opfer des Terroranschlags vom 19.12.2016 erkennbar ist.
Das Bezirksamt bittet, den Beschluss als erledigt zu betrachten.
Reinhard NaumannArne Herz BezirksbürgermeisterBezirksstadtrat
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