Drucksache - 0436/5
Wir fragen das Bezirksamt:
Sehr geehrte Frau Vorsteherin,
die Große Anfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt schriftlich:
Die hier angesprochene geplante Strecke eines Fahrradweges auf der südlichen Seite der Spree erstreckt sich über eine Länge von rund neun Kilometern. Betroffen von der Planung sind sowohl private als auch öffentliche Flurstücke im Vermögen unterschiedliche Fachämter der Bezirke Mitte, Charlottenburg-Wilmersdorf und Spandau. Für den Abschnitt zwischen der Dovebrücke und der Schloßbrücke liegen Bauplanungsunterlagen aus dem Juli 2011 vor.
Derzeit ist insbesondere für den Wegeabschnitt hinter der Jungfernheidebrücke in den Kleingartenbereichen die Wahrung der Verkehrssicherheit problematisch. Der Weg ist Teil der Kleingartenanlage und demgemäß ausschließlich für eine fußläufige Erschließung der Parzellen dimensioniert. Seine nach Planfeststellungsbeschluss vorgesehene Verbreiterung auf den Flächen der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) kann wegen des Bestandsschutzes der dort vorhandenen Kleingartenparzellen nach derzeitigem Sachstand nicht zeitnah realisiert werden. Der Radverkehr, der aufgrund der bereits veröffentlichten Streckenführung des Spreeradweges nicht unerheblich ist, führt hier zu Nutzungskonflikten bis hin zu Gefährdungen. Für die geplante Radwegetrasse soll nach bisherigem Sachstand der vorhandene Uferweg in Anspruch genommen werden. Dieser verläuft überwiegend auf Grundstücksflächen der WSV, die zudem teilweise zum Bezirk Spandau gehören. Auch hier wäre vorab die vertragliche Regelung über die öffentliche Nutzung und Unterhaltung zwischen Berlin und der WSV bzw. dem Wasserstraßen-und Schifffahrtsamt (WSA) erforderlich, sowie eine entsprechende Vereinbarung zwischen den Bezirken Charlottenburg-Wilmersdorf und Spandau.
Die Rahmenbedingungen und Grundlagen für die Realisierung des Planungsvorhabens Spreeradweg ab Jungfernheidebrücke sollen im Rahmen einer Machbarkeitsstudie untersucht werden. Zu Planungen in dem Abschnitt zwischen der Hansabrücke und der Dovebrücke liegen dem Bezirksamt keine Erkenntnisse vor.
Der Abschnitt der Radwegetrasse zwischen Rohrdammbrücke und Wiesendamm tangieren den Planfeststellungsbereich im aktuellen „Planfeststellungsverfahren für die Fahrrinnenanpassung Berliner Nordtrasse Spree – Oder – Wasserstraße / Untere Havel –Wasserstraße “. Im Rahmen der Einwendungserörterung im Dezember 2016 wurde seitens der WSV zugesagt, in den entsprechenden Bereichen, insbesondere Rohrdammbrücke und Engstelle gegenüber „Faule Spree“, den Verlauf der Radwegetrasse planerisch zu berücksichtigen.
Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz wurde im August 2017 gebeten, die Engstellen unter der Rohrdamm- und Schloßbrücke zu beseitigen. Ein Rückbau der verkehrsbehindernden Gitterkäfige unter der Rohrdammbrücke wurde zwischenzeitlich von dort veranlasst. Selbstverständlich besteht auch für die Unterquerung der Schloßbrücke am Tegeler Weg nach wie vor der dringende Bedarf auf Rückbau der dortigen Vergitterung. Die dahinter untergebrachten Mülltonnen der Personenschifffahrt sollten seit langem einen anderen Standort bekommen, damit Berlinbesuchende, die am Schiffsanleger ankommen, nicht mehr durch den Müllplatz in den Schlosspark gehen müssen. Wie der hier in Rede stehende Radweg durch Absenkungen und ähnliche Maßnahmen im Rahmen verfügbarer Ressourcen aufgewertet werden kann, wird geprüft werden.
Bei der Abnahme des Wegeabschnittes wurde die bauliche Ausführung dieser Rinnen bemängelt. Das mit der Planung beauftragte Büro und die Baufirma wurden bauherrenseitig aufgefordert, bis Ende Oktober 2017 eine zweckdienliche Lösung zu realisieren.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Schruoffeneger
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