Drucksache - 0435/5  

 
 
Betreff: Überdachtes Wartehaus an der Bushaltestelle Herthastraße
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDU-Fraktion 
Verfasser:Klose/Brzezinski 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
12.10.2017 
13. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Bürgerdienste, Wirtschafts- und Ordnungsangelegeheiten und Verkehr Beratung
28.11.2017 
13. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, Wirtschafts- und Ordnungsangelegenheiten und Verkehr ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
14.12.2017 
15. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Beschlussempfehlung
Beschluss
VzK - Zwischenbericht
VzK - Schlussbericht
Anlage 435-5

Die BVV hat in ihrer Sitzung am 14.12.2017 beschlossen:

 

"Das Bezirksamt wird gebeten, sich mit aller Kraft für die Schaffung mindestens einer überdachten Wartemöglichkeit einzusetzen. Gleichzeitig soll das Haltestellenschild so versetzt werden, dass es nicht mehr direkt im Eingangsbereich des Sportplatzes steht."

 

 

Das Bezirksamt teilt dazu Folgendes mit:

 

Die im Zwischenbericht des Bezirksamts vom 20.2.2018 in Aussicht gestellte Errichtung eines Wartehäuschens wurde anschließend realisiert.

 

Die Haltestelle Hubertusallee hinter Franzensbader Straße wurde in 2017 aufwendig behindertengerecht umgebaut. Durch die Ausbildung einer Haltebucht für Busse wird der Kraftfahrzeug- und Radverkehr durch haltende Busse nicht mehr behindert. Eine Verschiebung der Haltestelle ist wegen der Regelungen für Haltestellen (Bus hält am Haltestellenmast, Lage der Ein-/ Ausstiege im rollstuhlgerecht angelegten Bordsteinbereich, Aufstellfläche des Busses vor dem Ausfahrradius) und der dort neu erstellten Wartehalle nicht möglich. Die Wartehalle befindet sich links neben dem Eingang zum Sportplatz. Würde der Haltestellenmast in diese Richtung versetzt werden, so müssten auch die Rillenplatten im gleichen Abstand verschoben werden. Die Rillenplatten würden dann von der rechten Seite des Eingangsbereichs zur linken Seite in ähnlichem Abstand verschoben werden. Es entstünde lediglich eine gespiegelte Eingangssituation. Darüber hinaus kann der Haltestellenmast nicht zu weit zur Wartehalle versetzt werden, weil dadurch die Einengung des passierbaren Raumes für Fußnger*innen und Rollstuhlfahrer*innen im Zusammenhang mit wartenden Fahrgästen zu großre.

Die "Anforderungen an Haltestellen und Stationen des ÖPNV" haben durch ihre Normierung im Berliner Mobilitätsgesetz (§ 31) im Jahr 2018 eine rechtliche Aufwertung erfahren. Außerdem sind die "Anforderungen der Barrierefreiheit an Platzangebot und Anfahrbarkeit von Bushaltestellen" in der Anlage 6 zum Berliner Nahverkehrsplan (siehe Anlage) festgeschrieben.

 

Das Bezirksamt bittet, den Beschluss damit als erledigt zu betrachten.

 

 

 

Reinhard Naumann Oliver Schruoffeneger

 

 

 

 


 

 
 

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