Drucksache - 0398/5
Die BVV beschließt:
Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin bittet,
die Erhaltungsverordnung (Anlage 3) gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) für den das Gebiet "Gierkeplatz" im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf, Ortsteil Charlottenburg, einschließlich der Begründung (Anlage 1) und der Karte zur Gebietsabgrenzung (Anlage 2) zu beschließen.
Umwandlungsverordnung Mit Erlass der sozialen Erhaltungsverordnung für das Gebiet "Gierkeplatz" wird der Geltungsbereich dieser Verordnung auch unter die Umwandlungsverordnung (Verordnung über einen Genehmigungsvorbehalt für die Begründung von Wohneigentum oder Teileigentum im Erhaltungsgebieten nach §172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Baugesetzbuches) vom 3. März 2015 (verkündet im Gesetz- und Verordnungsblatt vom 13.März 2015) fallen. Diese Umwandlungsverordnung tritt nach 5 Jahren wieder außer Kraft.
Annegret Hansen Bezirkverordnetenvorsteherin
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