Drucksache - 0397/5
Die BVV beschließt:
Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin bittet,
die Erhaltungsverordnung (Anlage 3) gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) für den das Gebiet "Mierendorff-Insel" im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf, Ortsteil Charlottenburg, einschließlich der Begründung (Anlage 1) und der Karte zur Gebietsabgrenzung (Anlage 2) zu beschließen.
Umwandlungsverordnung Mit Erlass der sozialen Erhaltungsverordnung für das Gebiet "Mierendorff-Insel" wird der Geltungsbereich dieser Verordnung auch unter die Umwandlungsverordnung (Verordnung über einen Genehmigungsvorbehalt für die Begründung von Wohneigentum oder Teileigentum im Erhaltungsgebieten nach §172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Baugesetzbuches) vom 3. März 2015 (verkündet im Gesetz- und Verordnungsblatt vom 13.März 2015) fallen. Diese Umwandlungsverordnung tritt nach 5 Jahren wieder außer Kraft.
Annegret Hansen Bezirkverordnetenvorsteherin
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