Drucksache - 0390/5
Die BVV beschließt:
Die Bezirksverordnetenversammlung genehmigt gemäß § 37 Abs. 4 und 7 und § 38 Abs. 1 LHO in Verbindung mit § 12 Abs. 2 BezVG nachträglich die vom Bezirk zugelassenen, in der vorgelegten Nachweisung - Anlage - enthaltenen Haushaltsüberschreitungen in folgender Aufteilung:
Überplanmäßige Ausgaben: 3.630.705,28 EUR Außerplanmäßige Ausgaben 2.066.464,03 EUR.
Annegret Hansen Bezirkverordnetenvorsteherin
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