Drucksache - 0381/5  

 
 
Betreff: Einwohnerfragen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksverordnetenvorsteher 
   
Drucksache-Art:EinwohnerfragestundeEinwohnerfragestunde
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
13.07.2017 
10. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin erledigt   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Einwohnerfragen
Antworten

1. Einwohnerfrage              Dr. Wolfgang Vonnemann

              Kolonie Oeynhausen

 

  1. Wurden für die Baufelder auf der Kleingartenanlage Oeynhausen Baugenehmigungen erteilt? Wenn ja, wann und für welche der Baufelder (A, B, C, D)?
     
  2. Wurden für die Baufelder auf der Kleingartenanlage Oeynhausen Genehmigungen für bauvorbereitende Arbeiten erteilt? Wenn ja, wann und welchen sachlichen Umfang haben diese Genehmigungen?
     
  3. Wurden hinsichtlich der Erschließung des Baugebiets, das Gegenstand der Bauvorbescheide betreffend das Kleingartengelände Oeynhausen ist, die Verhandlungen über den Erschließungsvertrag abgeschlossen? Wenn ja, wann? Welchen Inhalt hat der Erschließungsvertrag insbesondere hinsichtlich der verkehrlichen Erschließung des Baugeländes?

 

Sehr geehrte Frau Hansen,

sehr geehrter Herr Vonnemann,

 

zu der Einwohneranfrage teile ich Folgendes mit:

 

  1. Wurden für die Baufelder auf der Kleingartenanlage Oeynhausen Baugenehmigungen erteilt? Wenn ja, wann und für welche der Baufelder (A, B, C, D)?

und

  1. Wurden für die Baufelder auf der Kleingartenanlage Oeynhausen Genehmigungen für bauvorbereitende Arbeiten erteilt? Wenn ja, wann und welchen sachlichen Umfang haben diese Genehmigungen?

 

Baugenehmigungen wurden für die hinteren Baublöcke C und D erteilt, eine Baubeginnanzeige liegt noch nicht vor. Verfahrensfreie Maßnahmen wie die Bauvorbereitung können jedoch ohne Genehmigung vorab umgesetzt werden.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Oliver Schruoffeneger

 

 

2. Einwohnerfrage              Joachim Neu

              Westkreuzpark

              (schriftliche Beantwortung)

 

  1. Beabsichtigt das Land Berlin ein Vorkaufsrecht auf die Fläche der DB Netz,die von der DB Immobilien verkauft werden soll, auszuüben?
     
  2. Welche ungefähre Höhe der Kosten werden für den Kauf der Fläche - nach Verkehrswert - als Grünfläche anfallen?
     
  3. Aus welchen Finanzquellen wird ein Kauf realisiert werden können?

(Bsp. Erstattung als Ausgleichsmaßnahme)

 

Sehr geehrte Frau Hansen,

sehr geehrter Herr Neu,

 

zu der Einwohneranfrage teile ich Folgendes mit:

 

  1. Beabsichtigt das Land Berlin ein Vorkaufsrecht auf die Fläche der DB Netz, die von der DB Immobilien verkauft werden soll, auszuüben?

und

  1. Welche ungefähre Höhe der Kosten werden für den Kauf der Fläche - nach Verkehrswert - als Grünfläche anfallen?

und

  1. Aus welchen Finanzquellen wird ein Kauf realisiert werden können? (Bsp. Erstattung als Ausgleichsmaßnahme)

 

Dem Bezirksamt liegen darüber bisher keine Informationen vor.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Oliver Schruoffeneger

 

 

3. Einwohnerfrage              Dr. Michael Roeder

              Einwohnerfragen

              (schriftliche Beantwortung)

 

Seit dem 20.4.2017 liegt dem Bezirksamt eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Stadträtin Schmitt-Schmelz wegen wiederholter unzureichender Beantwortung von Einwohnerfragen und/oder wochenlanger Überschreitung der Antwortfrist vor. Ich frage:
1. Ist nach 11 Wochen (3.7.17) nunmehr mit einem Bescheid zu rechnen?

 

Seit Amtsantritt des jetzigen Bürgermeisters vor sechs Jahren gaben Bezirksamtsmitglieder einer Vielzahl von Bürgern unzureichende Antworten auf Einwohnerfragen (Beispiele: Kleingärten Oeynhausen, WOGA-Komplex) und/oder überschritten die Antwortfrist, zum Teil erheblich. Da gem. Art. 75 (2) der Verfassung von Berlin der Bürgermeister die Dienstaufsicht über seine Stadträte hat, frage ich:
2. Warum nimmt der Bürgermeister seine verfassungsrechtliche Aufgabe zum Schaden der fragenden Bürger nicht wahr und ab wann können die fragenden Bürger mit einer strikten Ausübung seiner Aufsichtspflicht rechnen?

 

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

sehr geehrter Herr Dr. Roeder,

 

die o.g. Anfrage beantworte ich für das Bezirksamt wie folgt:

 

  1. Seit dem 20.04.2017 liegt dem Bezirksamt eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Stadträtin Schmitt-Schmelz wegen wiederholter unzureichender Beantwortung von Einwohnerfragen und/ oder wochenlanger Überschreitung der Antwortfrist vor. Ich frage:

Ist nach 11 Wochen (3.7.17) nunmehr mit einem Bescheid zu rechnen?

 

  1. Seit Amtsantritt des jetzigen Bürgermeisters vor sechs Jahren gaben Bezirksamtsmitglieder einer Vielzahl von Bürgern unzureichende Antworten auf Einwohnerfragen (Beispiele: Kleingärten Oeynhausen, WOGA-Komplex) und/ oder überschritten die Antwortfrist, zum Teil erheblich. Da gem.
    Art. 75 (2) der Verfassung von Berlin der Bürgermeister die Dienstaufsicht über seine Stadträte hat, frage ich:

Warum nimmt der Bürgermeister seine verfassungsrechtliche Aufgabe zum Schaden der fragenden Bürger nicht wahr und ab wann können die fragenden Bürger mit einer strikten Ausübung seiner Aufsichtspflicht rechnen?

 

Zu 1.:

Ihre Dienstaufsichtsbeschwerde wurde mit Schreiben vom 03.07.2017 beantwortet und ist damit erledigt.

 

Zu 2.:

Wie Ihnen die Bezirksaufsicht bereits am 10.07.2015 per E-Mail mitgeteilt hat, ist die von der BVV in einer Geschäftsordnung vorgegebene Frist zur Beantwortung von Einwohnerfragen für das Bezirksamt nicht bindend. Denn eine Geschäftsordnung kann grundsätzlich nur Wirkung für das Gremium entfalten, das sich diese gegeben hat.

 

Das auch für das Bezirksamt bindende Bezirksverwaltungsgesetz gibt für die Beantwortung von Einwohnerfragen keine Frist vor. Dessen ungeachtet hält das Bezirksamt die 3-Wochen-Frist in der Regel ein. Kann dies leider nicht immer geleistet werden, erfolgt seitens des BVV-Büros im Auftrag der BVV-Vorsteherin, die Herrin des Verfahrens ist, die entsprechende Erinnerung.

 

Naumann

 


 

 
 

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