Drucksache - 0308/5
Die BVV hat in Ihrer Sitzung vom 14.12.2017 beschlossen:
Das Bezirksamt aufgefordert, die auf der Fahrbahn gekennzeichneten 2 PKW-Stellplätze in der Verschwenkung vor dem Haus Seelingstraße 35 längs (parallel zur Bordsteinkante) zu markieren und an der Bordsteinkante Poller zum Schutz des Gehweges nachzurüsten. Es ist zu prüfen, ob dort statt Pollern eventuell Fahrradbügel parallel zur Bordsteinkante aufgestellt werden können.
Der BVV ist bis zum 31.01.2018 über die Umsetzung zu berichten.
Annegret Hansen Bezirkverordnetenvorsteherin
Hierzu wird Folgendes berichtet:
Vor dem Grundstück Seelingstr. 35 befand sich neben der dortigen Gehwegvorstreckung eine Fläche, die regelmäßig trotz fehlender Parkflächenmarkierungen beparkt wurde. Da aufgrund der örtlichen Gegebenheiten nichts dagegen sprach, wurden im November 2013 dort zwei Stellplätze in Senkrechtparkweise markiert. Dass die daneben liegende Gehwegüberfahrt später rückgebaut wurde und die davor liegende Fläche somit ebenfalls zum Parken verfügbar wurde, war bei der Straßenverkehrsbehörde bis dato nicht bekannt. Es ist beabsichtigt, einen zusätzlichen Stellplatz in Parallelparkweise anzuordnen.
Das zuständige Straßen- und Grünflächenamt hat mitgeteilt, dass das Aufstellen von Fahrradabstellanlagen parallel zur Bordsteinkante aufgrund der geringen Gehwegbreite nicht möglich ist.
Das Bezirksamt bittet, den Beschluss damit als erledigt zu betrachten.
Reinhard NaumannArne Herz BezirksbürgermeisterBezirksstadtrat
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