Drucksache - 0298/5  

 
 
Betreff: Einwohnerfragen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksverordnetenvorsteher 
   
Drucksache-Art:EinwohnerfragestundeEinwohnerfragestunde
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
22.06.2017 
9. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin beantwortet   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Einwohnerfragen
Beantwortungen

1. Einwohnerfrage              Stephan Hoffmann

              WOGA-Komplex

             

1. C.Dobberke am 21.4.2018, Tagesspiegel:

"Das Bezirksamt will den Bau von etwa 70 Eigentumswohnungen... hinter der Schaubühne... genehmigen – obwohl die BVV bereits gegen das Projekt gestimmt hat und Ex-Baustadtrat Marc Schulte (SPD)... noch eine „Versagung“ des Bauantrags plante.
Den Sinneswandel des Amts erklärt der neue Baustadtrat O. Schruoffeneger (Grüne) mit zwei Rechtsgutachten: Dem Investor könnten hohe Schadensersatzansprüche zustehen. Die Gutachten sollen aber nicht veröffentlicht werden, nur Bezirksverordnete dürfen sie einsehen. Der Stadtrat sagt, in Schultes Amtszeit habe die Baubehörde dem Investor zu oft signalisiert, dass Wohnungsbau möglich sei."
Ist die Darstellung korrekt?
 

2. Angenommen diese Rechtsgutachten wurden von den Investoren in Auftrag gegeben: Teilt das Bezirksamt die Rechtsauffassung, wie sie in den "geheimen" Rechtsgutachten vertreten wird und wurde geprüft, ob bei Einschlagen des Rechtswegs der Bezirk nicht gute Erfolgsaussichten hätte oder ob andernfalls möglicherweise ein Fall von Amtshaftung vorliegen könnte?
 

 

Sehr geehrte Frau Hansen,

sehr geehrter Herr Hoffmann,

 

zu der Einwohneranfrage teile ich Folgendes schriftlich mit:

 

1. C.Dobberke am 21.4.2018, Tagesspiegel:

"Das Bezirksamt will den Bau von etwa 70 Eigentumswohnungen... hinter der Schau-bühne... genehmigen – obwohl die BVV bereits gegen das Projekt gestimmt hat und Ex-Baustadtrat Marc Schulte (SPD)... noch eine „Versagung“ des Bauantrags plante.

Den Sinneswandel des Amts erklärt der neue Baustadtrat O. Schruoffeneger (Grüne) mit zwei Rechtsgutachten: Dem Investor könnten hohe Schadensersatzansprüche zu-stehen. Die Gutachten sollen aber nicht veröffentlicht werden, nur Bezirksverordnete dürfen sie einsehen. Der Stadtrat sagt, in Schultes Amtszeit habe die Baubehörde dem Investor zu oft signalisiert, dass Wohnungsbau möglich sei." Ist die Darstellung korrekt?

 

In verkürzter Form zwar, aber insgesamt ist die Aussage, dass das Bauvorhaben zu genehmigen wäre, korrekt.

 

2. Angenommen diese Rechtsgutachten wurden von den Investoren in Auftrag gege-ben: Teilt das Bezirksamt die Rechtsauffassung, wie sie in den "geheimen" Rechtsgutachten vertreten wird und wurde geprüft, ob bei Einschlagen des Rechtswegs der Bezirk nicht gute Erfolgsaussichten hätte oder ob andernfalls möglicherweise ein Fall von Amtshaftung vorliegen könnte?

 

Die Gutachten wurden jeweils nicht im Auftrag des Investors erstellt. An Spekulationen über den Ausgang noch nicht einmal absehbarer Verfahren beteiligt sich das Bezirksamt grundsätzlich nicht.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Oliver Schruoffeneger

 

 

2. Einwohnerfrage              Lutz Kaufmann

              Wilmersdorfer Straße

 

1. Ist die aktuell stattfindende Veranstaltung - erste Mai-Wochen - im Bereich der Fußgängerzone der Wilmersdorfer Straße mit den großen Ramsch-Taschen-Verkaufsständen, der Tierquälerei an der Ecke Goethestraße und der Tristesse besonders am südlichen Beginn zum U- und S-Bahnhof (Bereich Krumme Straße) das angestrebte, zukünftige Niveau der Straße?

 

2. Sind grundsätzliche Veränderungen im Erscheinungsbild derartiger Veranstaltungen vorgesehen? Ist das Bezirksamt grundsätzlich in die Vorbereitung mit eingebunden?

 

Sehr geehrte Frau Bezirksverordnetenvorsteherin,

zu der Einwohneranfrage nimmt das Bezirksamt wie folgt Stellung:

 

  1. Ist die aktuell stattfindende Veranstaltung - erste Mai-Wochen - im Bereich der Fußgängerzone der Wilmersdorfer Straße mit den großen Ramsch-Taschen-Verkaufsständen, der Tierquälerei an der Ecke Goethestraße und der Tristesse besonders am südlichen Beginn zum U- und S-Bahnhof (Bereich Krumme Straße) das angestrebte, zukünftige Niveau der Straße?
  1. Sind grundsätzliche Veränderungen im Erscheinungsbild derartiger Veranstaltungen vorgesehen? Ist das Bezirksamt grundsätzlich in die Vorbereitung mit eingebunden?

 

zu 1 und 2)

 

Für die Auswahl der Teilnehmer und die Gestaltung der Straßen­feste in der Wilmersdorfer Straße ist nicht das Ordnungsamt bzw. der Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf verantwortlich, sondern der Veranstalter. Die in der Wilmersdorfer Straße stattfindenden Veranstaltungen werden im Vorfeld mit der IG Wilmersdorfer Straße abgestimmt und auch im Rahmen der Gespräche mit der Geschäftsstraßeninitiative evaluiert. In diesem Rahmen wird das Bezirksamt gerne die geschilderten Eindrücke an den Veranstalter herantragen.

 

Unabhängig davon hat das Ordnungsamt die für die Veranstaltung erforderlichen straßenrechtlichen und gewerberechtlichen Erlaubnisse erteilt. Das Straßenfest ist nach den entsprechenden Vorschriften der Gewerbeordnung als Volksfest festgesetzt worden.

 

Die dort befindliche Ponyreitanlage unterliegt der regelmäßigen Kontrolle des Fachbereichs Veterinär- und Lebensmittelaufsicht.

 

Mit freundlichen Grüßen

Arne Herz

 

 

3. Einwohnerfrage              Stefanie Schimmer

              Uferweg Schlossbrücke/Caprivibrücke

 

1. Wann wird das tatsächliche Fertigstellungsdatum des Uferweges (für Fußgänger und Radfahrer) zwischen Schlossbrücke und Caprivibrücke sein?

(Anmerkung: Laut Bautafel war der Abschluss dieser Baumaßnahme für Mai 2017 geplant. Allerdings ist offenkundig, dass die Baumaßnahme leider sehr stark in Verzug ist und wenig Bauaktivitäten stattfinden.)

 

2. Worauf ist die Verzögerung zurückzuführen?

 

 

Sehr geehrte Frau Hansen,

sehr geehrter Frau Schimmer,

 

zu der Einwohneranfrage teile ich Folgendes mit:

 

1. Wann wird das tatsächliche Fertigstellungsdatum des Uferweges (für Fußgänger und Radfahrer) zwischen Schlossbrücke und Caprivibrücke sein?

(Anmerkung: Laut Bautafel war der Abschluss dieser Baumaßnahme für Mai 2017 geplant. Allerdings ist offenkundig, dass die Baumaßnahme leider sehr stark in Verzug ist und wenig Bauaktivitäten stattfinden.)

 

Die Fertigstellung soll im Juli 2017 erfolgen.

 

2. Worauf ist die Verzögerung zurückzuführen?

 

Die im August 2016 für die Einrichtung der Baustellenzufahrt beantragten Haltverbote wurden erst Anfang Dezember 2016 genehmigt. Die Bauarbeiten mussten daher ab Ende September unterbrochen und konnten erst nach Ende der Frostperiode wieder aufgenommen werden.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Oliver Schruoffeneger

 

 

4. Einwohnerfrage              Rudolf Harthun

              Kita Seesener Str. 40-47

              (zusätzliche schriftliche Beantwortung)

 

1. Die im städtebaulichen. Vertrag gesetzte Zahl von 26 Kitaplätzen wurde nicht erfüllt. Es wurde nur der Betrieb von 25 Plätzen genehmigt, da eine Außenspielplatzfläche nicht verstellbar ist.
Wie werden die Sanktionen aussehen? Lächerliche Ordnungsgebühren oder die Forderung nach einem Ersatzspielplatz?

 

2. Gem. nachbarschaftlichen Aussagen wurden mangels Betreuungspersonals teilweise nur 4 Kitaplätze belegt.
Muß nicht auch -neben der Betriebserlaubnis- eine Prüfung der tatsächlichen Kapazitäts-Nutzung der Kita-Einrichtung erfolgen, und zwar von wem?

 

3. Hierzu gehört auch die Prüfung der Frage, in wieweit Kiez-Bewohner (z.B. Bewohner des eigentlich zu versorgenden Objektes Seesener 40-47) bevorzugt werden sollten?
Die Antwort, dass es einem Leid tut, dass es sich hier um eine private Kita-Einrichtung handelt, dürfte bezirkspolitisch nicht ausreichen.

 

 

Sehr geehrte Frau Hansen,

sehr geehrter Herr Harthun,

 

zu der Einwohneranfrage teile ich Folgendes mit:

 

1. Die im städtebaulichen Vertrag gesetzte Zahl von 26 Kitaplätzen wurde nicht erfüllt. Es wurde nur der Betrieb von 25 Plätzen genehmigt, da eine Außenspielplatzfläche nicht verstellbar ist. Wie werden die Sanktionen aussehen? Lächerliche Ordnungsgebühren oder die Forderung nach einem Ersatzspielplatz?

 

Inwiefern hier ein Ordnungswidrigkeitenverfahren einzuleiten ist, wird zurzeit geprüft. Gleichzeitig wurde vom Bauherren beantragt, die Platzzahl auf die auch bereits im letzten Jahr genannte 70 zu erhöhen. Ferner hat die BVV dazu am 22. Juni 2017 beschlossen, eine Nutzungsuntersagung gemäß dem städtebaulichen Vertrag durchzusetzen, wenn die entsprechende Platzzahl nicht rechtzeitig erreicht ist.

 

2. Gem. nachbarschaftlichen Aussagen wurden mangels Betreuungspersonals teilweise nur 4 Kitaplätze belegt. Muß nicht auch -neben der Betriebserlaubnis- eine Prüfung der tatsächlichen Kapazitäts-Nutzung der Kita-Einrichtung erfolgen, und zwar von wem?

 

Verantwortlich für die Betriebserlaubnis und die personelle und bauliche Ausstattung einer Kindertagesstätte ist die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie. Der Betrieb wurde dem Träger der Kita von dort am 15. Mai 2017 genehmigt, insofern ist davon auszugehen, dass der Betrieb anfangs sicherlich nur mit einer geringen Startbelegung erfolgte, mittlerweile sind rund zwei Drittel der Plätze belegt. Es kann, auch schon aus den jeden Betreiber einer Einrichtung zu unterstellenden wirtschaftlichen Gründen, daher mit einer Erreichung der vollen Belegungszahl in den nächsten Wochen gerechnet werden.

 

 

3. Hierzu gehört auch die Prüfung der Frage, in wieweit Kiez-Bewohner (z.B. Bewohner des eigentlich zu versorgenden Objektes Seesener 40-47) bevorzugt werden sollten?
Die Antwort, dass es einem Leid tut, dass es sich hier um eine private Kita-Einrichtung handelt, dürfte bezirkspolitisch nicht ausreichen.

 

In welche Kindertagesstätte Eltern ihre Kinder zur Betreuung geben, obliegt grundsätzlich zunächst alleine ihnen. Hierbei spielen aber nicht nur Faktoren wie Wohnortnähe, sondern beispielsweise auch Arbeitsplatzlage oder der Wohnort von Verwandten, die sich nach der Kita-Zeit um das Kind kümmern, eine Rolle. Auch pädagogische Konzepte der Kita oder räumliche Faktoren, Stichwort Wald-Kita, spielen oftmals eine Rolle bei der Entscheidung über die Kita-Wahl. Vor dem Hintergrund der angestrebten Erweiterung der Kita-Platzzahl wird es wohl auch möglich sein, weitere Kinder aus dem Objekt oder der Nachbarschaft unterzubringen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Oliver Schruoffeneger

 

 

5. Einwohnerfrage              Thomas Rosenberg

              Ehemaliges Rathaus Wilmersdorf

              (schriftliche Beantwortung)

 

1. Welche Planungen gibt es hinsichtlich der weiteren Nutzung des ehemaligen Rathauses Wilmersdorf, Fehrbelliner Platz 4, 10707 Berlin, beziehungsweise was ist dem Bezirk diesbezüglich bekannt?

(Insbesondere, da laut Senatorin Breitenbach eine Verlegung der dort noch untergebrachten Flüchtlinge mindestens zum Teil in andere Unterkünfte beabsichtigt sei, der Bedarf an entsprechenden Aufnahmekapazitäten gesunken sein dürfte, in dem Gebäude das Landesarbeitsgericht sowie der Landesrechnungshof untergebracht werden sollten (die wohl unverändert entsprechenden Bedarf haben) und zeitnah eine Stärkung des Verwaltungsstandortes Fehrbelliner Platz beabsichtigt war.)

 

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

 

für das Bezirksamt beantworte ich die Einwohneranfrage zum Thema „Ehemaliges Rathaus Wilmersdorf“.

 

  1. Welche Planungen gibt es hinsichtlich der weiteren Nutzung des ehemaligen Rathauses Wilmersdorf, Fehrbelliner Platz 4, 10707 Berlin, beziehungsweise was ist dem Bezirk diesbezüglich bekannt?

 

Nach der Aufgabe des Rathauses Wilmersdorf als Standort für die Verwaltung des Bezirksamtes Charlottenburg-Wilmersdorf wurde die Verantwortung für die Bewirtschaftung und Betreuung des Gebäudes der Berliner Immobilien Management GmbH (BIM) übertragen. Der Geschäftsführer der BIM, hat dem Bezirksamt aktuell am 28.06.2017 mitgeteilt, dass es noch keine klare Festlegung für die weitere Nutzung des Gebäudes gibt.

 

Die BIM rechnet derzeit mit einem Auszug der Flüchtlinge für Anfang Dezember 2017. Danach ist eine Herrichtung als Drehscheibe und temporäres Ausweichquartier für Sanierungsarbeiten im Gebäude der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen angedacht. Der Baubeginn für diese Herrichtung als Drehscheibe ist für das 2. Quartal 2018 geplant. Eine Nutzung durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen soll dann im 4. Quartal 2019 erfolgen. Der Baubeginn für das Gebäude der  Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen in der Württembergische Straße 6 ist für das 4. Quartal 2019 oder für  das 1. Quartal 2020 vorgesehen.

 

Alle diese Überlegungen stehen aber unter dem Vorbehalt Zustimmung des Hauptausschusses im Abgeordnetenhaus, die frühestens im August 2017 erfolgen könnte. Ein Einzug dauerhafter Mieter der Berliner Verwaltung wäre damit perspektivisch im Jahr 2024 möglich.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Carsten Engelmann

 

 

6. Einwohnerfrage              Dr. Michael Roeder

              Einwohnerfragen

              (schriftliche Beantwortung)

 

1. „Mischen Sie sich ein. Ich freue mich darauf."

Und weiter: „In Charlottenburg-Wilmersdorf wird Bürgerbeteiligung groß geschrieben. Sie sollen mit reden und mit entscheiden können, was in Ihrem Bezirk geschieht" - das teilt das Bezirksamt/BezBgm. Naumann uns Bürgern mit (https://www.berlin.de/ba-charlottenburg-wilmersdorf/aktuelles/buergerbeteiligung/).

Da im April in Zusammenwirken von Ihnen (siehe die Antwort von BezStR Schruoffeneger zur Kleinen Anfrage 52) und BVV (alle Fraktionen außer AfD) sowohl die Anzahl als auch der Umfang der Einwohnerfragen je Bürger fast auf Null reduziert wurde (Drucksache 0245/5), frage ich das Bezirksamt:

Sehen Sie in diesem Beschluß der BVV einen Beitrag, um die von Ihnen so freudig gewünschte Einmischung der Bürger in Ihre Tätigkeit tatkräftig zu fördern?

 

2. „Wenn jeder Einzelne weniger Zeit beansprucht, ...“

Falls Ihre Antwort zu 1. lautet: „Wenn jeder Einzelne weniger Zeit beansprucht, ermöglicht dies weiteren Einwohnern, Fragen zu stellen“ (so BVVVor.in Hansen am 9.6.17 im „Tagesspiegel“: http://rdir-857.de/r.html?uid=A.B.BkAR.qBk.BYF6J.2HXUADEMZzErzJ4XWB5w3Q), möchte ich Sie darauf aufmerksam machen, daß die Geschäftsordnung schon immer vorsieht, daß nach 30 Minuten Fragestunde die übriggebliebenen Einwohnerfragen von Ihnen schriftlich beantwortet werden. Es konnten also schon immer beliebig viele Einwohner Ihnen Fragen stellen. Daher frage ich das Bezirksamt:

Bedauert das Bezirksamt, daß durch diesen Beschluß der BVV der öffentliche Dialog zwischen Bürger und Bezirksamt ganz erheblich eingeschränkt wird und was werden Sie tun, um diese Einschränkung rückgängig zu machen?

 

 

Sehr geehrte Frau Bezirksverordnetenvorsteherin,

sehr geehrter Herr Roeder,

 

die o.g. Anfrage beantworte ich für das Bezirksamt wie folgt:

 

Zu 1. und 2:

 

Es wird um Verständnis gebeten, dass es nicht Aufgabe des Bezirksamtskollegiums ist, die Beschlüsse der BVV zur Geschäftsordnung und öffentlich dazu in eigener Zuständigkeit gemachte Äußerungen der BVV-Vorsteherin inhaltlich zu bewerten oder zu kommentieren.

 

Naumann

 

 

7. Einwohnerfrage              Joachim Neu

              Durchwegung der Kleingartenkolonie UBZ

              Charlottenburg zum S-Bahnhof Westkreuz

              (schriftliche Beantwortung)

 

1. Welche der Alternativen zwecks Durchwegung von der Heilbronner- und von der Rönnestr. zum Westkreuzbahnhof werden gegenwärtig favorisiert und fallen Lauben hierbei weg?

 

2. Gibt es einen Sinn einen Radweg zu projektieren, wo in absehbarer Zeit kein Aufzug zu dem ca. 10m tiefer gelegenen Bahnsteig des Bahnhofes vorgesehen ist, eine Rampe nicht in Frage kommt?

 

3. Wie hoch sind die Kosten der beiden Wege, wer trägt sie und sind die Aufträge bereits vergeben?

 

Sehr geehrte Frau Hansen,

sehr geehrter Herr Neu,

 

zu der Einwohneranfrage teile ich Folgendes mit:

 

1. Welche der Alternativen zwecks Durchwegung von der Heilbronner- und von der Rönnestr. zum Westkreuzbahnhof werden gegenwärtig favorisiert und fallen Lauben hierbei weg?

und

2. Gibt es einen Sinn einen Radweg zu projektieren, wo in absehbarer Zeit kein Aufzug zu dem ca. 10m tiefer gelegenen Bahnsteig des Bahnhofes vorgesehen ist, eine Rampe nicht in Frage kommt?

und

3. Wie hoch sind die Kosten der beiden Wege, wer trägt sie und sind die Aufträge bereits vergeben?

 

Im Moment stehen für die Durchwegung zwei Varianten zur Diskussion, eine nördliche und eine südliche. Insgesamt kann aber kein neuer Stand zu den einzelnen Teilaspekten des Projektes Westkreuzpark vermeldet werden, da hier noch umfangreiche Klärungen mit der Landesebene und dem Grundstückseigentümer zu erfolgen haben.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Oliver Schruoffeneger

 


 

 
 

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