Drucksache - 0276/5
Die BVV hat in ihrer Sitzung am 22.06.2018 beschlossen:
"Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, inwieweit die Nutzung von sogenannten Laubbläsern ersetzt oder wenigstens eingeschränkt werden kann und wo auf die Beseitigung des Laubes verzichtet werden kann. Sollte dennoch nicht auf die Laubbläser verzichtet werden können. ist bei Neuanschaffungend arauf zu achten, dass nur Geräte angeschafft werden, die mit einem Akku ausgestattet sind und somit nicht benzinbetrieben sind."
Das Bezirksamt teilt dazu Folgendes mit:
Der Einsatz von Laubbläsern oder mit Benzinmotoren betriebenen Geräten zur Laubbeseitigung wird im Fachbereich Grünflächen bereits eingeschränkt betrieben. Sofern fachlich vertretbar wird Laub als Mulchmaterial in Pflanzungen belassen. Bei Ersatz- oder Neubeschaffungen von Geräten werden nur noch akkubetriebene Geräte beschafft. Die vollständige Umrtlstung auf Geräte mit Akkubetrieb wird Ende 2020 abgeschlossen sein. Von der Serviceeinheit Facility Management werden bereits jetzt ausschließlich akkubetriebene Laubbläser eingesetzt, diverse benzinbetriebene Laubbläser wurden durch akkubetriebene ausgetauscht.
Das Bezirksamt bittet,d en Beschluss damit als erledigt zu betrachten.
Reinhard NaumannOliver Schruoffeneger BezirksbürgermeisterBezirksstadtrat
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