Drucksache - 0250/5
Die BVV hat in ihrer Sitzung am 13.07.2017 folgenden Beschluss gefasst:
Die BVV Charlottenburg-Wilmersdorf wertschätzt die soziale, pädagogische und kulturelle Arbeit der freien Träger als unverzichtbare Bestandteile für eine bunte, vielfältige und lebenswerte Stadt.
Vor diesem Hintergrund wird das Bezirksamt gebeten, sich gegenüber dem Land Berlin dafür einzusetzen, dass die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen und die den Verwaltungsablauf betreffenden Rahmenbedingungen so geändert werden, dass die zeitliche und finanzielle Planungssicherheit für die Träger durch folgende Maßnahmen hergestellt bzw. verbessert wird:
Darüber hinaus verpflichtet sich die Bezirksverordnetenversammlung – nach Informationen durch das Bezirksamt
Das Bezirksamt wird ersucht, entsprechend zu verfahren. In Angelegenheiten der Jugendhilfe möge der JHA auf der Grundlage entsprechender Vorlagen der Verwaltung des Jugendamtes eine derartige allgemeine Verpflichtung ausgestalten.
Der BVV ist bis zum 31.10.2017 zu berichten.
Hierzu wird Folgendes berichtet:
Das Jugendamt hat seit dem Haushaltsjahr 2018 die Förderung der Jugendarbeit im Bezirk mit den Trägern der freien Jugendhilfe in einer vertraglichen Leistungsvereinbarung, dem Leistungsvertrag geregelt. Die Leistungsverträge umfassen sowohl die Jugendarbeit in den die Jugendfreizeiteinrichtungen als auch die mobile und mädchenorientierte Jugendarbeit, die ergänzende schulbezogene Sozialarbeit sowie die Schülerclubs im Rahmen des Landesprogramms Jugendarbeit an Schulen. Die Leistungsverträge sind an den jeweils laufenden Doppelhaushalt gebunden und haben eine Laufzeit von zwei Jahren.
Gegenüber der vorigen Zuwendungsfinanzierung liegt der Vorteil der vertraglichen Leistungsvereinbarung in der langfristigen Absicherung der Jugendarbeit. Gemäß der §§ 23 und 44 der Landeshaushaltordnung (LHO) sind Projektförderungen für denselben Zweck und denselben Empfänger grundsätzlich auf bis zu fünf aufeinander folgende Jahre zu befristen. Mit den Leistungsverträgen ergibt sich für die Träger der freien Jugendhilfe eine langfristige Planungssicherheit.
Um die Planungssicherheit auch innerhalb eines laufenden Doppelhaushaltes abzusichern, werden seit dem Jahr 2018 die Anträge auf Weiterführung der durch das Jugendamt finanzierten Projekte im Folgejahr von den Trägern statt zum 30.09. des laufenden Jahres zum 30.06. des laufenden Jahres eingereicht. Danach erfolgt die Antragsprüfung und Einbringung einer entsprechenden Vorlage zur Beschlussfassung in den Jugendhilfeausschuss. Zur besseren finanziellen Planungssicherheit soll den Trägern, vorbehaltlich kommender Haushaltsentscheidungen, zum Ende des Doppelhaushalts 2018/2019, die jeweiligen Zuwendungsbescheide bzw. Leistungsverträge zugehen.
Reinhard Naumann Heike Schmitt-Schmelz Bezirksbürgermeister Bezirksstadträtin
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