Drucksache - 0226/5  

 
 
Betreff: Elektromobilität in Charlottenburg-Wilmersdorf
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD-Fraktion 
Verfasser:Wuttig/Dr.Murach 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
27.04.2017 
7. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin schriftlich beantwortet   
18.05.2017 
8. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin schriftlich beantwortet   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Große Anfrage
Beantwortung

 

Wir fragen das Bezirksamt:

 

  1. Wie viele Elektroauto-Ladesäulen sehen die derzeitigen Planungen im öffentlichen Straßenland und auf Privatgrundstücken bis wann in unserem Bezirk vor und wie viele davon sind Schnelladestationen?

 

  1. Plant das Bezirksamt einen Teil seiner eigenen Flotte mit Verbrennungsmotor auf Elektrofahrzeuge umzustellen (sofern es sich nicht um saubere Erdgasfahrzeuge handelt)?

 

  1. Sind die Steckdosen, Ladestationen und Informationsplattformen in unserem Bezirk standardisiert und nach dem „Berliner Modell“ unabhängig von den Anbietern von Ladestromverträgen nutzbar? Wenn nein, werden die nicht standardisierten Säulen ausgetauscht?

 

  1. Sehen die Planungen auch Ladestationen für Pedelecs im öffentlichen Straßenraum, in Bezirkseinrichtungen sowie auf Privatgrundstücken vor? Wenn ja, wo?

 

  1. Gibt es in den parkraumbewirtschafteten Gebieten Einnahmeausfälle durch Ladesäulen, d.h. bekommt der Bezirk von den Nutzern oder Betreibern entsprechende Einnahmen?

 

 

 

Die Große Anfrage beantwortet das Bezirksamt schriftlich wie folgt:

 

  1. Wie viele Elektroauto-Ladesäulen sehen die derzeitigen Planungen im öffentlichen Straßenland und auf Privatgrundstücken bis wann in unserem Bezirk vor und wie viele davon sind Schnellladestationen?

und

  1. Sind die Steckdosen, Ladestationen und Informationsplattformen in unserem Bezirk standardisiert und nach dem „Berliner Modell“ unabhängig von den Anbietern von Ladestromverträgen nutzbar? Wenn nein, werden die nicht standardisierten Säulen ausgetauscht?

 

Im sogenannten Berliner Modell sind bislang 32 Ladesäulen auf öffentlichem Straßenland und zwei auf Privatgrundstücken realisiert, acht bzw. eine weitere sind in Planung und sollen schnellstmöglich errichtet werden. Zwei Schnellladesäulen sind auf öffentlichem Straßenland geplant, eine ist auf einem Privatgrundstück realisiert.

 

Weiterhin bestehen noch 21 Ladesäulen, die nicht dem Berliner Modell entsprechen. Dazu führt die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz aktuell Gespräche mit den Betreibenden, ob diese umgerüstet werden können. Falls das nicht möglich oder nicht von den Betreibenden gewünscht ist, ist seitens der Senatsverwaltung vorgesehen, diese entfernen zu lassen.

 

 

  1. Plant das Bezirksamt einen Teil seiner eigenen Flotte mit Verbrennungsmotor auf Elektrofahrzeuge umzustellen (sofern es sich nicht um saubere Erdgasfahrzeuge handelt)?

 

Im Straßen- und Grünflächenamt sind bereits fünf, im Ordnungsamt zwei Elektrofahrzeuge eingesetzt. Weitere Bereiche prüfen die Möglichkeit, inwiefern künftig Elektrofahrzeuge die Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren ersetzen können.

 

Problematisch und praktisch, sei es aus technischen oder finanziellen Gründen, noch nicht umsetzbar ist die Umstellung auf Elektromobilität aber in Bereichen, in denen andere Fahrzeuge als Personenkraftwagen eingesetzt werden. So kostet ein Mercedes Sprinter, den der Werkhof des Straßen- und Grünflächenamtes einsetzt, rund das Zweieinhalbfache des Fahrzeuges in der Elektroversion anstatt mit Verbrennungsmotor. Auch viele Spezialfahrzeuge des Amtes sind entweder noch gar nicht als Elektrovariante verfügbar oder nicht zu einem dem Bezirksbudget entsprechenden Preis zu haben. Das Bezirksamt wird die Entwicklung aber weiterhin intensiv beobachten und bei sich bietender Gelegenheit auf Elektromobilität umsteigen.

 

 

  1. Sehen die Planungen auch Ladestationen für Pedelecs im öffentlichen Straßenraum, in Bezirkseinrichtungen sowie auf Privatgrundstücken vor? Wenn ja, wo?

 

Das Bezirksamt untersucht zurzeit geeignete Standorte für Fahrradabstellanlagen auf öffentlichem Straßenland.

 

Gerade in den Gebieten des Bezirkes, die einen hohen Altbaubestand aufweisen, existieren in der Regel auf den privaten Grundstücken nicht ausreichend Fahrradabstellmöglichkeiten, was sich wiederum unmittelbar auf das öffentliche Straßenland auswirkt. Hier werden dann beispielsweise Räder an Bäumen, Ampeln oder Laternen abgestellt und behindern damit auch den Fußverkehr. Insbesondere in den Querungsbereichen von Straßen ist das ein Problem, wenn Passanten mit Kinderwagen oder Rollstuhlfahrende dann noch zusätzlich durch Eckenparkende behindert werden.

 

Im Zuge dieser Untersuchung sollen zunächst geeignete Standorte identifiziert werden, um dann im nächsten Schritt geeignete Betreibermodelle dafür zu entwickeln. Dabei kann auch, der zunehmenden Zahl der elektrisch betriebenen Fahrräder folgend, der Bedarf an Ladeeinrichtungen für diese Berücksichtigung finden. Damit würde dann für die Elektrofahrräder Nutzenden die Notwendigkeit entfallen, die Akkus immer zu Hause aufladen zu müssen.

 

 

  1. Gibt es in den parkraumbewirtschafteten Gebieten Einnahmeausfälle durch Ladesäulen, d.h. bekommt der Bezirk von den Nutzern oder Betreibern entsprechende Einnahmen?

 

Die Bewirtschaftung des öffentlichen Parkraums dient nicht der Generierung von Einnahmen, sondern ist ein parkverkehrsteuerndes Instrument. Insofern greifen hier aber zwei Maßnahmen ineinander, die die negativen Auswirkungen des Verkehrs, also Parkdruck, Parksuchverkehr und Emissionen, gerade in den belasteten Innenstadtbezirken mildern können. Was die rein finanzielle Seite betrifft, entfallen zwar die Einnahmen aus der Parkraumüberwachung für die dem Ladeparken zugeführten Parkstände. Eine Sondernutzungsgebühr für das Aufstellen einer Ladesäule wird in Höhe von 15 Euro pro Monat erhoben. Keine Sondernutzungsgebühr ist bei den Ladeeinrichtungen in Straßenlaternen zu entrichten.

Soweit zu den konkreten Fragen. Hinweisen möchte ich aber noch auf die vielfältigen weiteren Handlungsmöglichkeiten des Bezirksamtes zur Förderung der Elektromobilität.

Die erste Fahrschule Berlins, die nicht nur ein entsprechendes Schulungsfahrzeug vorhält, sondern dafür auch eine eigene Ladesäule hat, befindet sich bei uns im Bezirk.

Bei allen Bauanträgen, die auch Tiefgaragenplätze enthalten, müssen wir darauf dringen, dass hier eine zukunftsfähige Infrastruktur geschaffen wird. Hierzu werden wir in den nächsten Monaten Kriterien entwickeln, die dann bei Ermessensentscheidungen in Baugenehmigungsverfahren herangezogen werden können.

Wir müssen diskutieren, welche Rolle die vielen Parkplätze vor Supermärkten für den Aufbau der Ladeinfrastruktur spielen können. Wir müssen für die Bewohnerinnen und Bewohner in den Altstadtquartieren, in denen eine Einrichtung von bequem erreichbaren und sicheren Fahrradabstellanlagen nicht mehr auf den Grundstücken möglich ist, entsprechende Plätze schaffen, denn niemand schleppt sein teures e-bike regelmäßig eine steile Kellertreppe hinunter.

Und es geht auch um viele andere Themen, wie e-Lastenfahrräder in den regionalen Transportlogistikketten.

Um all diese Fragen im Bezirk öffentlich zu diskutieren, haben wir in der letzten Woche eine erste ganztägige Fachtagung zur Mobilität im Bezirk durchgeführt an der Wissenschaftler, Politik, Verwaltung, Start Ups, Automobilindustrie, Wohnungsbaugesellschaften,  Bundesministerien und lokale Projekte und viele anderen teilgenommen haben.

Wir wollen den Dialog über bisherige verkehrspolitische Grenzen hinweg, weil deutlich wird, dass die neuen technischen Entwicklungen- und dabei geht es um viel mehr als um reine Antriebstechnologien – die Möglichkeiten geben, gemeinsame Interessen neu zu entwickeln. 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Oliver Schruoffeneger

 

 

 


 

 
 

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