Drucksache - 0613/2
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Die BVV möge beschließen: Das Bezirksamt wird
aufgefordert, sich - ggf. auch in Abstimmung mit dem Rat der Bürgermeister -
dafür einzusetzen, dass öffentliche Bibliotheken nicht länger eine kommunale
Kann-Aufgabe bleiben. Das Bezirksamt wird deshalb
aufgefordert, sich für eine Bibliotheksgesetz einzusetzen, durch welches
kommunale Bibliotheken zu einer Pflichtaufgabe werden, damit es in Zeiten
angespannter Haushaltslage nicht zu einer Einstellung des kommunalen
Bibliotheksangebotes kommt. Begründung:
Zur Behebung von Sprach- und
Lesedefiziten, wie sie beispielsweise nach der PISA-Studie auch bei jungen
Menschen auftreten, muss mit allen Mitteln Abhilfe geschaffen werden. Einen
Beitrag hierzu können auch kommunale, schul- und elternhausnahe Bibliotheken
leisten. Durch ein Bibliotheksgesetz kann auf bereits vorhandene Einrichtungen
zurückgegriffen und diese stabilisiert werden. |
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