Drucksache - 0158/5
Die BVV hat in ihrer Sitzung am 11.04.2019 beschlossen:
"Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich beim Landesdenkmalamt dafür einzusetzen zu prüfen, ob die bäuerlichen Hofanlagen mit Wohn- und weiteren Hofgebäuden in Schmargendorf in der Breite Straße 20 und 22A unter Denkmalschutz gestellt werden können.
Der BVV ist bis zum 31.05.2019 zu berichten."
Das Bezirksamt teilt dazu Folgendes mit:
Der Landeskonservator wurde mit Schreiben vom 8.5.2019 mit Hinweis auf den Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung und die Stellungnahme der Expertengruppe des Denkmalbeirats um eine wohlwollende Prüfung der Unterschutzstellung der Gebäude gebeten. Da innerhalb der Berichtsfrist nicht mit einer Antwort oder gar abschließenden Stellungnahme des Landesdenkmalamts zu rechnen ist, bittet das Bezirksamt die Bezirksverordnetenversammlung, den Beschluss damit als erledigt zu betrachten. Sobald eine Antwort eingeht, wird das Bezirksamt unaufgefordert den Ausschuss für Stadtentwicklung informieren.
Reinhard NaumannOliver Schruoffeneger BezirksbürgermeisterBezirksstadtrat
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