Drucksache - 0156/5
Die BVV hat in ihrer Sitzung am 23.03.2017 Folgendes beschlossen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich beim Senat dafür einzusetzen, dass im Bereich des Bahnhofs Zoologischer Garten das Angebot an psychosozialen Betreuungsmöglichkeiten in Zusammenarbeit mit dem Träger der Bahnhofsmission deutlich gesteigert werden kann. Darüber hinaus wird das Bezirksamt beauftragt, sich gegenüber dem Senat für die Schaffung weiterer Angebotsstrukturen im Land Berlin einzusetzen, z.B. am Haupt- und Ostbahnhof sowie am Alexanderplatz.
Der BVV ist bis zum 30.09.2017 zu berichten.
Das Bezirksamt teilt dazu mit:
Mit Schreiben vom 19.05.2017 hat das Bezirksamt die Senatorin für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung darum gebeten, das Anliegen der Berliner Stadtmission hinsichtlich der Verstärkung des Hilfsangebotes für wohnungslose Menschen durch ein psychosozial/psychiatrisches Beratungs- und Behandlungsangebot am Bahnhof Zoologischer Garten - ggf. im Rahmen eines modellhaften Vorgehens - zu prüfen. Des Weiteren wurde in diesem Schreiben angeregt, dass sich der Senat für die Schaffung entsprechender Angebotsstrukturen an anderen großen Bahnhöfen im Land Berlin einsetzt.
Bezugnehmend auf o.g. Schreiben wurde das Bezirksamt über einen Mitarbeiter des Psychiatriereferats darüber informiert, dass Mitte Juli 2017 entschieden worden sei, dass die Berliner Stadtmission hinsichtlich ihres Beratungsangebotes durch zusätzliche Mittel unterstützt werden soll.
Die Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung beabsichtigt, der Berliner Stadtmission zusätzlich zu der für ihre Projekte Bahnhofsmission sowie Hygiene-Container bereits bestehenden jährlichen Zuwendung in Höhe von 408.000,- € für 2018/19 und die Folgejahre 80.000,- € inkl. Tarifsteigerung zur Finanzierung eines psychologischen Beratungsangebotes zur Verfügung zu stellen.
Darüber hinaus will die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales zur zusätzlichen Verstärkung des Beratungsangebotes in der Jebensstraße ebenfalls 80.000,- € zur Verfügung stellen. Die Förderung, die unter dem Vorbehalt der Zurverfügungstellung zusätzlicher Haushaltsmittel steht, soll über das Integrierte Sozialprogramm (ISP) verwaltet und durch die Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung fachlich begleitet werden.
Das Bezirksamt bittet, den Beschluss als erledigt zu betrachten.
Reinhard Naumann Carsten Engelmann BezirksbürgermeisterBezirksstadtrat
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