Drucksache - 0141/5  

 
 
Betreff: Hundeauslaufgebiet am Grunewaldsee
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDU-Fraktion 
Verfasser:Klose/Hertel 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
23.03.2017 
6. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin schriftlich beantwortet   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Große Anfrage
Beantwortung

Wir fragen das Bezirksamt:

 

Wir fragen das Bezirksamt:

 

1.              Welche Ziele und Pläne verfolgt das Bezirksamt hinsichtlich des Hundeauslaufgebietes am Grunewaldsee?

 

2.               Ist dem Bezirksamt bekannt, welche Teile durch die Verordnung der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz für das Landschaftsschutzgebiet Grunewaldsee als Naturschutzgebiete neu ausgewiesen werden sollen?

 

3.              Wird es durch die Neuausweisung durch die Verordnung zu einer Verkleinerung oder gar einem vollständigen Verbot des Hundeauslaufgebiets kommen?

 

4.              Inwieweit und in welcher Form sollen rund um das Gebiet des Grunewaldsees Wandertourismus und Radtouren ermöglicht werden und gibt es hierzu bereits Entwürfe?

 

5.               Welche Maßnahmen will das Bezirksamt im Falle einer Einschränkung oder eines Verbots des Hundeauslaufgebiets in Charlottenburg-Wilmersdorf ergreifen, um neue Gebiete für den Hundeauslauf zu erschließen?

 

 

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

 

die Große Anfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:

 

  1. Welche Ziele und Pläne verfolgt das Bezirksamt hinsichtlich des Hundeauslaufgebietes am Grunewaldsee?

und

  1. Ist dem Bezirksamt bekannt, welche Teile durch die Verordnung der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz für das Landschaftsschutzgebiet Grunewaldsee als Naturschutzgebiete neu ausgewiesen werden sollen?

und

  1. Wird es durch die Neuausweisung durch die Verordnung zu einer Verkleinerung oder gar einem vollständigen Verbot des Hundeauslaufgebiets kommen?

 

Das Bezirksamt hat in der Vorlage zur Kenntnisnahme 1281/4 „Den Grunewaldsee aufwerten“ bereits die derzeitige Situation vor Ort und zu prüfende Maßnahmen, die in erster Linie dem Schutz des Sees und der Seenkette insgesamt dienen könnten, benannt. Die Ergebnisse des sich in Vorbereitung befindenden Gutachtens dazu sollten daher abgewartet werden, um Ziele und Pläne entwickeln zu können. Es sollte dabei aber auch immer gegenwärtig sein, dass der Bezirk, wenn es um konkrete Festlegungen zum Hundeauslaufgebiet gehen sollte, nicht Hausherr ist, sondern die Landesebene. Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz hat sich dazu wie folgt positioniert:

 

„Es sind infolge der neuen Grunewaldschutzverordnung keine weiteren Absperrungen oder die Ausweisung von Flächen geplant, auf denen Hunde nicht mehr mitgeführt werden dürfen.

 

Die Verordnung schafft lediglich die Möglichkeit, unter ganz bestimmten Voraussetzungen, nach sorgfältiger naturschutzfachlicher Prüfung des Einzelfalles und unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit Bereiche zu etablieren, die für Menschen und Hunde gesperrt sind oder in denen Hunde nicht mehr mitgeführt werden könnten – unter Umständen auch nur zeitweilig befristet.

 

Naturschutzfachliche Gründe dafür könnten zum Beispiel vorliegen, wenn trittempfindliche oder seltene Pflanzenarten gefährdet sind, wenn empfindliche Tierarten (Greifvögel wie Seeadler oder Kranich, Bodenbrüter, Zauneidechse / Waldeidechse) gestört oder gefährdet werden könnten oder um Eingriffe in nicht mehr verkehrssichere oder bruchgefährdete Bäume, die beispielsweise Lebensstätten von Eremit oder Heldbock sind, zu vermeiden. Diese Bäume sollen nicht gefällt werden, könnten aber beim Umfallen Menschen gefährden.

 

Die Verordnung selbst wird solche Flächen nicht festlegen, da die Notwendigkeit derartiger Maßnahmen anhand der jeweiligen konkreten Verhältnisse vor Ort zu ermittelt ist und auch wieder entfallen, also temporär sein kann.

 

Ganz unabhängig von der Verordnung könnte sich wie bisher auch ein Bedarf an weiteren Absperrungen oder Ausweisung von Flächen, auf denen Hunde nicht mehr mitgeführt werden dürfen, auf der Basis anderer Rechtsvorschriften, wie dem Landeswald-, Hunde- oder Grünanlagengesetz ergeben, etwa bei Gesundheitsgefahren für Mensch und Tier, Konflikten mit anderen Erholungsformen (z.B. Spielplätze, Badestellen) oder zur Förderung der Verjüngung von Waldbeständen.

 

Daran ändert die neue Grunewaldschutzverordnung nichts.“

 

(Quelle: http://www.stadtentwicklung.berlin.de/natur_gruen/naturschutz/natura2000/de/gebiete/grunewald.shtml)

 

 

  1. Inwieweit und in welcher Form sollen rund um das Gebiet des Grunewaldsees Wandertourismus und Radtouren ermöglicht werden und gibt es hierzu bereits Entwürfe?

 

Der Grunewald insgesamt ist Schutz- und Erholungswald nach § 10 Landeswaldgesetz. Wandern und Radfahren sind dort seit jeher mögliche und erwünschte Freizeit- und Erholungsaktivitäten. So führt beispielsweise einer der „20 Grünen Hauptwege“ Berlins am östlichen Ufer des Grunewaldsees als Bestandteil des „Wannseeweges“ vorbei. Ebenso führt einer der Wege der Berliner Forsten „Auf Försters Wegen“ am Grunewaldsee vorbei. Ob es Pläne der Berliner Forsten gibt, weitere Angebote an ausgeschilderten Rad- oder Fußtouren bereit zu stellen, ist dem Bezirksamt nicht bekannt.

 

 

  1. Welche Maßnahmen will das Bezirksamt im Falle einer Einschränkung oder eines Verbots des Hundeauslaufgebiets in Charlottenburg-Wilmersdorf ergreifen, um neue Gebiete für den Hundeauslauf zu erschließen?

 

Das Erschließen neuer Hundeauslaufgebiete auf bezirkseigenen Flächen setzte voraus, dass diese Flächen ihrer bisherigen Nutzung ganz oder teilweise entzogen würden. In Frage kämen dafür nur bereits als Grünanlagen gewidmete Flächen oder Teilflächen öffentlichen Straßenlandes, Sportflächen können bereits jetzt als Mangelware bezeichnet werden und sollten daher nicht in entsprechende Szenarien einbezogen werden. Ebenso der Ankauf oder die Miete privater Flächen. Auch stellt sich in diesem Zusammenhang die Frage, wie groß ein Hundeauslaufgebiet oder ein Hundeauslaufplatz sein sollte. Vor diesen Hintergründen betreibt das Bezirksamt zurzeit keine aktive Suche nach neuen Hundeauslaufgebieten.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Oliver Schruoffeneger

 

 


 

 
 

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