Drucksache - 0126/5  

 
 
Betreff: Einwohnerfragen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksverordnetenvorsteher 
   
Drucksache-Art:EinwohnerfragestundeEinwohnerfragestunde
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
23.03.2017 
6. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin beantwortet   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Einwohnerfragen

1

 

1. Einwohnerfrage              Christine Wußmann-Nergiz
              Sicherheit von Veranstaltungen

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Wie, und wann ja, in welcher Form hat sich das Ba für die Sicherheit von Veranstaltungen und grundsätzlich gefährdeten Orten (z. B. jüdischen oder israelischen Einrichtungen) in der Vergangenheit eingesetzt?
    Hat das Ba nach dem Anschlag auf dem Breitscheidplatz sein Engagement für die Sicherheit der Bürger, Besucher, der Konsulate und Botschaften unseres Bezirks vor terroristischen Anschlägen ausgeweitet und wenn ja, in welcher Form?

 

  1. Ist nach Meinung des Ba ausreichend Sorge getragen worden, die Besucher des Weihnachtsmarktes an der Gedächtniskirche (u. andere Orte/Veranstaltungen) vor einem terroristischen Anschlag zu schützen oder sieht das Ba in eigener Verantwortung oder der Verantwortung des Landes Berlin konkrete Anhaltspunkte, die den Anschlag hätten verhindern können?
     
  2. Sehen die Fraktionen in der BVV Charlottenburg-Wilmersdorf Möglichkeiten zur Verbesserung der Stadtsicherheit, die in der Verantwortung des Bezirksamtes liegen?
     

Die Beantwortung erfolgt durch Herrn BzStR Herz sowie der Fraktionen der SPD, CDU, B‘90/Die Grünen, FDP und AfD.

 

2. Einwohnerfrage              Fred Hagemeister

              Haus Platanenallee 19

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Wann wird die im Sommer 2008 begonnene Sanierung des Gebäudes Platanenallee 19, seit vielen Jahren „Unterrichtsstätte 1 der MUSIKSCHULE CITY WEST", fortgesetzt?

 

  1. Wann wird die seit vielen Jahren „morbide“ Hausfassade neu verputzt und gestrichen?

 

Sehr geehrte Frau Hansen,

sehr geehrter Herr Hagemeister,

 

zu der Einwohneranfrage teile ich Folgendes mit:

 

Wann wird die im Sommer 2008 begonnene Sanierung des Gebäudes Platanenallee 19, seit vielen Jahren „Unterrichtsstätte 1 der MUSIKSCHULE CITY WEST", fortgesetzt?

und

Wann wird die seit vielen Jahren „morbide“ Hausfassade neu verputzt und gestrichen?

 

Die Sanierung des Objektes ist abgeschlossen. Die Fassade weist keinen Instandsetzungsbedarf auf, eine reine optische Auffrischung kann vor dem Hintergrund des begrenzten Budgets für die Immobilienunterhaltung nicht erfolgen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Schruoffeneger

 

3. Einwohnerfrage              Stephan Hoffmann

              Westkreuzpark

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Zu Beginn des Jahres 2017 hat sich die BVV parteiübergreifend für die Schaffung eines Westkreuzparks ausgesprochen.
    Dabei geht es insbesondere um die Bahnbrache zwischen Holtzendorffstr. und Westkreuz mit dem angrenzenden Kleingartengelände.
    Zeigt sich der derzeitige Eigentümer nach dem Beschluss der BVV kooperativ?
    Gibt es auch nach dem Beschluss der BVV noch Versuche des Eigentümers oder eines möglichen Investors, eine Teilbebauung des Geländes zu erreichen?

 

  1. Wird der Westkreuzpark voraussichtlich in einem Jahr, in zwei, drei oder vier Jahren den Bürgern übergeben werden können?

 

  1. Wird bei der Schaffung des Westkreuzparks eine Zusammenarbeit mit der landeseigenen Grün Berlin GmbH, Columbiadamm 10, Turm 7, 12101 Berlin (verantwortlich u. a. für Schöneberger Südgelände und Park am Gleisdreieck) erfolgen?

 

  1. Wie hoch ist der Anteil der BVV-Mitglieder, die das weitläufige Brachgelände an der (bzw. oberhalb der) Holtzendorffstr. und die großen Kleingartenanlagen am Westkreuz aus eigener Anschauung kennen?

 

  1. Besteht im Rahmen eines abgelehnten Investionsbegehrens in einer Größenordnung - wie hier in der Presse genannt - von 100 Millionen Euro, die Gefahr von Korruptionsversuchen?
    Sind in diesem Zusammenhang Korruptionsversuche oder andere unlautere Maßnahmen bekannt geworden?
    Das Bundesministerium des Innern hat eine Richtlinie der Bundesregierung
    zur Korruptionsprävention in der Bundesverwaltung verfasst. Gibt es eine analoge Regelung auf Ebene der Bezirksverwaltung?

 

 

Sehr geehrte Frau Hansen,

sehr geehrter Herr Hoffmann,

 

zu der Einwohneranfrage teile ich Folgendes mit:

 

Zu Beginn des Jahres 2017 hat sich die BVV parteiübergreifend für die Schaffung eines Westkreuzparks ausgesprochen. Dabei geht es insbesondere um die Bahnbrache zwischen Holtzendorffstr. und Westkreuz mit dem angrenzenden Kleingartengelände. Zeigt sich der derzeitige Eigentümer nach dem Beschluss der BVV kooperativ? Gibt es auch nach dem Beschluss der BVV noch Versuche des Eigentümers oder eines möglichen Investors, eine Teilbebauung des Geländes zu erreichen?

 

Nach den hier vorliegenden Informationen ist die Eigentümerin weiterhin an einer Veräußerung des Geländes interessiert. Eine Kontaktaufnahme zum Bezirk fand nicht statt.

 

 

Wird der Westkreuzpark voraussichtlich in einem Jahr, in zwei, drei oder vier Jahren den Bürgern übergeben werden können?

und

Wird bei der Schaffung des Westkreuzparks eine Zusammenarbeit mit der landeseigenen Grün Berlin GmbH, Columbiadamm 10, Turm 7, 12101 Berlin (verantwortlich u. a. für Schöneberger Südgelände und Park am Gleisdreieck) erfolgen?

 

Eine Prognose über die Dauer der Schaffung eines Westkreuzparkes und eines Betreibermodells dafür kann zurzeit nicht gegeben werden.

 

Wie hoch ist der Anteil der BVV-Mitglieder, die das weitläufige Brachgelände an der (bzw. oberhalb der) Holtzendorffstr. und die großen Kleingartenanlagen am Westkreuz aus eigener Anschauung kennen?

 

Die Frage richtet sich nicht an das Bezirksamt.

 

 

Besteht im Rahmen eines abgelehnten Investitionsbegehrens in einer Größenordnung - wie hier in der Presse genannt - von 100 Millionen Euro, die Gefahr von Korruptionsversuchen? Sind in diesem Zusammenhang Korruptionsversuche oder andere unlautere Maßnahmen bekannt geworden? Das Bundesministerium des Innern hat eine Richtlinie der Bundesregierung zur Korruptionsprävention in der Bundesverwaltung verfasst. Gibt es eine analoge Regelung auf Ebene der Bezirksverwaltung?

 

Auch im Land Berlin gelten Vorschriften zur Korruptionsprävention. Als unlauter wird jedoch auch die mit der Frage gemachte Unterstellung angesehen, dass Bau- oder Projektentwicklungsvorhaben quasi von sich aus mit Korruption verbunden seien.

 

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Schruoffeneger

 

 

 

4. Einwohnerfrage              Dr. Wolfgang Vonnemann

              Kleingartenanlage Oeynhausen

 

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Wurden von der Groth-Gruppe für die Baufelder auf der Kleingartenanlage Oeynhausen Bauanträge gestellt? Wenn ja, wann und für welche Blöcke (A, B, C, D)?

 

  1. Wurden für die Baufelder auf der Kleingartenanlage Oeynhausen (Blöcke A, B, C, D) bereits Baugenehmigungen erteilt? Wenn ja, wann und für welche Blöcke?

 

  1. Ist der städtebauliche Vertrag zwischen dem Bezirksamt und der Groth-Gruppe, auf den in den Bauvorbescheiden zu den Bauvorhaben der Groth-Gruppe auf dem Kleingartengelände Oeynhausen Bezug genommen wird, bereits abgeschlossen? Wenn ja, wann, und was ist der wesentliche Inhalt dieses Vertrages?

 

  1. Wurde hinsichtlich der Erschließung des Baugebiets, das Gegenstand der Bauvorbescheide betreffend das Kleingartengelände Oeynhausen ist, zwischen dem Bezirksamt und der Groth-Gruppe bereits ein Erschließungsvertrag geschlossen? Wenn ja, wann, und was ist der wesentliche Inhalt dieses Vertrages?

 

Sehr geehrte Frau Hansen,

sehr geehrter Herr Dr. Vonnemann,

 

zu der Einwohneranfrage teile ich Folgendes mit:

 

Wurden von der Groth-Gruppe für die Baufelder auf der Kleingartenanlage Oeynhausen Bauanträge gestellt? Wenn ja, wann und für welche Blöcke (A, B, C, D)?

 

Die Groth-Gruppe hat für die Blöcke C und D am 19. Dezember 2016 Bauanträge eingereicht sowie Unterlagen am 1. Februar 2017 nachgereicht.

 

 

Wurden für die Baufelder auf der Kleingartenanlage Oeynhausen (Blöcke A, B, C, D) bereits Baugenehmigungen erteilt? Wenn ja, wann und für welche Blöcke?

 

Nein.

 

 

Ist der städtebauliche Vertrag zwischen dem Bezirksamt und der Groth-Gruppe, auf den in den Bauvorbescheiden zu den Bauvorhaben der Groth-Gruppe auf dem Kleingartengelände Oeynhausen Bezug genommen wird, bereits abgeschlossen? Wenn ja, wann, und was ist der wesentliche Inhalt dieses Vertrages?

 

Der städtebauliche Vertrag wurde am 20./21. Oktober 2016 unterzeichnet. Im Wesentlichen ist darin das Eckpunktepapier vom Januar 2016, in dem die Kompromisslösung zur Teilbebauung des Geländes festgelegt wurde, übernommen worden, mit den Themen Größenordnung und Verfahrensweise der Wohnbebauung, Erschließung, Kindertagesstätten- und Grundschulplätze, geförderte Wohnungen und die Kleingartensicherung auf der östlichen Teilfläche.

 

 

Wurde hinsichtlich der Erschließung des Baugebiets, das Gegenstand der Bauvorbescheide betreffend das Kleingartengelände Oeynhausen ist, zwischen dem Bezirksamt und der Groth-Gruppe bereits ein Erschließungsvertrag geschlossen? Wenn ja, wann, und was ist der wesentliche Inhalt dieses Vertrages?

 

Die Verhandlungen zum Erschließungsvertrag sind noch nicht abgeschlossen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Schruoffeneger

 

 

 

5. Einwohnerfrage              Heinz Murken

              Baumfällungen Seesener Straße/Henriettenplatz

              (mündliche und schriftliche Beantwortung)

 

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Seesener Straße/Henriettenplatz:
    ist es üblich, Baumfällungen nicht auf der Baumfälliste anzukündigen und wenn nein:
    Warum standen die Fällungen der Kastanien und Platanen nicht auf der Baumfälliste?

 

  1. Wie viel CO2 wird durch die Fällungen der Kastanien und Platanen im Bereich Seesener/Henriettenplatz nicht mehr gespeichert?

 

  1. Wo und wann sollen die angeblichen Nachpflanzungen für die gefällten Bäume stattfinden und wann werden diese in der Lage sein, diesen weggefallenen CO2 Speicher zu ersetzen?

 

Sehr geehrte Frau Hansen,

sehr geehrter Herr Murken,

 

zu der Einwohneranfrage teile ich Folgendes mit:

 

Seesener Straße/Henriettenplatz: ist es üblich, Baumfällungen nicht auf der Baumfällliste anzukündigen und wenn nein: Warum standen die Fällungen der Kastanien und Platanen nicht auf der Baumfällliste?

 

Bei der Baumfällliste handelt es sich um ein internes Papier der Bezirksverwaltung. Die Liste dient der Information des Ausschusses für Straßen und Grünflächen und entfaltet keine Öffentlichkeitswirkung. Die Fällungen sind auf der dem Ausschuss am 8. März 2017 vorgelegten Liste verzeichnet. Auch wurde in den betroffenen Ausschüssen umfangreich über die Fällungen sowohl der Straßenbäume als auch der Bäume auf dem privatem Gelände berichtet.

 

 

Wie viel CO2 wird durch die Fällungen der Kastanien und Platanen im Bereich Seesener/Henriettenplatz nicht mehr gespeichert?

und

Wo und wann sollen die angeblichen Nachpflanzungen für die gefällten Bäume stattfinden und wann werden diese in der Lage sein, diesen weggefallenen CO2 Speicher zu ersetzen?

 

Zur Frage der CO2-Bilanzierung existieren keine anerkannten, einschlägigen Berechnungsmethoden, die vorhandenen entstammen der Forstwirtschaft. Die Nachpflanzungen werden nach Fertigstellung des Bauvorhabens und der Wiederherstellung der Straßenflächen erfolgen, möglichst umfangreich vor dem Neubau oder in den angrenzenden Straßen.

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Schruoffeneger



 

 

6. Einwohnerfrage              Gabriele Scheffler

                            Buslinie 115

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

In der Nahverkehrsplanung wird das Gebiet, in dem ich seit jetzt 1,5 Jahren wohne, als unterversorgt beschrieben. Die Buslinie 115 ist schlecht getaktet, z. B. setzt der nachmittags 10 Min.-Takt bereits um 18:00 h wieder aus, das ist noch vor der Schließung von Läden und Supermärkten. Auch könnte der Bus durchaus eine bessere/längere Route haben (hatte sie wohl bereits mal) so dass ein besserer Anschluss an andere Busse/Verkehrsmittel gewährleistet ist.
Der Bus kommt auch in verkehrsschwachen Zeiten häufig zu spät und in letzter Zeit auch gerne mal (bis zu 2-3 Min.) zu früh.
Eine aktuelle Planung für eine Abhilfe ist im Netz nicht einzusehen. Wann ist mit einer positiven Veränderung zu rechnen?

Sehr geehrte Frau Bezirksverordnetenvorsteherin,

 

zu der Einwohneranfrage nimmt das Bezirksamt wie folgt Stellung:

 

In der Nahverkehrsplanung wird das Gebiet, in dem ich seit jetzt 1,5 Jahren wohne, als unterversorgt beschrieben. Die Buslinie 115 ist schlecht getaktet, z. B. setzt der nachmittags 10 Min.-Takt bereits um 18:00 h wieder aus, das ist noch vor der Schließung von Läden und Supermärkten. Auch könnte der Bus durchaus eine bessere/längere Route haben (hatte sie wohl bereits mal) so dass ein besserer Anschluss an andere Busse/Verkehrsmittel gewährleistet ist. Der Bus kommt auch in verkehrsschwachen Zeiten häufig zu spät und in letzter Zeit auch gerne mal (bis zu 2-3 Min.) zu früh. Eine aktuelle Planung für eine Abhilfe ist im Netz nicht einzusehen. Wann ist mit einer positiven Veränderung zu rechnen?
 

 

Die derzeitige Taktung der Bus-Linie 115 entspricht, wie die Beobachtungen der BVG belegen, der Nachfrage. Im Zuge der Überlegungen zur Anbindung der Neubaubereiche in der Forckenbeckstraße ist allerdings mit einigen Änderungen in der Führung und Taktdichte einiger Linien, ggf. auch der Linie 115, in diesem Bereich zu rechnen. Die Planungsstände sind jedoch noch nicht konkret genug und befinden sich in intensiver Diskussion zwischen der BVG und dem Aufgabenträger (Senat).

 

Die Linienlänge ist ebenso schon vor inzwischen 13 Jahren in Abstimmung mit dem Aufgabenträger den veränderten Beförderungsbedürfnissen angepasst worden. Ebenso wurde die stark von den Verkehrsverhältnissen abhängige Linie im Sinne eines stabileren

 

Umlaufs etwas eingekürzt. Dies nicht ohne vor, bzw. an den jeweiligen Endstellen adäquate weiterführende Anschlussverbindungen zu schaffen. Diese Vorgehensweise hat sich

 

nicht nur bezüglich der Linie 115 weitgehend bewährt, was nicht bedeutet, dass die BVG die Entwicklungen nicht weiterhin genau beobachtet und in Abstimmung mit dem Aufgabenträger weitere notwendig werdende Anpassung veranlasst.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Arne Herz

 

 

7. Einwohnerfrage                                          Rudolf Harthun

                            Baumfällungen Seesener Straße 30 – 39 und

                            Henriettenplatz

                            (mündliche und schriftliche Beantwortung)

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

 

  1. Hier sind mehr als 16 Bäume gefällt worden, die einem Investor für sein Projekt im Wege standen. Da blutet einem das Herz.
    Wo steht geschrieben, dass ein Objekt, das derartige Maßnahmen (angeblich) erfordert (Vernichtung von gesunden Allee-Strassenbäumen), überhaupt genehmigt und mit einem städtebaulichen Vertrag besiegelt werden muss (Tiefgarage bzw. Baugrube bis zur Baumwurzel des Strassenlandes) und wo steht geschrieben, dass einem Investor eine überdimensionale Ausnutzung des Baugrundstückes zur absoluten Ertragsmaximierung eingeräumt werden muss?
     
  2. In der BVV-Sitzung vom 14.7.16 wurde dem Bürgerbegehren zum Grünflächenerhalt (abgekürzte Formulierung) -dazu gehören auch gesunde Allee-Bäume- vom größten Teil der Fraktionen zugestimmt und deren Beachtung weitestgehend versprochen.
    Welche Einflussnahmen bzw. welche Kontrollmöglichkeiten über die zuständigen Genehmigungsämter haben sich die Fraktionen verschafft, um nicht übergangen zu werden?

 

  1. Zu welchem Zeitpunkt und unter welcher Ägide (hier Stadtrat) wurde die Genehmigung zu den Baumfällarbeiten erteilt und warum handelt es sich hierbei um eine zivilrechtliche und nicht um eine öffentlich rechtliche Fäll-Genehmigung?
    Lt. Anlage 3 des städtebaulichen Vertrages (immerhin Vertragsgrundlage) waren nur 3 Baumfällungen vorgesehen.

 

  1. Welchen Sinn macht es, den Anwohnern und Bürgerinitiativen eine Diskussion bzw. Workshop um die Gestaltung des Henriettenplatzes einzuräumen, wenn vorher unumkehrbare Tatsachen geschaffen werden oder zugelassen werden?

 

  1. 60%-Regelung zur Belegung des Objektes Seesener Str. 40-47
    Welchen Sinn macht es, -falls der Bauherr seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt-, wenn Herrn Schrouffeneger gegenüber der Morgenpost aussagt: "Dann glaube ich nicht, dass ich die Belegung über 60 % freigebe", wenn damit die weitere Belegung des Objektes verhindert wird?
    Im städtebaulichen Vertrag zur Seesener Str. 40-47 ist die Formulierung "60 % ...zu Wohnzwecken genutzt werden d ü r f e n bzw., k ö n n e n " noch äußerst klärungsbedürftig.
    Provokativ: Wird dann doch noch der Rückbau auf 5 Geschosse verfügt?

 

Sehr geehrte Frau Hansen,

sehr geehrter Herr Harthun,

 

zu der Einwohneranfrage teile ich Folgendes mit:

 

 

Hier sind mehr als 16 Bäume gefällt worden, die einem Investor für sein Projekt im Wege standen. Da blutet einem das Herz. Wo steht geschrieben, dass ein Objekt, das derartige Maßnahmen (angeblich) erfordert (Vernichtung von gesunden Allee-Strassenbäumen), überhaupt genehmigt und mit einem städtebaulichen Vertrag besiegelt werden muss (Tiefgarage bzw. Baugrube bis zur Baumwurzel des Strassenlandes) und wo steht geschrieben, dass einem Investor eine überdimensionale Ausnutzung des Baugrundstückes zur absoluten Ertragsmaximierung eingeräumt werden muss?

 

Gefällt wurden 11 Straßenbäume und 44 Bäume auf privatem Gelände. Das Verfahren wurde entsprechend den geltenden rechtlichen Vorschriften durchgeführt, auch liegt keine überdimensionierte Ausnutzung des Grundstücks vor.

 

 

In der BVV-Sitzung vom 14.7.16 wurde dem Bürgerbegehren zum Grünflächenerhalt (abgekürzte Formulierung) -dazu gehören auch gesunde Allee-Bäume- vom größten Teil der Fraktionen zugestimmt und deren Beachtung weitestgehend versprochen. Welche Einflussnahmen bzw. welche Kontrollmöglichkeiten über die zuständigen Genehmigungsämter haben sich die Fraktionen verschafft, um nicht übergangen zu werden?

 

Die Frage richtet sich nicht an das Bezirksamt. Das Bezirksamt übergeht jedoch nicht die BVV, die Teil der Bezirksverwaltung ist und entsprechend den geltenden Vorgaben zur Information und Beteiligung, sowie in vielen Fällen auch darüber hinaus, einbezogen wird.

 

 

Zu welchem Zeitpunkt und unter welcher Ägide (hier Stadtrat) wurde die Genehmigung zu den Baumfällarbeiten erteilt und warum handelt es sich hierbei um eine zivilrechtliche und nicht um eine öffentlich rechtliche Fäll-Genehmigung?
Lt. Anlage 3 des städtebaulichen Vertrages (immerhin Vertragsgrundlage) waren nur 3 Baumfällungen vorgesehen.

 

Die Fällgenehmigungen wurden am 13. Januar 2017 für die Bäume in privatem Besitz und am 2. Februar 2017 für die Straßenbäume erteilt. Die Zustimmung zur Fällung durch den Bauherren erfolgte privatrechtlich aufgrund der Betroffenheit des Bezirks als Grundstückseigentümer.

 

 

Welchen Sinn macht es, den Anwohnern und Bürgerinitiativen eine Diskussion bzw. Workshop um die Gestaltung des Henriettenplatzes einzuräumen, wenn vorher unumkehrbare Tatsachen geschaffen werden oder zugelassen werden?

 

Das Verfahren zur Gestaltung des Henriettenplatzes erfolgt unter Einbeziehung der privaten Grundstücksfläche, jedoch unabhängig von einer Platzbebauung.

 

 

60%-Regelung zur Belegung des Objektes Seesener Str. 40-47
Welchen Sinn macht es, -falls der Bauherr seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt-, wenn Herrn Schrouffeneger gegenüber der Morgenpost aussagt: "Dann glaube ich nicht, dass ich die Belegung über 60 % freigebe", wenn damit die weitere Belegung des Objektes verhindert wird? Im städtebaulichen Vertrag zur Seesener Str. 40-47 ist die Formulierung "60 % ...zu Wohnzwecken genutzt werden d ü r f e n bzw., k ö n n e n " noch äußerst klärungsbedürftig. Provokativ: Wird dann doch noch der Rückbau auf 5 Geschosse verfügt?

 

Der Bauherr hat aktuell weitere Maßnahmen eingeleitet, die der Realisierung der Kindertagesstätte dienen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Schruoffeneger

 

 

Sehr geehrter Herr Harthun,

 

 

beigefügt erhalten Sie die von den Fraktionen der BVV schriftlich vorgenommene Beantwortung der 2. Unterfrage Ihrer Einwohnerfrage.

 

Für die SPD-Fraktion:

 

Lt. Auskunft der SPD-Fraktion hat diese sich mit Ihnen dahingehend verständigt, dass Ihnen die in der BVV am 23.03.2017 mündlich erteilte Antwort ausreiche.

 

 

Für die CDU-Fraktion

 

Sehr geehrter Herr Harthun,

wir danken herzlich für Ihre Frage zu diesem wichtigen Thema.

 

Die CDU-Fraktion geht grundsätzlich nicht davon aus, dass das Bezirksamt die BVV übergehen möchte.

Im hier vorliegenden Fall ist die Kommunikation uns gegenüber aber in der Tat  sehr unglücklich gelaufen. Wir wurden in der Sitzung des Ausschusses für Straßen und Grünflächen am 08. Februar 2017 darüber informiert, dass am selben Tag mit den Fällungen begonnen wurde, welche gemäß der Bauordnung zu genehmigen gewesen seien. Erst nach dieser Sitzung konnten wir uns ein eigenes Bild von der Lage in der Seesener Straße machen.

Die CDU-Fraktion hat das Thema bei der darauf folgenden Ausschusssitzung am 08. März 2017 erneut aufgerufen und eine Erklärung des Stadtrates verlangt. Dieser versicherte uns, dass es zu jedem der elf gefällten Straßenbäume ein Gutachten gebe, dass die Notwendigkeit der Fällung für die Baumaßnahmen, insbesondere der Einrichtung der Baugrube, bestätige.

Wir haben die Erwartung an das Bezirksamt geäußert, künftig vor Baumfällungen solchen Ausmaßes vom Stadtrat informiert zu werden. Dies ist uns zugesagt geworden. Im konkreten Fall werden wir im Einzelnen überprüfen, ob die Fällungen tatsächlich unausweichlich gewesen sind oder, ob nicht durch eine andere Art der Baugrubeneinrichtung dies hätte verhindert werden können. Auch, wenn eine solche Einrichtung möglicherweise mit höheren Kosten verbunden gewesen wäre.

Mit freundlichen Grüßen

 

Christoph Brzezinski

Mitglied der CDU-Fraktion Charlottenburg-Wilmersdorf

 

 

 

 

Für die Fraktion B‘90/Die Grünen

 

Ihre Frage wurde in der BVV am 23.03.2017 von der Fraktion mündlich beantwortet. Eine schriftliche Version liegt nicht vor.

 

 

 

 

Für die FDP-Fraktion

 

Die FDP war am Beschluss der BVV am 14.7. 2016 nicht beteiligt, da sie erst seit

dem 18.9.2016 wieder durch eine Fraktion in der Bezirksverordnetenversammlung vertreten ist.

Die Fällung der Bäume war durch ein Gutachten baurechtlich legitimiert und

dadurch nicht mehr zu verhindern. Die FDP hätte andernfalls eine Baugrube

mit Schutz für die Alleebäume gefordert. Eine solche Maßnahme hätte dem

Bauherrn Mehrkosten verursacht, aber bei vorheriger kritischer Prüfung des

Bauantrages durch das Amt hätte ein Teil der Bäume gerettet werden können.

Die Lehre aus diesem Vorgang für die FDP wird sein, dass

1. der Vollzug der Ersatzpflanzungen im Auge behalten wird;

2. bei zukünftigen Bauprojekten genauer geprüft werden muss, wie

wertvoller Baumbestand erhalten werden kann.

 

 

Für die AfD-Fraktion

 

Sehr geehrter Herr Harthun,

die AfD-Fraktion hat erstmalig von den Baumfällungen in der Seesener Str. in der BVV-Sitzung am 19. Januar 2017 erfahren. Herr Stadtrat Schruoffeneger erklärte dazu , dass die Entscheidung nochauf seinen Vorgänger zurück zu führen ist.

Wir haben daraufhin ein kleine Anfrage beim Stadtrat Schruoeffeneger eingereicht und mussten in dieser Antwort mit Erstaunen feststellen, dass die Fällgenehmigungen für 11 Straßenbäume am 02. Februar 2017 durch das Straßen- und Grünflächenamt erteilt wurden. Also offenkundig vom jetzigen Stadtrat Herrn Schruoffeneger genehmigt, entgegen seiner Darstellung vom 19.01.2017.

Fazit: Es wird beliebig entschieden , argumentiert und falsch informiert.

Ferner ist für die AfD-Fraktion nicht erkennbar, warum, lt. Begründung von Herrn Stadtrat Schruoffeneger, ich zitiere:

„Die Fällung der Straßenbäume wurde aufgrund bautechnischer Bedingungen beim Einrichten der Baugrube, die unmittelbar an das Straßenland grenzt und damit in den Wurzelbereich der Bäume hinein wirkt, notwendig.“ Zitat Ende

die 7 Straßenbäume in der Seesener Str. gefällt werden mussten.

Bei dieser Argumentation können wir nur vermuten, dass hier wieder beliebig entschieden wurde, oder wie anders ist es zu erklären, dass bei dem gerade fertig gestellten Bauvorhaben Nachbargrundstück Seesener Str. gleiche Baulinie, gleiche Bauflucht, gleicher Abstand der Straßenbäume zum Baukörper auf dem Privatgrundstück, gleiches Alter der Bäume, selbe Baumart und damit verbunden Wurzelbereich usw. usw. , keine Straßenbaumfällungen nötig waren und auch nicht erfolgten.

Wir stellen nochmals fest:

Es gibt keine Rechtsverbindlichkeit, es wird beliebig entschieden, Bürgerinteressen werden willkürlich berücksichtigt und behandelt und für die Natur (hier Bäume) gibt es immer weniger Raum in unserem Bezirk und das bei den Grünen , die sich als die Lobbyisten der Natur Jahrzehntelang verkauften

Wir sind enttäuscht und distanzieren uns von dieser Vorgehensweise des Bezirksamt gegen über dem Bürger und der Natur.

Am 29.03.17 hat die AfD-Fraktion eine weitere Anfrage (0071/5) bezgl. der Baumfällungen an das Bezirksamt gestellt, die Antwort steht noch aus.

 

Marion Boas

AfD-Franktion Charlottenburg-Wilmersdorf

 

 

 

 

8. Einwohnerfrage              Gabriele Kaufhold

              Baumfällungen Seesener Str. 31-39

              (mündliche und schriftliche Beantwortung)

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Im Herbst 2016 ist ein Bürgerbegehren für den Erhalt von Grün- und Kleingartenflächen erfolgreich ergangen (liegt hier dem Bezirksamt vor)
    Wie kommt es dann zu den plötzlichen Genehmigungen in der Seesener Straße 31-39 sämtliche Bäume, auf einer Schneise von 250m, auf der Seite des Bauvorhabens fällen zu lassen, obwohl gegen den Bauvorbescheid Widersprüche vorliegen, also noch keine Baugenehmigung ergangen sein kann und dieser noch gar nicht bestandskräftig ist?

 

  1. In dem städtebaulichen Vertrag ist auf vielen Seiten die Baumpflege, der Baumschutz auf Baustellen, Wurzelschutz durch Lastverteilung uvm. ökologische Baubegleitung. Baumschnittarbeiten, Baumschäden, Baumschutzordnung, Baumbestand, Schutz für Straßenbäume etc.pp.+ Arbeiten an den Straßenbäumen, der zu erhaltenden Straßenbäume, KRONENSCHNITTMASSNAHMEN,
    Wozu dienen diese Erwähnungen, wenn es hier jetzt gar keine Bäume mehr gibt?

 

  1. Lt. Städtebaulichem Vertrag §3 Abs. 2 wird die GbR Henriettenplatz eine ökologische Baubegleitung veranlassen, welche regelmäßig Kontakt zum FabB Grün unterhält. Wer führt diese Baubegleitung aus, wer ist dafür verantwortlich und was ist konkret darunter zu verstehen?

 

  1. Wo, an welcher Stelle genau, werden die Ausgleichspflanzungen der 11 gefällten, teilweise über 100 Jahre alten Bäume vorgenommen?

 

  1. Die Baustelle des SANUS-Baus ist immer noch nicht fertig gestellt, wann ist mit einem Rückbau der Absperrungen zu rechnen?

 

Sehr geehrte Frau Hansen,

sehr geehrte Frau Kaufhold,

 

zu der Einwohneranfrage teile ich Folgendes mit:

 

Im Herbst 2016 ist ein Bürgerbegehren für den Erhalt von Grün- und Kleingartenflächen erfolgreich ergangen (liegt hier dem Bezirksamt vor). Wie kommt es dann zu den plötzlichen Genehmigungen in der Seesener Straße 31-39 sämtliche Bäume, auf einer Schneise von 250m, auf der Seite des Bauvorhabens fällen zu lassen, obwohl gegen den Bauvorbescheid Widersprüche vorliegen, also noch keine Baugenehmigung ergangen sein kann und dieser noch gar nicht bestandskräftig ist?

 

Für die Errichtung der Baugrube wurde eine Teilbaugenehmigung erteilt. Gegen den Bauvorbescheid wurden zwei Nachbarwidersprüche eingelegt, diese haben jedoch keine aufschiebende Wirkung.

 

 

In dem städtebaulichen Vertrag ist auf vielen Seiten die Baumpflege, der Baumschutz auf Baustellen, Wurzelschutz durch Lastverteilung uvm. ökologische Baubegleitung. Baumschnittarbeiten, Baumschäden, Baumschutzordnung, Baumbestand, Schutz für Straßenbäume etc.pp.+ Arbeiten an den Straßenbäumen, der zu erhaltenden Straßenbäume, KRONENSCHNITTMASSNAHMEN. Wozu dienen diese Erwähnungen, wenn es hier jetzt gar keine Bäume mehr gibt?

 

Derartige Regelungen beziehen sich auf alle Bäume im Wirkungsbereich einer Baustelle, also auch auf die vorhandenen Straßenbäume gegenüber.

 

 

Lt. Städtebaulichem Vertrag §3 Abs. 2 wird die GbR Henriettenplatz eine ökologische Baubegleitung veranlassen, welche regelmäßig Kontakt zum FabB Grün unterhält. Wer führt diese Baubegleitung aus, wer ist dafür verantwortlich und was ist konkret darunter zu verstehen?

 

Die Ökologische Baubegleitung wird von Fachkundigen, wie erfahrenen Landschaftsarchitekten oder bestellten Baumsachverständigen, durchgeführt. Vor Beginn der Bauzeit informieren sie die am Bau Beteiligten über die allgemein und im Besonderen geforderten Baumschutzmaßnahmen. Während der Bauzeit prüft die ökologische Baubegleitung die Einhaltung der Auflagen. Die Ökologischen Baubegleiter halten den Kontakt zum Fachbereich Grünflächen und informieren regelmäßig über den Feststellungen vor Ort. Sind Nachpflanzungen Teil der Auflagen, prüfen die Baubegleiter auch diese Leistung auf fachlich korrekte Umsetzung. Nach Abschluss der Baumaßnahme findet eine gemeinsame Abnahme statt.

 

 

Wo, an welcher Stelle genau, werden die Ausgleichspflanzungen der 11 gefällten, teilweise über 100 Jahre alten Bäume vorgenommen?

 

Die Nachpflanzungen werden nach Fertigstellung des Bauvorhabens und der Wiederherstellung der Straßenflächen erfolgen, möglichst umfangreich vor dem Neubau oder in den angrenzenden Straßen.

 

 

Die Baustelle des SANUS-Baus ist immer noch nicht fertig gestellt, wann ist mit einem Rückbau der Absperrungen zu rechnen?

 

Die aktuelle straßenverkehrsbehördliche Anordnung hat eine Gültigkeit bis zum 31. Mai 2017, da noch die Wiederherstellung der Straßenlandflächen durchzuführen ist.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Schruoffeneger

 

 

 

9. Einwohnerfrage              Brigitte Bruch

              Baumfällungen Seesener Straße

              (mündliche und schriftliche Beantwortung)

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Nachdem Ende November 2016 vor dem Grundstück Seesener Straße 31-39 von Mitarbeitern des Grünflächenamtes Straßenbäume begutachtet wurden, habe ich einen Anruf beim Grünflächenamt getätigt und nachgefragt, ob in der Seesener Straße Baumfällungen geplant seien. Diese Frage wurde verneint und im übrigen wurde auf die Baumfällliste verwiesen. Wie ist das zu erklären, dass entgegen dieser Aussage ab 6. Februar dieses umfangreich Bäume gefällt wurden? Und wann und von wem wurden die Baumfällungen genehmigt?

 

  1. Ist es das übliche Vorgehen, dass Halteverbotsschilder, die wegen der Baumfällungen aufgestellt wurden, mit dem Hinweis "Baumpflege" versehen werden? Oder ist das als bewusste Irreführung der Anwohner zu werten, und wer zeichnet dafür verantwortlich?

 

  1. Im städtebaulichen Vertrag zum Grundstück Seesener Straße 31-39, Anlage 3, sind vor o.g. Grundstück 3 Straßenbäume zur Fällung vorgesehen. Mit welcher Begründung wurden stattdessen 11 Straßenbäume gefällt, und wer ist dafür verantwortlich?

 

  1. Ist es das übliche Vorgehen, dass obwohl 2 Widerspruchsverfahren gegen den Bauvorbescheid für das Grundstück Seesener Straße 31-39 anhängig sind, mit der Baustelleneinrichtung begonnen wird, zu der u.a. die Fällung der Straßenbäume vor dem Grundstück zählt, obwohl zum Zeitpunkt der Baustelleneinrichtung noch nicht fest stand, ob der Bauvorbescheid Bestand haben wird?

 

  1. Ist der Bezirk entschlossen, eine Baugenehmigung für das o.g. Grundstück nach Maßgabe des städtebaulichen Vertrages zu erteilen oder hat das schon getan, auch wenn über die o.g. Widersprüche noch nicht abschließend verhandelt wurde?

 

Sehr geehrte Frau Hansen,

sehr geehrte Frau Bruch,

 

zu der Einwohneranfrage teile ich Folgendes mit:

 

Nachdem Ende November 2016 vor dem Grundstück Seesener Straße 31-39 von Mitarbeitern des Grünflächenamtes Straßenbäume begutachtet wurden, habe ich einen Anruf beim Grünflächenamt getätigt und nachgefragt, ob in der Seesener Straße Baumfällungen geplant seien. Diese Frage wurde verneint und im Übrigen wurde auf die Baumfällliste verwiesen. Wie ist das zu erklären, dass entgegen dieser Aussage ab 6. Februar dieses umfangreich Bäume gefällt wurden? Und wann und von wem wurden die Baumfällungen genehmigt?

 

Die Fällgenehmigungen wurden am 13. Januar 2017 für die Bäume in privatem Besitz und am 2. Februar 2017 für die Straßenbäume. Der erste, im November gestellte Antrag wurde zurückgewiesen, der genehmigte Antrag wurde am 21. Dezember 2016 gestellt.

 

 

Ist es das übliche Vorgehen, dass Halteverbotsschilder, die wegen der Baumfällungen aufgestellt wurden, mit dem Hinweis "Baumpflege" versehen werden? Oder ist das als bewusste Irreführung der Anwohner zu werten, und wer zeichnet dafür verantwortlich?

 

Grundsätzlich sind die jeweiligen Vorhabenträger verpflichtet, die betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner im Umfeld von Bauvorhaben, in deren Rahmen Fällungen erfolgen, darüber zu informieren. Aufgrund der Erfahrungen aus diesem Fall wird künftig auch darauf hingewiesen, Haltverbotsschilder, die ansonsten für Baumpflegemaßnahmen genommen werden, bei Fällungen entsprechend zu ändern.

 

 

Im städtebaulichen Vertrag zum Grundstück Seesener Straße 31-39, Anlage 3, sind vor o.g. Grundstück 3 Straßenbäume zur Fällung vorgesehen. Mit welcher Begründung wurden stattdessen 11 Straßenbäume gefällt, und wer ist dafür verantwortlich?

 

Die Fällungen wurden in Abstimmung mit dem Straßen- und Grünflächenamt unter Einbeziehung eines Baumgutachters genehmigt, um die Einrichtung der Baugrube sicherstellen zu können.

 

 

Ist es das übliche Vorgehen, dass obwohl 2 Widerspruchsverfahren gegen den Bauvorbescheid für das Grundstück Seesener Straße 31-39 anhängig sind, mit der Baustelleneinrichtung begonnen wird, zu der u.a. die Fällung der Straßenbäume vor dem Grundstück zählt, obwohl zum Zeitpunkt der Baustelleneinrichtung noch nicht fest stand, ob der Bauvorbescheid Bestand haben wird?

 

Für die Errichtung der Baugrube wurde eine Teilbaugenehmigung erteilt. Gegen den Bauvorbescheid wurden zwei Nachbarwidersprüche eingelegt, diese haben jedoch keine aufschiebende Wirkung.

 

 

Ist der Bezirk entschlossen, eine Baugenehmigung für das o.g. Grundstück nach Maßgabe des städtebaulichen Vertrages zu erteilen oder hat das schon getan, auch wenn über die o.g. Widersprüche noch nicht abschließend verhandelt wurde?

 

Das Baugenehmigungsverfahren ist noch in Bearbeitung.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Schruoffeneger

 

 

 

10. Einwohnerfrage                            Fred Hagemeister

                            VHS City West
              (schriftliche Beantwortung)

 

Ich frage das Bezirksamt:


  1. Wann wird die im Sommer 2008 begonnene Sanierung des Gebäudes Platanenallee 19, seit vielen Jahren „Unterrichtsstätte 1 der VHS City-West“, fortgesetzt?

 

  1. Wann wird die seit vielen Jahren „morbide“ und hässliche Hausfassade renoviert!?

 

Sehr geehrte Frau Hansen,

sehr geehrter Herr Hagemeister,

 

zu der Einwohneranfrage teile ich Folgendes mit:

 

Wann wird die im Sommer 2008 begonnene Sanierung des Gebäudes Platanenallee 19, seit vielen Jahren „Unterrichtsstätte 1 der VHS City-West", fortgesetzt?

und

Wann wird die seit vielen Jahren „morbide“ Hausfassade neu verputzt und gestrichen?

 

Die Sanierung des Objektes ist abgeschlossen. Die Fassade weist keinen Instandsetzungsbedarf auf, eine reine optische Auffrischung kann vor dem Hintergrund des begrenzten Budgets für die Immobilienunterhaltung nicht erfolgen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Schruoffeneger

 

 

 

11. Einwohnerfrage              Maximilian Friedrich

              U-Bhf Neu-Westend

              (schriftliche Beantwortung)

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Knapp 30 % der Einwohnerinnen und Einwohner des Ortsteils Westend sind 65 Jahre oder älter. Wann ist in diesem Zusammenhang geplant, den U-Bahnhof Neu-Westend barrierefrei zu gestalten und ihn mit einem Aufzug auszustatten?

 

  1. Die U-Bahnlinie 2 verkehrt aktuell zur Hauptverkehrszeit zwischen 6 und 9 Uhr sowie 14 und 19 Uhr zwischen den U-Bahnhöfen Theodor-Heuss-Platz und Ruhleben nur alle acht Minuten. Dies erscheint gerade zu Stoßzeiten morgens zwischen 7 und 8 Uhr stadteinwärts und nachmittags zwischen 16.30 und 17.30 Uhr stadtauswärts als zu wenig. Ist es möglich, den Takt wie auf allen anderen Berliner U-Bahnlinien auch in diesem Zeitraum auf mind. fünf Minuten zu verkürzen? Falls ja, ab wann? Falls nein, warum nicht?

 

  1. Die Bushaltestellen "Meiningenallee" und "Kirschenallee" der Linie M45 liegen ca. 550 Meter voneinander entfernt. BewohnerInnen der Bolivarallee im Teil Richtung Spandauer Damm und der anliegenden Straßen wird hier ein besonders weiter Fußweg zugemutet, da an der Kreuzung Bolivarallee / Spandauer Damm eine Haltestelle des M45 fehlt. Zwischen "S Westend" und "Sophie-Charlotten-Str." liegt die Entfernung bei nur ca. 140 Metern. Ist die Einrichtung einer zusätzlichen Haltestellen an der Kreuzung Bolivarallee / Spandauer Damm möglich? Wenn ja, wann? Wenn nein, warum nicht?

 

Sehr geehrte Frau Bezirksverordnetenvorsteherin,

 

zu der Einwohneranfrage nimmt das Bezirksamt wie folgt Stellung:

 

  1. Knapp 30 % der Einwohnerinnen und Einwohner des Ortsteils Westend sind 65 Jahre oder älter. Wann ist in diesem Zusammenhang geplant, den U-Bahnhof Neu-Westend barrierefrei zu gestalten und ihn mit einem Aufzug auszustatten?

 

Die BVG ist bemüht den Zeitrahmen zum barrierefreien Ausbau aller 173 U-Bahnhöfe gemäß der seinerzeit mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt und zahlreichen Verbänden abgestimmten Liste bis einschließlich 2020 einzuhalten. Derzeit sind gut 66 % aller U-Bahnhöfe bereits barrierefrei ausgebaut. Der Beginn der Arbeiten zum barrierefreien  Ausbau des U-Bhf. Neu Westend mit Blindenleitstreifen, Bahnsteiganhebung, Aufzug, etc. ist seitens der BVG für das Frühjahr 2019 vorgesehen.

 

  1. Die U-Bahnlinie 2 verkehrt aktuell zur Hauptverkehrszeit zwischen 6 und 9 Uhr sowie 14 und 19 Uhr zwischen den U-Bahnhöfen Theodor-Heuss-Platz und Ruhleben nur alle acht Minuten. Dies erscheint gerade zu Stoßzeiten morgens zwischen 7 und 8 Uhr stadteinwärts und nachmittags zwischen 16.30 und 17.30 Uhr stadtauswärts als zu wenig. Ist es möglich, den Takt wie auf allen anderen Berliner U-Bahnlinien auch in diesem Zeitraum auf mind. fünf Minuten zu verkürzen? Falls ja, ab wann? Falls nein, warum nicht?

 

Die BVG setzt bisweilen einige zusätzliche Verstärkerfahrten ein, ohne dass dies von den Fahrgästen auf den Anzeigern nachvollzogen werden kann. Gleichwohl ist der Bedarf eines dichteren Taktes auch in diesem Bereich von der BVG erkannt worden. In den Hauptverkehrszeiten setzt die BVG alle verfügbaren Fahrzeuge ein und bemüht sich die Einsatzbereiche so zu schneiden, dass eine größtmögliche Beförderungsleistung entsprechend des Bedarfs erbracht werden kann. Derzeit ist der Fahrzeugbestand jedoch voll ausgelastet und neue, zusätzliche Fahrzeuge von den Herstellern erst in ca. 2 - 3 Jahren in Aussicht gestellt.

 

  1. Die Bushaltestellen "Meiningenallee" und "Kirschenallee" der Linie M45 liegen ca. 550 Meter voneinander entfernt. BewohnerInnen der Bolivarallee im Teil Richtung Spandauer Damm und der anliegenden Straßen wird hier ein besonders weiter Fußweg zugemutet, da an der Kreuzung Bolivarallee / Spandauer Damm eine Haltestelle des M45 fehlt.

    Zwischen "S Westend" und "Sophie-Charlotten-Str." liegt die Entfernung bei nur ca. 140 Metern. Ist die Einrichtung einer zusätzlichen Haltestellen an der Kreuzung Bolivarallee / Spandauer Damm möglich? Wenn ja, wann? Wenn nein, warum nicht?

 

Die Abstände der Bushaltestellen, auch die des M45, sind im Verkehrsvertrag zwischen dem Aufgabenträger und der BVG beschrieben. So entsprechen auch in diesem Fall die Abstände den Vorgaben dieses Vertrages, entsprechend der darin beschriebenen Parameter für Bebauung und Nutzung des bedienten Bereichs. Im Bereich des S-Bahnhofes. Westend und der Sophie-Charlotten-Straße sind die Abstände zwischen Haltestellen mit gut 160 m so gering, weil es sich hier um einen bedeutenden Um- und Anschlusspunkt einmal zum S-Bahn-Ring und zum anderen zur Buslinie 309 mit ihrer Erschließung des Schlosspark-Krankenhauses handelt. Im Zuge der Planungen für 2018 wird jedoch über eine weitere Verbindung der Bereiche in Neu-Westend nachgedacht, die über die Reichsstr./ Preußenallee führen könnte, so dass sich eine weitere Anbindung mit kürzeren Fußwegen für die Kunden ergeben würde.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Arne Herz

 

 

12. Einwohnerfrage              Joachim Neu

              Parkcafe auf dem Stuttgarter Platz

              (schriftliche Beantwortung)

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Nach welchen Rechtsgrundlagen entsteht zurzeit ein Gebäude auf dem Stuttgarter Platz, handelt es sich um das vor zehn Jahren im Bebauungsplan vorgesehene Park Cafe und ist der Betreiber gleichzeitig Bauherr?

 

  1. Welche baurechtlichen Ausmaße wird das Gebäude haben (GRZ/GFZ), Außenmaße, sowie Sitzplätze drinnen und draußen?

 

  1. Sind lokale Events nach dem Muster des Oktoberfestes in der alten Fischerhütte am Schlachtensee möglich?

 

  1. Wie wird die Anlieferung, Entsorgung, die Parksituation für die Besucher, gestaltet werden?

 

  1. Welche Schank- und Bewirtschaftungszeiten sind gegeben?

 

Sehr geehrte Frau Hansen,

sehr geehrter Herr Neu,

 

zu der Einwohneranfrage teile ich Folgendes mit:

 

Nach welchen Rechtsgrundlagen entsteht zurzeit ein Gebäude auf dem Stuttgarter Platz, handelt es sich um das vor zehn Jahren im Bebauungsplan vorgesehene Park Cafe und ist der Betreiber gleichzeitig Bauherr?

 

Rechtsgrundlage ist der Bebauungsplan 4-7 vom 31. Mai 2006, der durch die damalige für Stadtentwicklung zuständige Senatsverwaltung aufgestellt wurde. Ob Bauherr und künftiger Betreiber identisch sind, ist hier nicht bekannt.

 

 

Welche baurechtlichen Ausmaße wird das Gebäude haben (GRZ/GFZ), Außenmaße, sowie Sitzplätze drinnen und draußen?

 

GRZ und GFZ sind nicht festgesetzt und für die planungsrechtliche Beurteilung nicht relevant. Das Gebäude wird grundsätzlich innerhalb der Baugrenzen in den Abmessungen von 17 m x 17m errichtet. Im Gastraum sind 190, außen 162 Sitzplätze vorgesehen.

 

 

Sind lokale Events nach dem Muster des Oktoberfestes in der alten Fischerhütte am Schlachtensee möglich?

 

Laut Bebauungsplan ist eine besonders an den Ort angepasste Form der Schank- und Speisewirtschaft vorgesehen, ein Biergarten oder ähnliches soll dagegen nicht zulässig sein und ist auch nicht beantragt, sondern ein sogenanntes Parkcafé.

 

 

Wie wird die Anlieferung, Entsorgung, die Parksituation für die Besucher, gestaltet werden?

 

Anlieferung und Entsorgung erfolgen über einem Weg westlich des Gebäudes von und zur Straße hin. Es sind 25 Fahrradstellplätze vorgesehen, Fahrzeugstellplätze für Gäste gibt es auf dem Gelände nicht.

 

 

Welche Schank- und Bewirtschaftungszeiten sind gegeben?

 

Die geplanten Betriebszeiten sind nicht bekannt.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Schruoffeneger

 

 

 

 

13. Einwohnerfrage              Holger Jost

              Fällung/Nachpflanzungen von Straßenbäumen

              (schriftliche Beantwortung)

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

Es existiert eine Liste des Bezirkes über Fällungen/Nachpflanzungen von Straßenbäumen im Zeitraum 02. 12. 2014 bis 06. 03. 2017 mit 851 Fällungen und 476 Neupflanzungen.
Wie viele Bäume müssten rein rechnerisch für die 851 Fällungen nachgepflanzt werden, wenn man sich nach den Vorgaben aus der Berliner Baumschutzverordnung richten würde - insbesondere der Anlage 1 zu §6 Abs. 4 BaumSchVO?

 

Sehr geehrte Frau Hansen,

sehr geehrter Herr Jost,

 

zu der Einwohneranfrage teile ich Folgendes mit:

 

Es existiert eine Liste des Bezirkes über Fällungen/Nachpflanzungen von Straßenbäumen im Zeitraum 02. 12. 2014 bis 06. 03. 2017 mit 851 Fällungen und 476 Neupflanzungen.
Wie viele Bäume müssten rein rechnerisch für die 851 Fällungen nachgepflanzt werden, wenn man sich nach den Vorgaben aus der Berliner Baumschutzverordnung richten würde - insbesondere der Anlage 1 zu §6 Abs. 4 BaumSchVO?

 

In den §§ 7 und 16 des Berliner Straßengesetzes ist die Zuständigkeit für die Pflege des Straßengrüns und der Straßenbäume geregelt. Die Baumschutzverordnung Berlin und ihre Anlage 1 sind nicht in vollem Umfang auf die Straßenbäume anzuwenden. Im § 16 Abs. 3 BerlStrG heißt es dazu, dass Bepflanzungen der Straßen, insbesondere mit Bäumen, grundsätzlich vorzusehen, zu erhalten und zu schützen sind. Das Straßen- und Grünflächenamt ist für eigene Fällung von Straßenbäumen, die aus Gründen der Sicherheit erfolgen, nicht zum Wertersatz nach Baumschutzverordnung vollumfänglich verpflichtet. Die Vorgaben der Anlage 1 sind nicht anzuwenden. Nach Fällung wird unter fachlichen Gesichtspunkten geprüft, ob eine Nachpflanzung am Standort nachhaltig möglich ist oder ob aufgrund der umgebenden Bedingungen wie Baumbestand im Umfeld, Gebäude, Leitungslage, etc. der Standort verschoben werden sollte oder von einer Nachpflanzung abzusehen ist. Für Fällungen von Straßenbäumen in Zusammenhang mit Bauvorhaben wird auf privatrechtlicher Basis ein Wertersatz eingefordert. Diese Mittel werden vor allem zur Nachpflanzung von Bäumen verwendet. Hierbei wird zunächst am Standort des Bauvorhabens, anschließend im direkten Umfeld nach freien Standorten recherchiert.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Schruoffeneger

 

 

 

 

 

 

14. Einwohnerfrage              Dr. Michael Roeder

              Kosten im Zusammenhang mit Gräfin Lichtenau

              (schriftliche Beantwortung)

Ich frage das Bezirksamt:

 

1.     Bitte legen Sie die Gesamtkosten (Eigenanteil/Fremdanteil) dar, die im Zusammenhang mit „Gräfin Lichtenau“ entstanden sind: Vorbereitung, Herstellung und Aufbau der Ausstellung, Versicherung u.a., acht Führungen, vier Programme für Kinder und Jugendliche, hoher Besuch des Nachkommens Jost Christian Fürst zu Stolberg-Stolberg samt Gattin und Erbprinz, musikalischer Ausklang, Gedenktafel, Arbeitsstunden des Personals in Museum und Kulturamt usw.
 

2.     Falls Sie auch diesmal die Frage nicht beantworten mögen, bitte ich um genaue Angabe der Fundstelle, wo sie diese Frage schon beantwortet haben bzw. um Nennung der rechtlichen Grundlage für die Nichtbeantwortung.

 

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

sehr geehrter Herr Dr. Roeder,

 

zu der Einwohneranfrage des Herrn Dr. Roeder teile ich Folgendes mit:

 

1. Bitte legen Sie die Gesamtkosten (Eigenanteil/Fremdanteil) dar, die im Zusammenhang mit „Gräfin Lichtenau“ entstanden sind: Vorbereitung, Herstellung und Aufbau der Ausstellung, Versicherung u.a., acht Führungen, vier Programme für Kinder und Jugendliche, hoher Besuch des Nachkommens Jost Christian Fürst zu Stolberg-Stolberg samt Gattin und Erbprinz, musikalischer Ausklang, Gedenktafel, Arbeitsstunden des Personals in Museum und Kulturamt usw.!

 

2. Falls Sie auch diesmal die Frage nicht beantworten mögen, bitte ich um genaue Angabe der Fundstelle, wo sie diese Frage beantwortet haben bzw. um Nennung der rechtlichen Grundlage für die Nichtbeantwortung.

 

Zu 1 und 2:

 

Die Anfrage wurde in der 7. Einwohnerfrage des Herrn Dr. Roeder mit dem Titel „Zweimal öffentliches Gedenken seitens des Bezirksamts: Mätresse - Zwangsarbeiter“ ist mit Schreiben vom 07.03.2017 wie folgt beantwortet (Auszug):

 

Hinsichtlich der Kostenaufstellung ist abschließend mitzuteilen, dass alle Ausgaben von Sach- und Personalmitteln unter den relevanten haushalsrechtlichen Bestimmungen der Wirtschaftlichkeit und Verhältnismäßigkeit begründet getätigt wurden.

 

Es sei generell darauf hingewiesen, dass eine kulturhistorische Ausstellung zu einem historischen Thema aufgrund der schwierigeren Recherche- und Objektlage, höheren Auflagen hinsichtlich der konservatorischen Auflagen, restauratorischen Betreuung,

 

 

Transporte etc. ein größeres Budget bedingen als eine Ausstellung zu einem Thema, bei dem das Museum aus einer größeren Materialmenge auswählen, oder weitgehend auf Exponate aus dem eigenen Bestand zurückgreifen kann. Ausstellungen zu unterschiedlichen Themen sind folglich kaum vergleichbar, noch weniger aber lassen sich der Zeit- und Kostenrahmen zur Konzeption einer Ausstellung mit der Realisierung einer Gedenktafel vergleichen.“

 

Ausgaben der Verwaltung unterliegen strengen Vorschriften und sind jederzeit u.a. durch die BVV und den Rechnungshof überprüfbar. Für eine detaillierte Kosten-, Leistungs- und Rechnungsaufstellung anlässlich einer öffentlichen Antwort auf eine Einwohnerfrage in der Einwohnerfragestunde ist kein Raum erkennbar, zumal insoweit ggf. auch Dritte betreffende Daten und Inhalte aus Verträgen öffentlich bekannt gemacht würden.

 

Rechtsgrundlage der Antwort ist § 43 des Bezirksverwaltungsgesetzes (BezVG), wonach die Einwohnerfragestunde als demokratisches Beteiligungsinstrument institutionell als Bestandteil der Bezirksverordnetenversammlung zu garantieren ist. § 43 Satz 2 BezVG normiert die Beantwortungspflicht des Bezirksamtes, hinsichtlich des „Ob“ einer Antwort ist die Verwaltung also gebunden. Art und Umfang der Beantwortung stehen im Übrigen in ihrem Ermessen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Heike Schmitt-Schmelz

 

 

15. Einwohnerfrage              Dr. Michael Roeder

              Globalsummenfinanzierung und Anschaffung der
              Bezirksbibliotheken

              (schriftliche Beantwortung)

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

In die Berechnung der Globalsumme, die dem Bezirk zugewiesen wird, geht mithilfe der Kosten-Leistungs-Rechnung (KLR) auch ein bestimmter rechnerischer Betrag für den Medienerwerb der Bibliotheken ein:
 

1.     Wie hoch war dieser rechnerische Betrag für den Haushalt 2015/2016 je Jahr?
 

2.     2015 wurden tatsächlich 236.000 Eu für Medienerwerb ausgegeben. Wie viel waren es 2016?
 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

sehr geehrter Herr Dr. Roeder,

 

zu der Einwohneranfrage des Herrn Dr. Roeder teile ich Folgendes mit:

 

In die Berechnung der Globalsumme, die dem Bezirk zugewiesen wird, geht mithilfe der Kosten-Leistungs-Rechnung (KLAR) auch ein bestimmter rechnerischer Betrag für den Medienerwerb der Bibliothek ein:

  1. Wie hoch war dieser rechnerische Betrag für den Haushalt 2015/2016 je Jahr?
  2. 2015 wurden tatsächlich236.000 € für Medienerwerb ausgegeben. Wieviel waren es 2016?

 

Zu 1 und 2:

Im Jahre 2015 betrug der rechnerische Betrag auf Grundlage des Produktbudget-Vergleichsberichts von 2013 300.560 €.

2016 betrug der Betrag auf Grundlage des Produktbudget-Vergleichsberichts von 2014 223.900 €.

 

Der Produktbudget–Vergleichsbericht liefert die Daten für den Haushalt des übernächsten Jahres. Der Produktbudget–Vergleichsbericht 2015 ist somit Grundlage für den Haushalt 2017. Auch wenn es Doppelhaushalte gibt, werden die Daten mit jedem neuen Produktbudget–Vergleichsbericht für den Haushalt neu angepasst. Daher gibt es jedes Jahr einen Produktbudget-Vergleichsbericht.

 

Bei den direkten Sachkosten für Medien ist zu beachten, dass u.a. auch Material, AV-Zubehör, Folien, Bibliotheksausweise, Thermopapier gebucht werden.

Man kann daher den Medienetat nicht mit den direkten Sachkosten aus dem Produktbudget-Vergleichsbericht vergleichen. Auch wenn der Medienetat den größten Anteil an den direkten Sachkosten hat, ist er nur eine Teilmenge.

 

Im Gegensatz zum Jahr 2015 wurden die Ausgaben für den Erwerb von Medien erhöht. 2016 wurden  308.388,98 € im Bereich Medienerwerb ausgegeben, 2015 nur 236.000,00 €.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Heike Schmitt-Schmelz

 

 

16. Einwohnerfrage              Dr. Michael Roeder

              Erreichbarkeit der Bezirksveordneten für die

              Bürger - Fragen an die sechs Fraktionen

              (schriftliche Beantwortung)

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

Das Mittel der Wahl, um als Bürger Bezirksverordnete zu erreichen, ist die Email. Jedoch ist auf der Website des Bezirksamts bei 20 von 55 Bezirksverordneten quer durch alle Fraktionen keine Emailadresse angegeben, darunter bei drei Fraktionsvorsitzenden (AfD, Linkspartei, SPD), Ausschußvorsitzenden und stellvertretender BVV-Vorsteherin (CDU). Das macht Bürgernähe schwierig:

 

Was werden die Fraktionen unternehmen, damit alle ihre Mitglieder über Email erreichbar sind?

 

 

Sehr geehrter Herr Dr. Roeder

 

beigefügt erhalten Sie die von den Fraktionen der BVV schriftlich vorgenommene Beantwortung Ihrer Einwohnerfrage.

 

 

Für die SPD-Fraktion:

 

Alle Mitglieder der SPD-Fraktion sind über Email erreichbar. Die Email-Adresse der Fraktion ist auf der Website des Bezirks hinterlegt.

 

Holger Wuttig

Fraktionsvorsitzender

SPD-Fraktion Charlottenburg-Wilmersdorf

 

 

Für die CDU-Fraktion

 

Sehr geehrter Herr Dr. Roeder,

 

seien Sie versichert, dass der CDU-Fraktion sehr an Bürgernähe gelegen ist und wir auch für Sie erreichbar sind. Ich bitte Sie aber zu akzeptieren, dass es das Recht jedes einzelnen Bezirksverordneten ist, zu entscheiden, welche privaten Kontaktdaten veröffentlicht werden dürfen.

Die Mitglieder der CDU-Fraktion sind für alle Bürgerinnen und Bürger über die Mailadresse der CDU-Fraktion Charlottenburg-Wilmersdorf erreichbar: ( info@cdu-fraktion-charlottenburg-wilmersdorf.de ). Eingehende Mails werden von unseren Mitarbeitern oder der Fraktionsgeschäftsführerin weitergeleitet. Wir bitten Sie, diese Mailadresse zu nutzen und freuen uns auf den weiteren Kontakt zu Ihnen.

 

Susanne Klose

Fraktionsvorsitzende der CDU-Fraktion Charlottenburg-Wilmersdorf

 

 

Für die Fraktion B‘90/Die Grünen

 

Bei der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sind alle Mitglieder der Fraktion über das Fraktionsbüro zu erreichen. Außerdem haben alle Bezirksverordnete eine Mail-Adresse oder eine Telefonnummer angegeben, über die sie auch direkt erreichbar sind.

 

Ansgar Gusy

Fraktion B‘90/Die Grünen

 

 

Für die FDP-Fraktion

 

Sehr geehrter Herr Dr. Roeder,

 

für die FDP-Fraktion beantworte ich Ihre Anfrage gerne wie folgt.

 

Die FDP-Fraktion ist auf verschiedene Art und Weise erreichbar. Neben den klassischen Methoden wie Telefon oder Fax, bieten wir eine wöchentliche Sprechstunde an, sind auf Facebook und Twitter aktiv und begleiten unsere Arbeit intensiv über unsere Website. Per E-Mail sind fünf unserer sechs Verordneten direkt erreichbar, die jeweiligen Adressen stellen wir auch über unsere Website zur Verfügung. Anfragen darüber hinaus sind selbstverständlich über die Fraktionsgeschäftsstelle möglich und werden rege genutzt.

 

Pascal Tschörtner

FDP-Fraktion

 

 

Für die AfD-Fraktion

 

Sehr geehrter Herr Dr. Roeder,

 

wir stimmen Ihnen voll und ganz zu, dass Bürgernähe für die Bezirksverordneten schwer zu realisieren ist, wenn diese nicht per Mail zu erreichen sind. Wir haben daher Ihre berechtigte Einwohnerfrage zum Anlass genommen, zu veranlassen, dass bei allen fünf Bezirksverordneten der AfD-Fraktion Mailadressen auf der Webseite der Bezirksverordnetenversammlung

https://www.berlin.de/ba-charlottenburg-wilmersdorf/politik/bezirksverordnetenversammlung/online/fr020.asp?FRLFDNR=14&altoption=Fraktion

eingetragen wurden, bitte überzeugen Sie sich davon! Wir bedanken uns vielmals für diesen wichtigen Hinweis Ihrerseits und würden uns freuen, wenn Sie mit Ihren Anliegen an unsere Fraktionsmitglieder herantreten würden.

 

Für die Fraktion Die Linke

 

Eine Antwort der Fraktion Die Linke liegt bisher nicht vor.

 

 

17. Einwohnerfrage              Ulrike Kopetzky

              Entrichtung der Grundsteuer an den Bezirk

              (schriftliche Beantwortung)

 

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Die Hausverwaltung Immobilien M. O. ist seit 2005 die neue Hausverwaltung meiner Wohnung.
    Wann hat die Hausverwaltung das Gewerbe beim Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf angemeldet?
    Der 1. Standort der Hausverwaltung von 2005-2011 war Handjerystr. 19, 12161 Berlin. Der 2. Standort ab 2011/2012-2015 war Brandenburgische Str. 16, 10707 Berlin. Der 3. Standort ist seit Anfang 2016 ist Am Volkspark 31, 10715 Berlin
     
  2. Wurde das Gewerbe in Tempelhof-Schöneberg 2005 angemeldet bzw. dann 2011/2012 beim Bezirksamt Charlottenburg umgemeldet?
     
  3. Wann hat das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf die Kopie der Gewerbeanmeldung an das zuständige Finanzamt übermittelt?
     
  4. Welche ordnungsrechtlichen Maßnahmen hat das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf eingeleitet? Hat es weitere ordnungsrechtliche Maßnahmen eingeleitet und wenn ja, welche?
     
  5. Hat das Bezirksamt Kenntnis oder Informationen eingeholt, ob die Hausverwaltung ab 2005 ein Gewerbe als Hausverwaltung im Bezirk Tempelhof-Schöneberg angemeldet hatte?
     

Sehr geehrte Frau Bezirksverordnetenvorsteherin,

 

zu der Einwohneranfrage nimmt das Bezirksamt wie folgt Stellung:

 

  1. Die Hausverwaltung Immobilien M. O. ist seit 2005 die neue Hausverwaltung meiner Wohnung. Wann hat die Hausverwaltung das Gewerbe beim Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf angemeldet? Der 1. Standort der Hausverwaltung von 2005-2011 war Handjerystr. 19, 12161 Berlin. Der 2. Standort ab 2011/2012-2015 war Brandenburgische Str. 16, 10707 Berlin. Der 3. Standort ist seit Anfang 2016 ist Am Volkspark 31, 10715 Berlin
     
  2. Wurde das Gewerbe in Tempelhof-Schöneberg 2005 angemeldet bzw. dann 2011/2012 beim Bezirksamt Charlottenburg umgemeldet?
     

zu 1 und 2)

 

Auskünfte aus dem Gewerberegister dürfen gemäß § 14 (7) GewO übermittelt werden, wenn der Empfänger ein rechtliches Interesse an der Kenntnis der zu übermittelnden Daten glaubhaft macht und kein Grund zu der Annahme besteht, dass das schutzwürdige Interesse des Gewerbetreibenden überwiegt.

 

Gewerbeauskünfte sind jedoch gebührenpflichtig. Gemäß Tarifstelle 2002 a) 1. des Gebührenverzeichnisses, sind für Auskünfte aus dem Gewerberegister jeweils 10,- € für jede erste bis zehnte Person einzuziehen.

 

Kostenfreie Auskünfte sind über das Portal e-auskunft (https://www.berlin.de/gewerbeauskunft/) über ungeschützte Daten für Jedermann möglich. Ungeschützte Daten sind der Name des Betriebes bzw. der/des Gewerbetreibenden, der Betriebsanschrift sowie der Tätigkeit.

 

Es besteht die Möglichkeit einen Antrag auf Auskunft aus dem Gewerberegister zu stellen. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass die Verwaltung eigenen Vermögens nicht zwingend eine gewerbliche Tätigkeit darstellt. Das heißt, dass ein Eintrag im Gewerberegister

 

nicht zwingend vorhanden sein muss, sodass eine Gebühr auch bei Ausstellung einer Negativauskunft fällig wird.

 

Anfrage zu gewerblichen Registrierungen sind an den jeweiligen Bezirk zu richten, in dem das Gewerbe ansässig ist.

 

 

 

  1. Wann hat das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf die Kopie der Gewerbeanmeldung an das zuständige Finanzamt übermittelt?

 

Mitteilungen über gewerbliche Meldungen (An-, Um-, und Abmeldungen) erfolgen im automatisierten Verfahren unmittelbar nach der Ausstellung der entsprechenden Gewerbebescheinigung.

 

  1. Welche ordnungsrechtlichen Maßnahmen hat das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf eingeleitet? Hat es weitere ordnungsrechtliche Maßnahmen eingeleitet und wenn ja, welche?

 

Auskünfte über ordnungsrechtliche Maßnahmen können aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht erteilt werden.

 

  1. Hat das Bezirksamt Kenntnis oder Informationen eingeholt, ob die Hausverwaltung ab 2005 ein Gewerbe als Hausverwaltung im Bezirk Tempelhof-Schöneberg angemeldet hatte?
     

Rückfragen an andere Bezirke über Gewerbemeldungen erfolgen nur in Einzelfällen. Hier ist nicht davon auszugehen. Für gewerbliche Registrierungen in Tempelhof-Schöneberg ist das dortige Ordnungsamt zuständig.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Arne Herz

 

 

18.Einwohnerfrage              Günter Hoerig
Kosten des Klimaschutzmanagements
(schriftliche Beantwortung)
 

Ich frage das Bezirksamt:

 

Die im Internet aufgeführten Einwohneranfragen und Antworten verfolge ich mit großem Interesse. Leider bleibt bei der 4. Frage im Februar zu dem Punkt
2. Öffentliche Kosten des Klimaschutzmanagements für ½ km² und weitere 3 Jahre
die Antwort!

"Ihre Fragen nach den Kosten des Klimaschutzmanagements wurden bereits wiederholt beantwortet"
unklar.

Meine Frage: Wo finde ich die Antwort, auf die verwiesen wird? Können nicht einfach der aufgewendete Betrag des Bezirks und die Bundeszuschüsse aufgeführt werden? Das wäre sehr hilfreich.

 

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Hansen,

sehr geehrter Herr Hoerig,

 

zu der Einwohneranfrage teile ich Folgendes mit:

 

 

Die im Internet aufgeführten Einwohneranfragen und Antworten verfolge ich mit großem Interesse. Leider bleibt bei der 4. Frage im Februar zu dem Punkt 2. Öffentliche Kosten des Klimaschutzmanagements für ½ km² und weitere 3 Jahre die Antwort! "Ihre Fragen nach den Kosten des Klimaschutzmanagements wurden bereits wiederholt beantwortet" unklar. Meine Frage: Wo finde ich die Antwort, auf die verwiesen wird? Können nicht einfach der aufgewendete Betrag des Bezirks und die Bundeszuschüsse aufgeführt werden? Das wäre sehr hilfreich.

 

Die Antworten wurden den jeweils Fragestellenden schriftlich übermittelt. Sie gehen inhaltlich auch aus der beigefügten Kleinen Anfrage 0556/4 „Ausgaben im Zusammenhang mit dem Klimaschutz“ hervor.

 

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Schruoffeneger

 


 

 
 

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