Drucksache - 0109/5  

 
 
Betreff: Nutzungskonzept Teufelsberg
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Grüne/SPD 
Verfasser:Dr.Vandrey/Wapler/Drews/Röder 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
16.02.2017 
5. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Weiterbildung und Kultur Beratung
14.03.2017 
3. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Weiterbildung und Kultur vertagt   
11.04.2017 
4. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Weiterbildung und Kultur vertagt   
09.05.2017 
5. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Weiterbildung und Kultur mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Ausschuss für Straßen- und Grünflächen Beratung
12.07.2017 
7. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Straßen- und Grünflächen vertagt   
11.10.2017 
8. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Straßen- und Grünflächen vertagt   
08.11.2017 
9. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Straßen- und Grünflächen vertagt   
13.12.2017 
10. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Straßen- und Grünflächen vertagt   
10.01.2018 
11. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Straßen- und Grünflächen mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
18.01.2018 
16. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag
Dringlichkeitsbeschlussempfehlung
Beschluss
Vorlage zur Kenntnisnahme

Die BVV möge beschließen:

 

Die BVV hat in ihrer Sitzung am 18.01.2018 beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, beim Senat auf eine zügige Rückübertragung des Geländes der ehemaligen Abhöranlage auf dem Teufelsberg an das Land Berlin zu dringen.

 

Ferner wird das Bezirksamt gebeten, in Abstimmung mit dem Senat darzulegen, wie nach erfolgreicher Rekommunalisierung des Teufelsberges an dem dann wieder einzuberufenden Runden Tisch ein Nutzungskonzept erarbeitet werden kann, das die FNP-Ausweisung des Geländes als Wald, die Vermittlung der geschichtlichen Bedeutung des Ortes („Wehrtechnische Fakultät“, „zentraler Restschuttablageplatz“, Abhörstation der amerikanischen und britischen Alliierten, Entwicklung nach dem Mauerfall) und Belange des Denkmalschutzes berücksichtigt. Dabei sind die Ergebnisse und Anregungen des ersten Runden Tisches, der zu diesem Thema in der letzten Wahlperiode tagte, mit einzubeziehen.

 

Schließlich wird das Bezirksamt aufgefordert im Rahmen seiner Möglichkeiten dafür Sorge zu tragen, dass der Standtort nicht für die Ausübung von Gewerbe genutzt wird, keine Baumaßnahmen (außer Instandhaltung) dort vorgenommen werden, keine Großveranstaltungen dort stattfinden und der Verkehr auf der Zufahrtstraße begrenzt wird.

 

Der BVV ist bis zum 30.04.2018 zu berichten.

 

 

Das Bezirksamt teilt dazu Folgendes mit:

 

Für den Fall, dass das Gelände erfolgreich rekommunalisiert werden kann, ist ein Nutzungskonzept in Entwicklung aus der Flächennutzungsplan-Darstellung „Wald“, unter Beachtung des geltenden Planungsrechtes (Außenbereich gemäß § 35 Baugesetzbuch) sowie im Rahmen der neuen Verordnung zum Schutz der Landschaft des Grunewaldes (Grunewaldschutzverordnung-SchVOGw) vom 20.12. 2017, welche am 11.01.2018 in Kraft getreten ist, zu erarbeiten.

 

Angesichts der Lage im Außenbereich ist die Zulässigkeit von baulichen Anlagen und Nutzungsänderungen ohnehin sehr begrenzt.

 

Restriktionen für den Teufelsberg ergeben sich aus der Schutzgebietsverordnung § 6 Abs. 2 Nr. 1 bis 20. Genehmigungsbedürftige und zulässige Handlungen sind unter §§ 7 und 8 aufgeführt. Großveranstaltungen sind laut einem Bescheid der Bauaufsicht vom 30.08.2013 auf dem Gelände nicht genehmigungsfähig.

 

Bauliche Maßnahmen und Nutzungsänderungen, welche nicht unter den Katalog der verfahrensfreien Maßnahmen im Sinne des § 61 der Bauordnung Berlin fallen, bedürfen einer (vereinfachten) Baugenehmigung. Im Zuge eines Genehmigungs-verfahrens wird die Zulässigkeit von Vorhaben geprüft. Eine Baugenehmigung ist hierbei regelmäßig zu erteilen, sofern keine öffentlich-rechtlichen Hinderungsgründe entgegenstehen.

 

Nachdem einer der Eigentümer des Teufelsbergs die Bauaufsicht auf gravierende Sicherheitsmängel (Standsicherheit, Brandschutz) aufmerksam gemacht und dies mit Stellungnahmen u.a. eines Statikers untermauert hat, wurde am 24.04.2018 der Pächter des Geländes angehört. Er konnte diese Sicherheitsmängel nicht entkräften. Die Bauaufsicht hat ihm daraufhin Gelegenheit gegeben die Nutzung des nördlichen Hauptgebäudes/Turmgebäudes zeitnah aufzugeben bevor eine gebührenpflichtige Nutzungsuntersagung ausgesprochen wird. Herr Schütte hat daraufhin am 30.04.2018 erklärt, dass er den Betrieb zum 2.05.2018 einstellen und parallel einen Planer bzw. eine Planerin für die Erstellung der notwendigen Unterlagen für einen Bauantrag beauftragen wird.

 

Das Bezirksamt bittet, den Beschluss damit als erledigt zu betrachten.

 

 

 

Reinhard Naumann Oliver Schruoffeneger

BezirksbürgermeisterBezirksstadtrat

 


 

 
 

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