Drucksache - 0096/5
Die BVV hat in ihrer Sitzung am 18.01.2018 folgenden Beschluss gefasst:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich über die erneuerte und erweiterte Förderrichtlinie für Klimaschutz mit kälte- und Klimaanlagen zu informieren und die, für diese Förderung in Frage kommenden Betriebe im Bezirk in geeigneter Weise zu informieren und zur Teilnahme anzuregen.
Das Bezirksamt teilt hierzu Folgendes mit:
Das Förderprogramm „Kälte-Klima-Richtlinie“ gibt es bereits seit 2008. Im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau- und Reaktorsicherheit – BMUB – wird für das Programm neben anderen Förderprogrammen geworben (siehe www.klimaschutz.de).
So sinnvoll das Förderprogramm auch ist, kann die bezirkliche Wirtschaftsförderung nicht umfassend über Förderprogramme anderer Fachgebiete informieren. Dies muss weiterhin Aufgabe der jeweiligen Fachämter, Verbände, Kammern und Innungen bleiben.
Auf der bezirklichen Internetseite der Wirtschaftsförderung wird jedoch mittels eines Links auf das Förderprogramm aufmerksam gemacht. Weiterhin wird die Wirtschaftsförderung die bezirklichen Geschäftsstraßeninitiativen über das Programm informieren.
Naumann
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