Drucksache - 0603/2
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Die BVV möge beschließen: Das Bezirksamt wird
aufgefordert beim Erarbeiten von Dienstvereinbarungen o. ä.
Verwaltungsvorschriften für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bezirks
Charlottenburg-Wilmersdorf unbedingt die Gleichbehandlung von Frauen und
Männern in der Sprache sicherzustellen (geschlechtergerechte Formulierung). Die
am 1.6.2003 in Kraft getretene Dienstvereinbarung zum Schutz der
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gegen Mobbing am Arbeitsplatz soll
dementsprechend überarbeitet werden. Begründung: Die oben genannte
Vereinbarung erklärt in ihrer Präambel “Zur besseren Handhabung der
Dienstvereinbarung wird nachfolgend jeweils die männliche Form verwendet,
obwohl Männer und Frauen gleichermaßen angesprochen werden”. Diese Form der sprachlichen
Ungleichheit ist abzulehnen. |
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