Drucksache - 0033/5  

 
 
Betreff: Stimmabgabe Volksbegehren "Weiterbetrieb Flughafen Tegel"
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksverordnetenvorsteher 
   
Drucksache-Art:AntragAntrag
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
19.01.2017 
4. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin in der BVV zurückgezogen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag

Die BVV möge beschließen:

 

Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, für das derzeitige Volksbegehren zum Flughafen Tegel sowie für künftige ähnliche Bürgerbeteiligungsverfahren eine Stimmabgabe im Rathaus zu ermöglichen.

 

Begründung:

Im Falle von Walen ist das Rathaus, in dem das Wahlamt seinen Sitz hat, erste Anlaufstelle der Bürgerinnen und Bürger. Obwohl im Amtsblatt Nr. 48 vom 04.11.2016 S. 2991 zum Procedere steht: “Sie müssen dazu im Bezirkswahlamt den Unterschriftsbogen ausfüllen…“ und als Adresse des Bezirkswahlamtes das Rathaus in der Otto-Suhr-Allee 100 angegeben ist, gibt es dort keine Möglichkeit der Stimmabgabe, sonder die Information von den Pförtnern, dass dies nur in den drei Bürgerämtern Wilmersdorfer Straße, Hohenzollerndamm und Heerstraße möglich ist. D.h. abstimmungswilligen Bürgern, darunter gehbehinderte Senioren, die von ihrem Wahlrecht im Rathaus Gebrauch machen möchten, wird Bürgerbeteiligung unbequem gemacht, indem ihnen bei diesem Volksbegehren ein zusätzlicher Weg vom Rathaus zu einem der Bürgerämter abverlangt wird. Die jetzige Handhabung widerspricht der amtlichen Bekanntmachung, verwirrt und verärgert Bürger unnötig und könnte möglicherweise das Verfahren anfechtbar machen. Deshalb sollte umgehend für die restliche Zeit des laufenden Volksbegehrens eine Korrektur vorgenommen sowie bei künftigen Bürgerbeteiligungsverfahren das Rathaus als Stimmabgabeort wieder einbezogen werden.

 

(Antrag der Seniorenvertretung)


 

 
 

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