Drucksache - 0003/5  

 
 
Betreff: Einwohnerfragen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksverordnetenvorsteher 
Verfasser:Annegret Hansen 
Drucksache-Art:EinwohnerfragestundeEinwohnerfragestunde
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
17.11.2016 
2. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin schriftlich beantwortet   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Einwohnerfragen
Einwohnerfragen Beantwortung

 

1. Einwohnerfrage              Dr. Michael Roeder

              Reduzierung der CO2-Emissionen im Bezirk

              (schriftliche Beantwortung)

1. Ausmaß der Reduzierung

In Ihrer Antwort zu 1. (14. Einwohnerfrage/September 2016) verweisen Sie mich an den Fachausschuß und an das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg. Aber da Sie wissen, daß Sie selbst verpflichtet sind, dem fragenden Bürger an dieser Stelle zu antworten, frage ich erneut:

Ist es tatsächlich zutreffend, daß Sie keine Reduzierung von CO2-Emissionen im Bezirk nach zwei Jahren Klimaschutzmanagement nachweisen können?

2. Verringerung von CO2--Emissionen als zentrales Ziel des „Integrierten Klimaschutzkonzepts“

Diese Verringerung ist jedoch das zentrales Ziel des „Integrierten Klimaschutzkonzepts“, und zu diesem Zweck wird Ihnen vom Bundesministerium für Umwelt bzw. dem Projektträger Jülich der Klimaschutzmanager mit öffentlichen Geldern bezuschußt. In der Pressemitteilung des Bezirksamtes vom 18.10.10 „Bürgerveranstaltung zum Klimaschutzprojekt ‚Ökokiez 2020‘“ hieß es daher auch: „Das Modellprojekt ‚Ökokiez 2020‘ soll Erkenntnisse liefern, ... wie ihr Klimaschutzeffekt ist ...“:

Wieso befürworten Sie die Verlängerung des Projekts und damit die weitere Ausgabe öffentlicher Gelder von über 100.000 Eu, obwohl Sie nach zwei Jahren keinen Klimaschutzeffekt nachweisen können?

3. Modellprojekt

Da es sich beim „Ökokiez 2020“ ausdrücklich um ein „Modellprojekt“ handelt, was logischerweise impliziert, daß die dort gewonnenen Erkenntnisse anschließend auf die restlichen 98 % des Bezirks angewendet werden, frage ich:

Ab wann soll das geschehen und in welcher Reihenfolge der Kieze (z.B. abwechselnd Wilmersdorf und Charlottenburg …)?

 

 

Sehr geehrte Frau Hansen,

sehr geehrter Herr Dr. Roeder,

 

zu der Einwohneranfrage teile ich Folgendes mit:

 

1. Ausmaß der Reduzierung

In Ihrer Antwort zu 1. (14. Einwohnerfrage/September 2016) verweisen Sie mich an den Fachausschuß und an das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg. Aber da Sie wissen, daß Sie selbst verpflichtet sind, dem fragenden Bürger an dieser Stelle zu antworten, frage ich erneut: Ist es tatsächlich zutreffend, daß Sie keine Reduzierung von CO2-Emissionen im Bezirk nach zwei Jahren Klimaschutzmanagement nachweisen können?

 

und

 

2. Verringerung von CO2--Emissionen als zentrales Ziel des „Integrierten Klimaschutzkonzepts“

Diese Verringerung ist jedoch das zentrales Ziel des „Integrierten Klimaschutzkonzepts“, und zu diesem Zweck wird Ihnen vom Bundesministerium für Umwelt bzw. dem Projektträger Jülich der Klimaschutzmanager mit öffentlichen Geldern bezuschußt. In der Pressemitteilung des Bezirksamtes vom 18.10.10 „Bürgerveranstaltung zum Klimaschutzprojekt ‚Ökokiez 2020‘“ hieß es daher auch: „Das Modellprojekt ‚Ökokiez 2020‘ soll Erkenntnisse liefern, ... wie ihr Klimaschutzeffekt ist ...“: Wieso befürworten Sie die Verlängerung des Projekts und damit die weitere Ausgabe öffentlicher Gelder von über 100.000 Eu, obwohl Sie nach zwei Jahren keinen Klimaschutzeffekt nachweisen können?

 

Neben seinen Hauptaufgaben unterstützt der Klimaschutzmanager fachlich-inhaltlich auch die Umsetzung weiterer Inhalte des Klimaschutzkonzeptes. Ein Baustein davon ist das lokale Klimaschutz-Monitoring, mit dem die gebietsbezogene Energie- und CO2-Bilanz fortgeschrieben werden soll. Dieses Monitoring soll im Rahmen des zu erstellenden Projektberichtes zum Ende des Projektes im Sommer 2017 vorliegen.

 

 

3. Modellprojekt

Da es sich beim „Ökokiez 2020“ ausdrücklich um ein „Modellprojekt“ handelt, was logischerweise impliziert, daß die dort gewonnenen Erkenntnisse anschließend auf die restlichen 98 % des Bezirks angewendet werden, frage ich: Ab wann soll das geschehen und in welcher Reihenfolge der Kieze (z.B. abwechselnd Wilmersdorf und Charlottenburg …)?

 

Das Projekt „Ökokiez 2020“ ist bekanntlich eine Initiative des Kiezbündnisses Klausenerplatz e.V. Insofern ist es aus Sicht des Bezirksamtes schwer vorstellbar, dass es künftig auf den Gesamtbezirk ausgedehnt wird.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Oliver Schruoffeneger

 

 

2. Einwohnerfrage              Dr. Michael Roeder

              Freiwilliges Engagement in Nachbarschaften“

              (FEIN)

              (schriftliche Beantwortung)

 

1. Blumen auf Baumscheiben als „Pilotprojekt“

Sie haben in diesem Jahr zur Unterstützung des Projekts „Urban Gardening“ FEIN-Pilotprojekte-Mittel beantragt und weitergeleitet an Kiezbündnis Klausenerplatz e.V. Hätte der Verein selbst Mittel beantragt, hätte er max. 3.500 Eu erhalten, auf dem Weg über „Pilotprojekte“-Mittel durch Ihre Vermittlung jedoch das 6fache: 21.600 Eu. Diese Mittel sind dazu vorgesehen, wie sich aus Ihrer Antwort auf September-Einwohnerfrage 15 ergibt, Baumscheiben mit Blumen zu bepflanzen:

Was ist daran eigentlich „pilotprojektmäßig“, wo doch seit Jahr und Tag überall im Bezirk von Bürgern ganz aus eigenem Antrieb und auf eigene Kosten Baumscheiben bepflanzt (und Straßenbäume gegossen) werden?

 

2. Voraussetzungen für FEIN-Pilotprojekte-Mittel

Laut Senats-“Merkblatt über die Gewährung von Fördermitteln für … Pilotprojekte” (http://www.stadtentwicklung.berlin.de/staedtebau/foerderprogramme/fein/downoad/Merkblatt_FEIN_Pilotprojekte.pdf) gibt es diese Gelder für „Integration/Aktivierung von Bürgerinnen und Bürgern/Vernetzung/Verstetigung lokaler Netzwerke“ zwecks „Verbesserung der öffentlichen Infrastruktur“ oder zur „Stabilisierung von Nachbarschaften/des Wohnumfeldes/von sozialen Strukturen“ (Zi. 1):

Wie haben Sie Ihren Antrag begründet, auch im Hinblick auf den Betrag (siehe Merkblatt 4. a-e)?

 

3. FEIN-Piotprojekte-Mittel für Baumscheiben auch im restlichen Bezirksamt

In welcher Reihenfolge werden Sie auch für die restlichen 98 % des Bezirks derartige oder ähnliche 21.600 Eu-Pilotprojekte-Mittel-Anträge stellen?

 

4. Pilotprojekte 2011-2016

Für welche Pilotprojekte welcher Träger (Vereine, Gruppierungen, ...) in welcher Höhe hat das Bezirksamt in der Wahlperiode 2011-2016 FEIN-Pilotprojekte-Mittel beantragt?

 

5. Grünanlagen als Daueraufgabe

Da das Bezirksamt schon immer eine gute Spürnase beim Auffinden von öffentlichen Geldern für den „Ökokiez“ und seine Projekte hatte:

Was hat das Bezirksamt in der Wahlperiode 2011-2016 an zusätzlichen Geldern für die Pflege der normalen Grünanlagen in den restlichen 98 % des Bezirks zusammengetragen?

 

Sehr geehrte Frau Hansen,

sehr geehrter Herr Dr. Roeder,

 

zu der Einwohneranfrage teile ich Folgendes mit:

 

1. Blumen auf Baumscheiben als „Pilotprojekt“

Sie haben in diesem Jahr zur Unterstützung des Projekts „Urban Gardening“ FEIN-Pilotprojekte-Mittel beantragt und weitergeleitet an Kiezbündnis Klausenerplatz e.V. Hätte der Verein selbst Mittel beantragt, hätte er max. 3.500 Eu erhalten, auf dem Weg über „Pilotprojekte“-Mittel durch Ihre Vermittlung jedoch das 6fache: 21.600 Eu. Diese Mittel sind dazu vorgesehen, wie sich aus Ihrer Antwort auf September-Einwohnerfrage 15 ergibt, Baumscheiben mit Blumen zu bepflanzen: Was ist daran eigentlich „pilotprojektmäßig“, wo doch seit Jahr und Tag überall im Bezirk von Bürgern ganz aus eigenem Antrieb und auf eigene Kosten Baumscheiben bepflanzt (und Straßenbäume gegossen) werden?

 

und

 

2. Voraussetzungen für FEIN-Pilotprojekte-Mittel

Laut Senats-“Merkblatt über die Gewährung von Fördermitteln für … Pilotprojekte” (http://www.stadtentwicklung.berlin.de/staedtebau/foerderprogramme/fein/downoad/Merkblatt_FEIN_Pilotprojekte.pdf) gibt es diese Gelder für „Integration/Aktivierung von Bürgerinnen und Bürgern/Vernetzung/Verstetigung lokaler Netzwerke“ zwecks „Verbesserung der öffentlichen Infrastruktur“ oder zur „Stabilisierung von Nachbarschaften/des Wohnumfeldes/von sozialen Strukturen“ (Zi. 1): Wie haben Sie Ihren Antrag begründet, auch im Hinblick auf den Betrag (siehe Merkblatt 4. a-e)?

 

Das Projekt dient der Aktivierung von zusätzlichem, ehrenamtlichem Engagement im Klausenerplatz-Kiez und ist insofern, und so wurde die Einwohnerfrage aus dem September 2016 auch nicht beantwortet, nicht nur zum Bepflanzen von Baumscheiben gedacht. Neben den Anwohnerinnen und Anwohnern sollen auch die Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer aktiviert und beispielsweise für ökologische Wohnumfeldverbesserungen wie Fassadenbegrünungen gewonnen werden.

 

 

3. FEIN-Pilotprojekte-Mittel für Baumscheiben auch im restlichen Bezirksamt

In welcher Reihenfolge werden Sie auch für die restlichen 98 % des Bezirks derartige oder ähnliche 21.600 Eu-Pilotprojekte-Mittel-Anträge stellen?

 

Das Bezirksamt wird entsprechende Anträge für Maßnahmen im Sinne der Zielstellung der FEIN-Pilotprojekte auch künftig unterstützen. Die Bereitschaft zur Entwicklung von Initiativen und zur Durchführung dieser Aktivitäten von Bürgerinnen und Bürgern ist dabei jeweils die Basis für weitere Projekte.

 

 

4. Pilotprojekte 2011-2016

Für welche Pilotprojekte welcher Träger (Vereine, Gruppierungen, ...) in welcher Höhe hat das Bezirksamt in der Wahlperiode 2011-2016 FEIN-Pilotprojekte-Mittel beantragt?

 

Eine zusammengefasste Übersicht der in den letzten Jahren bewilligten Projektmittel existiert nicht. Gefördert wurden Projekte zur Jungfernheide und zur Paul-Hertz-Siedlung durch den Stadtteilverein Tiergarten e.V. und zur Mierendorff-Insel durch den Dorfwerkstadt e.V.

 

 

5. Grünanlagen als Daueraufgabe

Da das Bezirksamt schon immer eine gute Spürnase beim Auffinden von öffentlichen Geldern für den „Ökokiez“ und seine Projekte hatte: Was hat das Bezirksamt in der Wahlperiode 2011-2016 an zusätzlichen Geldern für die Pflege der normalen Grünanlagen in den restlichen 98 % des Bezirks zusammengetragen?

 

Eine zusammengefasste Übersicht der in den letzten Jahren eingenommen Spenden für die Grünpflege existiert nicht.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Oliver Schruoffeneger

 

3. Einwohnerfrage              Dr. Michael Roeder

              Berliner Str. 137 (Uhlandstr. 103)

              (schriftliche Beantwortung)

 

Ihre Antwort auf Einwohnerfrage 12 (Sept. 2016) gibt Anlaß zu Nachfragen auf Grundlage der Fakten des Beschlusses des Verwaltungsgerichts vom 15.10.2015 (VG 1 L 317.15, siehe das PDF-Dokument hier: http://www.iww.de/quellenmaterial/id/180994):

 

1. Vier Jahre Leerstand des Gebäudes (Beschluß, S. 2):

Was haben Sie ganz konkret gegen den Leerstand von 15 preiswerten Wohnungen im Laufe von vier Jahren (2011-2015) getan?

 

2. Genehmigung des Abrisses – Verbot des Abrisses:

Wieso erließen Sie zunächst am 28.5.2014 eine „positive Mitteilung nach § 63 Bauordnung Berlin für die Errichtung eines Geschäfts- und Wohnhauses“ und genehmigten somit den Abriß – und verboten ihn dann am 6.7.2015, weil er (nun) „eine Zweckentfremdung darstelle“ (Beschluß S. 2)?

 

3. Schadstoffbelastung?

Die Fa. Project Immobilien legte gegen Ihr Verbot Widerspruch ein „unter Vorlage eines Schadstoffgutachtens“ (Beschluß S. 3):

Welcher Art war der behauptete Schadstoff und weshalb sind Sie dem vor Gericht „nicht substantiiert entgegengetreten“ (Beschluß S. 6)?

 

4. Kosten einer Sanierung des Gebäudes und Zehnjahresbetrachtung

Sie schrieben in Ihrer Antwort (zu 2.): „Nach Einschätzung sowohl der Fachebene als auch des Rechtsamtes erschien – in Auswertung des ergangenen Urteils – die Erhaltung des Wohnraums höchstwahrscheinlich nicht durchsetzbar.“ – Das Gericht hat in seinem Beschluß (nicht: Urteil!) zu den Kosten der Sanierung jedoch nur diese einzige Aussage gemacht: Es „kann nicht abschließend festgestellt werden“, ob „die Kosten der Sanierung die zu erwartenden Mieteinnahmen bei einer Zehnjahresbetrachtung übersteigen würden“ (S. 6). Es hat also die Frage ausdrücklich offengelassen:

Was haben Sie/die „Fachebene“/das Rechtsamt eigentlich „ausgewertet“, wenn eine diesbezügliche Aussage im Beschluß ausdrücklich nicht getroffen wurde?

 

5. Billigung der Vernichtung von preiswertem Wohnraum

Das Gericht entschied, die geplanten Eigentumswohnungen wären eine „gleichwertige Ersatzleistung“ für die preiswerten Mietwohnungen und es läge daher keine Zweckentfremdung vor (Beschluß S. 8). Trotz des hohen m²-Preises zwischen 4563 und 5537 Eu verzichteten Sie jedoch auf eine Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht und schoben das ganze an den Senat ab, der ebenfalls untätig blieb. Damit signalisieren Sie die Zustimmung des Bezirksamtes zu dieser Rechtsauffassung und öffnen der weiteren Beseitigung von preiswertem Wohnraum zugunsten von hochpreisigen Eigentumswohnungen Tor und Tür:

Wie kommen Sie dazu, dieser Rechtsprechung nicht entschieden zu widersprechen und so dem Interesse einer Vielzahl von Bürgern an preiswertem Wohnraum in den Rücken zu fallen?

 

 

Sehr geehrte Frau Bezirksverordnetenvorsteherin,

zu der Einwohneranfrage nimmt das Bezirksamt wie folgt Stellung:

 

Ihre Antwort auf Einwohnerfrage 12 (Sept. 2016) gibt Anlaß zu Nachfragen auf Grundlage der Fakten des Beschlusses des Verwaltungsgerichts vom 15.10.2015 (VG 1 L 317.15, siehe das PDF-Dokument hier: http://www.iww.de/quellenmaterial/id/180994):

 

1. Vier Jahre Leerstand des Gebäudes (Beschluß, S. 2):

Was haben Sie ganz konkret gegen den Leerstand von 15 preiswerten Wohnungen im Laufe von vier Jahren (2011-2015) getan?

 

Bis zum Inkrafttreten des Zweckentfremdungsgesetzes in Berlin gab es keine gesetzliche Handhabe Leerständen entgegen zu wirken. Das Wohnungsamt hat erst im Juli 2015 vom Abrissvorhaben Kenntnis erhalten und dann sogleich gehandelt.

 

2. Genehmigung des Abrisses – Verbot des Abrisses:

Wieso erließen Sie zunächst am 28.5.2014 eine „positive Mitteilung nach § 63 Bauordnung Berlin für die Errichtung eines Geschäfts- und Wohnhauses“ und genehmigten somit den Abriß – und verboten ihn dann am 6.7.2015, weil er (nun) „eine Zweckentfremdung darstelle“ (Beschluß S. 2)?

 

Das Baugenehmigungs- und das Zweckentfremdungsverfahren beziehen sich auf zwei unterschiedliche Gesetzesgrundlagen über deren Vorgänge gesondert entschieden wird. Sie bedingen einander nicht und die Zuständigkeit liegt bei der Abteilung Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt (Bauanträge) und der Abteilung Bürgerdienste, Wirtschafts- und Ordnungsangelegenheiten (Zweckentfremdung).

 

3. Schadstoffbelastung?

Die Fa. Project Immobilien legte gegen Ihr Verbot Widerspruch ein „unter Vorlage eines Schadstoffgutachtens“ (Beschluß S. 3):

Welcher Art war der behauptete Schadstoff und weshalb sind Sie dem vor Gericht „nicht substantiiert entgegengetreten“ (Beschluß S. 6)?

 

Es handelte sich um Asbest. Der Auffassung des Gerichts nach, dem Schadstoffgutachten und Nachweise vorgelegt wurden, gab es keinen Zweifel an der Unbewohnbarkeit.

 

 

4. Kosten einer Sanierung des Gebäudes und Zehnjahresbetrachtung

Sie schrieben in Ihrer Antwort (zu 2.): „Nach Einschätzung sowohl der Fachebene als auch des Rechtsamtes erschien – in Auswertung des ergangenen Urteils – die Erhaltung des Wohnraums höchstwahrscheinlich nicht durchsetzbar.“ – Das Gericht hat in seinem Beschluß (nicht: Urteil!) zu den Kosten der Sanierung jedoch nur diese einzige Aussage gemacht: Es „kann nicht abschließend festgestellt werden“, ob „die Kosten der Sanierung die zu erwartenden Mieteinnahmen bei einer Zehnjahresbetrachtung übersteigen würden“ (S. 6). Es hat also die Frage ausdrücklich offengelassen:

Was haben Sie/die „Fachebene“/das Rechtsamt eigentlich „ausgewertet“, wenn eine diesbezügliche Aussage im Beschluß ausdrücklich nicht getroffen wurde?

 

Es wurde vom Kläger eine Renditeberechnung vorgelegt, die Kosten der Sanierung und Wiederherstellung des Gebäudes mit gleichem Standard würden die Mieteinnahmen, selbst unter Einbeziehung von Mietsteigerungen, um mehr als das Doppelte übersteigen, so dass der Wohnraum nicht der Zweckentfremdung unterliegt. Das Ergebnis ist eindeutig.

 

Auszug aus den Ausführungsvorschriften:

 

….Zweckentfremdungsrechtlicher Bestandsschutz soll nur für Wohnraum gelten, der zumindest im Rahmen des durchschnittlichen Standards noch als bewohnbar gilt, oder der doch mit vertretbarem, dem Verfügungsberechtigten objektiv zumutbaren Modernisierungs- oder Renovierungsaufwand in einen derartigen Zustand versetzt werden kann (BVerfG 2 BvL 5/74 vom 4. Februar 1975)….

 

Objektiv zumutbar sind Instandsetzungsmaßnahmen nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung (BVerwG 8 C 35.83 vom 10.Mai 1985, BVerwG 8 C 16.84 vom 20. August 1986), wenn die aufzuwendenden finanziellen Mittel innerhalb eines Zeitraums von zehn Jahren durch eine erzielbare Rendite ausgeglichen werden kann…

5. Billigung der Vernichtung von preiswertem Wohnraum

Das Gericht entschied, die geplanten Eigentumswohnungen wären eine „gleichwertige Ersatzleistung“ für die preiswerten Mietwohnungen und es läge daher keine Zweckentfremdung vor (Beschluß S. 8). Trotz des hohen m²-Preises zwischen 4563 und 5537 Eu verzichteten Sie jedoch auf eine Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht und schoben das ganze an den Senat ab, der ebenfalls untätig blieb. Damit signalisieren Sie die Zustimmung des Bezirksamtes zu dieser Rechtsauffassung und öffnen der weiteren Beseitigung von preiswertem Wohnraum zugunsten von hochpreisigen Eigentumswohnungen Tor und Tür:

Wie kommen Sie dazu, dieser Rechtsprechung nicht entschieden zu widersprechen und so dem Interesse einer Vielzahl von Bürgern an preiswertem Wohnraum in den Rücken zu fallen?

 

Anhand des geschilderten Ergebnisses ist die Wiederherstellung des ehemaligen Zustands des Gebäudes nicht möglich und mit gesetzlichen Möglichkeiten nicht durchzusetzen.

 

Hier gab es keine Aussicht auf Erfolg.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Arne Herz

 

 

4. Einwohnerfrage              Dr. Michael Roeder

              Zweimal öffentliches Gedenken seitens des

              Bezirksamts: Mätresse – Zwangsarbeiter

              (schriftliche Beantwortung)

 

1. Beschlußgremium und -datum

Am 7.9.2016 wurde von Ihnen (s. Foto in Pressemitteilung vom 9.9.16) eine Gedenktafel für Gräfin Lichtenau auf öffentlichem Gelände enthüllt:

Von wem wurde wann und bei welcher Bezirksinstitution eine entsprechende Gedenktafel-Initiative eingebracht und wann wurde von welcher Bezirksinstitution ihre Umsetzung beschlossen?

 

2. Ausstellung usw.

Voraus ging die Sonderausstellung „Gräfin Lichtenau“ (28.8.15-13.3.16) mit Aktionsprogrammen für Kinder und Jugendliche (u.a.: Patchworkfamilie preußischer König und seine Mätresse im Vergleich zu heutiger Patchworkfamilie in Charlottenburg), „hohem Besuch“ des Nachkommens Jost Christian Fürst zu Stolberg-Stolberg samt Gattin und Erbprinz sowie Besucherrekord und glanzvollem musikalischen Ausklang (siehe div. Pressemitteilungen) :

Bitte legen Sie die Gesamtkosten (Eigenanteil/Fremdanteil) dar – wissenschaftliche Vorbereitung, Herstellung und Aufbau der Ausstellung, acht Führungen, vier Programme für Kinder und Jugendliche, hoher Besuch, musikalischer Ausklang, aufgewendete Arbeitsstunden des Personals in Museum und Kulturamt usw.!

 

3. Erinnerung, wem Erinnerung gebührt: Gräfin und Zwangsarbeiter

Am anderen Ende der Gesellschaft befinden sich die Zwangsarbeiter der NS-Zeit. Dem Bezirksamtskollegium ist seit Januar 2015 bekannt, daß sein Vorgänger, das BA Wilmersdorf, in der Wilhelmsaue 40 ein Zwangsarbeiterlager für Eigenbedarf betrieb. Zusätzlich liegt dem Bezirksamt (BezStRin König) seit August 2016 ein Schreiben der renommierten Berliner Geschichtswerkstatt vor, in dem die Richtigkeit dieser Information zweifelsfrei bestätigt wird – verbunden mit der Aufforderung an das Bezirksamt, vor Ort schnellstmöglich eine Gedenktafel anzubringen:

Wie kommt es zu dieser Ungleichbehandlung: daß nämlich das Bezirksamt einerseits solch zeitlichen und finanziellen Aufwand für die Erinnerung an eine kgl. Mätresse betreibt, andererseits für die Erinnerung an die von seinen Vorgängern mißbrauchten ausländischen Zwangsarbeiter seit 1 ¾ Jahren nichts Greifbares auf die Beine gestellt hat und außerdem immer auf Geldmangel verweist?

 

4. Errichtung einer Gedenktafel in Wilhelmsaue 40 für Zwangsarbeiter des Bezirksamtes

Das Bezirksamt (BezStRin König) hat noch bei einer weiteren renommierten wissenschaftlichen Institution angefragt und will erst wieder aktiv werden, wenn auch von dort eine Antwort kommt (Email der BezStRin vom 20.10.16). Wegen völliger Unterbesetzung/Überlastung dieser Institution kann es mit der Antwort allerdings noch sehr lange dauern – mit der Folge, daß die bisherigen 1 ¾ Jahre noch wesentlich länger werden:

Warum genügt dem Bezirksamt nicht die eine eindeutige Bestätigung des BA-Zwangsarbeiterlagers, um umgehend nach über 70 Jahren für dieses bedrückende Kapitel in der Geschichte des Bezirksamtes endlich die historische Verantwortung zu übernehmen und öffentlich mit einer Tafel daran zu erinnern?

 

5. Verantwortungs-Herumgereiche

Bisher hatte das Bezirksamt (BezBgm. Naumann) wiederholt abgelehnt, selbst aktiv zu werden und der Zwangsarbeiter seiner Vorgänger zu gedenken, weil man die Angelegenheit doch an die Gedenktafelkommission weitergereicht habe. Vor über einem viertel Jahr jedoch hat das Bezirksamt (BezStRin König) die Angelegenheit „an sich gezogen“ (Mitteilung der Museumsleiterin; siehe auch oben Teilfrage 4: Ihre Anfragen):

Heißt das, daß das Bezirksamt nun doch akzeptiert, daß es selbst die historische Verantwortung trägt und selbst das Gedenken bewerkstelligen muß?

 

 

Sehr geehrter Herr Dr. Roeder,

 

vielen Dank für Ihr Schreiben zum Thema „Zweimal öffentliches Gedenken seitens des Bezirksamtes: Mätresse – Zwangsarbeiter“. Dazu möchte ich wie folgt Stellung beziehen:

 

Das Museum Charlottenburg-Wilmersdorf/Fachbereich Kultur zeigte vom August 2015 bis März 2016 in der Villa Oppenheim die Sonderausstellung „ Gräfin Lichtenau –  Ein Leben für die Liebe & die Kunst“.

 

Diese Ausstellung entstand in Kooperation mit der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten, und fand zeitparallel zur Ausstellung „Frauensache“  der SPSG statt. Im Rahmen der Sonderausstellung zur Gräfin Lichtenau hat das Museum Charlottenburg-Wilmersdorf/Fachbereich Kultur eine Informationstafel entworfen und realisieren lassen, die am 7. September 2016 am Charlottenburger Ufer eingeweiht wurde. Die Informationstafel weist auf das einstige Palais der Gräfin Lichtenau in Charlottenburg hin und erläutert Leben und Wirken dieser historischen Persönlichkeit.

 

In der Erinnerungskultur und den Aktivitäten des Bezirkes Charlottenburg-Wilmersdorf finden verschiedene Aspekte und Ereignisse der Zeitgeschichte Berücksichtigung, die jeweils aus sich heraus Berechtigung haben.

 

Hinsichtlich der historischen Aufarbeitung der NS-Zeit in Charlottenburg-Wilmersdorf ist das Bezirksamt mit Schreiben vom 06. Mai 2016 an das Dokumentationszentrum NS-Zwangsarbeit herangetreten. Hintergrund war die Prüfung, ob dieses über ausreichende Forschungskapazitäten verfügt, um in einen Projekt die notwendige Aufarbeitung zu erreichen. Leider sind diese Kapazitäten nicht gegeben.

 

Das Bezirksamt wird nun prüfen auf welchem anderen Wege das Ziel erreicht werden kann.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Heike Schmitt-Schmelz

 

5. Einwohnerfrage              Dr. Michael Roeder

              Kiezbaum statt Plastiktüten

              (schriftliche Beantwortung)

 

1. 299,55 Eu in nur zwei Wochen?
In Ihrer Pressemitteilung „Kiezbaum statt Plastiktüten“ (7.11.2016) ließen Sie mitteilen: „So kamen in nur acht Monaten 500 Euro zusammen.“ Da die Aktion am 1. Februar anfing (Mitteilung des Umweltamts), waren diese acht Monate also am 30. September zuende. Ihre PM vermittelt den Eindruck, daß diese Summe allein auf dem Verzicht auf Plastiktüten beruht.
Andererseits teilten Sie in Beantwortung der 15. Einwohnerfrage am 15.9.2016 mit: „Nunmehr beteiligen sich insgesamt 9 Läden aus dem Kiez an der Aktion, die bisher insgesamt 200,45 Euro eingenommen hat.“:
Wie ist es möglich ist, daß bis zum 15.9. – also in 7 ½ Monaten – ganze 200 Eu durch Plastiktütenverzicht zusammen kamen = durchschnittlich je ½ Monat 27 Eu – und dann im letzten ½ Monat 300 Eu = 11facher Plastiktütenverzicht?

 

2. Kiezbaum trotz Plastiktüten?
So erfreulich auf jeden Fall jeder weitere Straßenbaum im „Ökokiez“ und übrigens auch in den restlichen 98 % des Bezirks ist – aber nach allgemeiner menschlicher Erfahrung funktioniert Ihre obige Rechnung nicht, andererseits aber scheint Rechtfertigungsbedarf für Ihren teuren Klimaschutzmanager zu bestehen, weswegen es sicherlich wichtig sein könnte, Erfolgsmeldungen von klimaschutzmanagerbegleiteten Aktionen zu verbreiten:
Warum teilt das Bezirksamt nicht einfach mit, daß zwar der Verzicht auf Plastiktüten nicht so besonders erfolgreich war, sich aber einige Spender gefunden haben, die wenigstens den Kauf des Straßenbaumes ermöglichten?

 

Sehr geehrte Frau Hansen,

sehr geehrter Herr Dr. Roeder,

 

zu der Einwohneranfrage teile ich Folgendes mit:

 

1.             299,55 Eu in nur zwei Wochen?

In Ihrer Pressemitteilung „Kiezbaum statt Plastiktüten“ (7.11.2016) ließen Sie mitteilen: „So kamen in nur acht Monaten 500 Euro zusammen.“ Da die Aktion am 1. Februar anfing (Mitteilung des Umweltamts), waren diese acht Monate also am 30. September zuende. Ihre PM vermittelt den Eindruck, daß diese Summe allein auf dem Verzicht auf Plastiktüten beruht. Andererseits teilten Sie in Beantwortung der 15. Einwohnerfrage am 15.9.2016 mit: „Nunmehr beteiligen sich insgesamt 9 Läden aus dem Kiez an der Aktion, die bisher insgesamt 200,45 Euro eingenommen hat.“: Wie ist es möglich ist, daß bis zum 15.9. – also in 7 ½ Monaten – ganze 200 Eu durch Plastiktütenverzicht zusammen kamen = durchschnittlich je ½ Monat 27 Eu – und dann im letzten ½ Monat 300 Eu = 11facher Plastiktütenverzicht?

 

Ein exponentieller Spendenanstieg war leider nicht zu verzeichnen. Vielmehr spiegelten die Aussagen den Stand der dem Bezirksamt jeweils bereits übergegeben Spenden wider, nicht, wann die beteiligten Unternehmen in welcher Höhe die Spendenbeträge zurücklegten.

 

 

2.             Kiezbaum trotz Plastiktüten?

So erfreulich auf jeden Fall jeder weitere Straßenbaum im „Ökokiez“ und übrigens auch in den restlichen 98 % des Bezirks ist – aber nach allgemeiner menschlicher Erfahrung funktioniert Ihre obige Rechnung nicht, andererseits aber scheint Rechtfertigungsbedarf für Ihren teuren Klimaschutzmanager zu bestehen, weswegen es sicherlich wichtig sein könnte, Erfolgsmeldungen von klimaschutzmanagerbegleiteten Aktionen zu verbreiten: Warum teilt das Bezirksamt nicht einfach mit, daß zwar der Verzicht auf Plastiktüten nicht so besonders erfolgreich war, sich aber einige Spender gefunden haben, die wenigstens den Kauf des Straßenbaumes ermöglichten?

 

Die zweite Frage stellt insgesamt eine persönliche Bewertung der Aktion dar. Diese Bewertung wird vom Bezirksamt nicht geteilt.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Oliver Schruoffeneger

 


 

 
 

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