Drucksache - 1671/4
1. Mündliche Anfrage Susanne Klose CDU-Fraktion Förderung der Kindertagespflege
Ich frage das Bezirksamt:
Die Beantwortung erfolgt durch Herrn BzStR Schruoffeneger.
2. Mündliche Anfrage Annegret Hansen SPD-Fraktion Keine Öffentlichkeit erwünscht?
Ich frage das Bezirksamt:
Warum wurde die überfällige CSD-Ausstellung im Rathaus Charlottenburg durch die zuständige Bezirksstadträtin nicht offiziell eröffnet?
Die Beantwortung erfolgt durch Frau BzStR’in König.
3. Mündliche Anfrage Alexander Kaas Elias Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Entwicklungen am Bundesplatz
Ich frage das Bezirksamt:
Die Beantwortung erfolgt durch Herrn BzStR Schulte.
4. Mündliche Anfrage Marion-Ise Halten-Bartels CDU-Fraktion VHS-Kursangebote in Gefahr?
Ich frage das Bezirksamt:
Die Beantwortung erfolgt durch Frau BzStR’in König.
5. Mündliche Anfrage Annegret Hansen SPD-Fraktion Bürgermeistergalerie ohne Bürgermeister?
Ich frage das Bezirksamt:
Die Beantwortung erfolgt durch Frau BzStR’in König.
6. Mündliche Anfrage Roland Prejawa Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Bustoilettenentsorgung auf dem ZOB
Ich frage das Bezirksamt:
Sehr geehrte Frau Vorsteherin, die Mündliche Anfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:
zu 1. Aus dem auch dem Bezirksamt vorliegenden Schreiben der Betreiberin der Entsorgungsanlage geht hervor, dass der Vertrag zuletzt bis zum 24. Juni 2016 verlängert wurde und die Anlage bis zum 26. Juni 2016 zu demontieren sei.
zu 2. Während der Umbauphase am ZOB wird eine temporäre Toiletten-Entleerungs-station für Fernbusse auf dem Parkplatz AVUS-Nordschleife aufgestellt werden. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt arbeitet an der Erteilung der Sondernutzungserlaubnis nach dem Fernstraßengesetz. Nach dem Abschluss des Umbaus wird der ZOB über eine festinstallierte Entsorgungsanlage verfügen.
Mit freundlichen Grüßen Marc Schulte
7. Mündliche Anfrage Evelyn Andres SPD-Fraktion Informationsmaterial für Bürgerinnen und Bürger im Rathaus Charlottenburg
Ich frage das Bezirksamt:
a) Welche Möglichkeiten sieht das Bezirksamt bei der Aufstellung von Behältern, die brandschutzgerecht sind? b) Mit welchen Firmen hat das Bezirksamt hier konkret Kontakt aufgenommen, um geeignete Behälter, z.B. aus Plexiglas oder mit Abdeckung zu finden?
Sehr geehrte Frau Bezirksverordnetenvorsteherin, die Mündliche Anfrage beantworte ich im Namen des Bezirksamtes wie folgt:
zu 1. und 2. Die Vorlage zur Kenntnisnahme an die BVV zur Drucksache 1447/4 wurde am 22.03.2016 im Bezirksamt beschlossen und ist am 02. Mai 2016 im BV-Büro eingegangen. Darin ist dargelegt, dass das Bezirksamt einer Auslage weiteren Informationsmaterials, in dem Umfang wie im ehemaligen Bürgeramt im Rathaus Charlottenburg, nicht nachkommen kann.
Dabei ist auf zwei Problemstellungen hingewiesen worden:
die die Vorgaben des Brandschutzes und des Denkmalschutzes erfüllen
im Sinne von Recherche und Übersicht über verfügbares und sinnvoll einzusetzen- des Material, Bestellung desselben, regelmäßige Bestandsüberprüfung auch auf Aktualität und ggf. Nachbestellungen, mehrmals tägliches Ordnen der Auslagen
Mit dem Auszug des Bürgeramtes aus dem Rathaus Charlottenburg stehen keine personellen Ressourcen seitens der Abteilung Bürgerdienste mehr dafür zur Verfügung. Grundsätzlich gehört aber die Öffentlichkeitsarbeit für alle Themenbereiche auch nicht zu den originären Aufgaben der Abteilung. Vielmehr handelt es sich dabei um ein zusätzliches Serviceangebot der Bürgerämter, das wir aber aus Platzgründen auch nicht an allen Standorten gleichermaßen vorhalten können.
Schon jetzt gibt es sowohl an der Auskunft als auch in den Bereichen einzelner Fachämter in begrenztem Umfang die Auslage von Informationsmaterial. Der Brandschutzbeauftragte weist aber regelmäßig darauf hin, dass dies in den Flurbereichen aus Brandschutzgründen nicht gestattet ist, da es sich dabei auch um freizuhaltende Fluchtwege handelt. Hier ist jede Abteilung selbst in der Verantwortung diese Vorgaben umzusetzen.
Nach Auffassung des Brandschutzbeauftragten kommen nur wandbefestigte Schaukästen/Prospekthalter z.B. aus Sicherheitsglas in Frage, die jedoch deutlich teurer als herkömmliche Prospektständer sind. Darüber hinaus bedarf es für diese Lösung der Zustimmung des Denkmalschutzes.
Aus den o. g. Gründen haben wir zunächst auf eine umfassendere Untersuchung der baulichen Möglichkeiten verzichtet, da ohne Lösung der personellen Zuständigkeiten für eine zentrale und ämterübergreifende Auslage eine weitere Verfolgung des Anliegens nicht sinnvoll ist .
Mit freundlichen Grüßen
Dagmar König
8. Mündliche Anfrage Alexander Kaas Elias Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Kostenlose W-LAN-Hotspots des Landes Berlin im Bezirk
Ich frage das Bezirksamt:
Sehr geehrte Frau Bezirksverordnetenvorsteherin, die Mündliche Anfrage beantworte ich im Namen des Bezirksamtes wie folgt:
zu 1. und 2. Das Bezirksamt hat im Rahmen einer Abfrage der Senatskanzlei zum Projekt möglicher W-LAN-Hotspots im Bezirk im Oktober 2013 aufgrund der großen touristischen Nutzung die Plätze: Breitscheidplatz, Hardenbergplatz sowie Joachimsthaler Platz benannt.
Seither wurde das Bezirksamt nicht mehr an dem Projekt des kostenlosen W-LANs in Berlin beteiligt. Von daher verfügt das Bezirksamt lediglich die Informationen aus der Presse zu den W-LAN-Spots im Bezirk. Weitere Standorte wären sicher wünschenswert,der Bezirk ist allerdings nicht in die vertragliche Gestaltung zwischen dem Senat und dem Betreiber eingebunden. Das Bezirksamt wird jedoch die Senatskanzlei um Auskunft bitten und im zuständigen Ausschuss berichten.
Aktuelle Standorte laut audible: C&A Wilmersdorfer Straße, Mc Donalds Wilmersdorfer Straße, Schabracke (Jugendfreizeitheim) Pestalozzistraße
Text der Internetseite der Senatskanzlei:
Am 25. November 2015 ist ein Vertrag zwischen dem Land Berlin durch den Leiter der Senatskanzlei Staatssekretär Björn Böhning und dem Betreiber, der ABL Social Federation aus Fürth, über den Betrieb eines kostenlosen WLAN-Netzes in Berlin unterzeichnet worden. Das Angebot wird für Berliner und Touristen zeitlich unbegrenzt und kostenfrei nutzbar sein – und dies nicht nur in der Innenstadt, sondern mit einer Verteilung auf alle Bezirke.
Kostenloses WLAN im Juni 2016 gestartet
Ab 01. Juni 2016 kann man mit seinem Smartphone oder Tablet kostenlos und zeitlich unbegrenzt in Berlin surfen. Die ersten 100 von insgesamt 650 Zugangspunkte für das kostenlose WLAN-Netz in Berlin wurden zu diesem Zeitpunkt in Betrieb genommen. Der Berliner Senat fördert das Projekt mit 170 000 Euro Anschubfinanzierung für zwei Jahre. Die zusätzlichen Kosten will der Betreiber durch Werbepartner aufbringen.
650 WLAN-Hotspots für Berlin
Bis zum Ende des Sommers 2016 werden 325 Indoor- und 325 Outdoor-Access Points installiert. Zu den ausgewählten Hotspots in der Stadt zählen unter anderem hochfrequentierte Orte wie das Berliner Rathaus, das Brandenburger Tor, der Gendarmenmarkt, die Philharmonie und das Theater des Westens. Zusätzlich wird das Angebot auch in Rathäusern, Bürgerämtern und Bibliotheken nutzbar sein.
In den sieben Standorten der bezirklichen Bibliotheken besteht seit Jahren das Angebot einer kostenfreien Internet- und W-LAN-Nutzung.
Mit freundlichen Grüßen
Dagmar König
9. Mündliche Anfrage Dr. Christiane Timper SPD-Fraktion Garagennutzung für die Jugendkunstschule
Ich frage das Bezirksamt:
Sehr geehrte Frau Vorsteherin, sehr geehrter Frau Dr. Timper,
das Bezirksamt beantwortet die o.g. Mündliche Anfrage wie folgt:
Zu 1. und 2.
Die Abstimmung für die Nutzung der sog. Garage zwischen der Mierendorff-GS und der Jugendkunstschule (JKS) hat bereits einen längeren Vorlauf, den das Bezirksamt hier noch einmal kurz skizziert.
Auf der Grundlage des BVV-Beschlusses zur Drs.-Nr. 1370/4 wurde das BA gebeten, eine Regelung - im Einvernehmen mit der Mierendorf-GS und der JKS - herbeizuführen, die es der JKS in Zukunft ermöglicht, den als Garage genutzten Raum für künstlerische Aktivitäten und das (temporäre) Unterstellen von Skulpturen zu nutzen. Am 22.10.2015 fand in der JKS ein Besichtigungstermin statt, an dem Frau BzStRin König, Mitarbeiter der SE FM, die Leiterin der JKS, der Schulhausmeister und der Leiter des Schul- und Sportamtes teilnahmen. Frau BzStRin König gab am Ende der Besichtigung die Einschätzung ab, dass die Garage zukünftig sowohl vom Schulhausmeister für das Unterstellen von Geräten, als auch von der JKS zum o.g. genannten Zweck genutzt werden sollte. Sie bat die Leiterin der JKS mit der Schulleiterin der GS eine Vereinbarung zur gemeinsamen Nutzung der Garage zu treffen und behielt sich einen 2. Besichtigungstermin vor, da die Werkstatt des Schulhausmeisters nicht besichtigt werden konnte. Dieser Termin hat bis heute nicht stattgefunden. Die Leiterin der JKS teilte aktuell folgenden Sachstand mit:
Der Dialog zur Nutzung der Garage mit der Schulleiterin wurde vor den Osterferien aufgenommen und die Garage wurde gemeinsam besichtigt.
Letztlich wurde vereinbart, dass die Schulleiterin einen Architekturplan besorgt und diesen der Leiterin der JKS zukommen lässt. Anhand des Planes entwickeln die Mierendorff-Grundschule und die Jugendkunstschule jeweils eine Konzeption für die räumliche Nutzung (im regelmäßigen Betrieb oder für Sonderprojekte).
Die Konzeptionen beider Schulen sollten gemeinsam erörtert und nach einem gemeinsamen Nenner für die Garagenausstattung für künstlerische Projekte und für die regelmäßige Nutzung mit Schülerinnen und Schülern gesucht werden.
Sofern ein gemeinsamer Nenner gefunden werden würde, sollte gemeinsam die Einrichtung festgelegt werden und per Kooperationsvertrag die Nutzungsbedingungen vereinbart werden.
Sollte der gemeinsame Nenner nicht gefunden werden, sollten die Flächen so aufgeteilt werden, dass die JKS zukünftig Projekte umsetzen kann, die ihr in den geschlossen Räumen der 210qm großen Einrichtung bisher nicht möglich sind.
Der Architekturplan liegt trotz mehrfacher Nachfragen im Sekretariat der Schule bis heute nicht vor.
Bei dem gemeinsamen Vororttermin wurde seitens der Schulleitung erstmalig ggü. der JKS erwähnt, dass die Schulleitung die Vorstellung hat, ein Winterquartier für Haustiere in der Garage unterzubringen.
Nach Amtsantritt habe ich das Problem bei einem Besuch in der Jugendkunstschule im Mai 2016 wahrgenommen. Eine einvernehmliche gemeinsame Konzepterstellung erscheint mir angesichts der bisherigen Abläufe nicht realistisch zu sein. Daher ist entschieden worden, dass die Jugendkunstschule nunmehr mit der Erstellung eines Nutzungskonzepts beauftragt werden soll. Vorab ist von der Jugendkunstschule gemeinsam mit der Bauaufsicht zu klären, ob sich die gewünschten Nutzungen dort rechtlich realisieren lassen.
Mit freundlichen Grüßen
Schruoffeneger Bezirksstadtrat
10. Mündliche Anfrage Susan Drews Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Gründung einer Fahrradgesellschaft
Ich frage das Bezirksamt:
Ist dem Bezirksamt bekannt, dass der Senat die Gründung einer Projektgesellschaft plant, die für den Ausbau der Radinfrastruktur verantwortlich sein soll und wie bewertet das Bezirksamt dies?
Sehr geehrte Frau Vorsteherin,
die Mündliche Anfrage beantwortet das Bezirksamt schriftlich wie folgt:
Der Senator für Stadtentwicklung und Umwelt hatte vor rund zwei Monaten im Zusammenhang mit dem Volksentscheid zum Radverkehr Überlegungen zur Einrichtung eines Landesbetriebes zum Radwegebau öffentlich gemacht. Erst wenn diese Überlegungen in konkreten Planungen und Rahmenbedingungen münden, kann dazu auch eine erste Bewertung erfolgen. Besonders interessant wird dabei sein, wie Fragen der Budgetierung und der bezirklichen Beteiligung bei einer Errichtung des Betriebes und der konkreten Einflussnahme der Bezirke auf Radwegeplanungen gelöst werden. Bislang liegen dem Bezirksamt aber keine weiteren Informationen vor.
Mit freundlichen Grüßen
Marc Schulte
11. Mündliche Anfrage Annegret Hansen SPD-Fraktion „Kinderehen“ in Charlottenburg-Wilmersdorf
Ich frage das Bezirksamt:
a) verheirateten Müttern b) unverheirateten Müttern im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf zur Welt gebracht? (2015 und 2016)
Sehr geehrte Frau Bezirksverordnetenvorsteherin, die Mündliche Anfrage beantworte ich im Namen des Bezirksamtes wie folgt:
zu 1. Im Bereich der Auslandseheschließungen gab es im vergangenen Jahr eine Nachbeurkundung – jedoch erst nach Erreichen der Volljährigkeit der Ehefrau.
Seitens des Jugendamtes wird keine Statistik zur Anzahl der verheirateten minderjährigen jungen Menschen geführt.
Das Familiengericht kann gem. § 1303 BGB auf Antrag von der Vorschrift, dass eine Ehe nicht vor Volljährigkeit eingegangen werden soll, eine Befreiung erteilen, wenn der Antragsteller das 16. Lebensjahr vollendet hat und sein künftiger Ehegatte volljährig ist. Das Familiengericht hat in diesen Fällen das Jugendamt gemäß § 162 Familienverfahrensrecht (FamFG) anzuhören. Die Mitwirkung des Jugendamtes ist erforderlich, um das Aspekte des Kindeswohls zu beleuchten und u.a. möglichst auszuschließen, dass eine Ehe unter Druck geschlossen werden soll. Für die Jahre 2015 und 2016 wurde kein entsprechender Fall gemeldet.
Eine für die Beantwortung dieser Anfrage extra erfolgte Ad-hoc-Abfrage bei den noch anwesenden Mitarbeiter*innen des Regionalen Sozialpädagogischen Dienstes ergab, dass derzeit in mindestens 2 Fällen eine Mitwirkung des Jugendamtes im Familiengerichtlichen Verfahren zu den Anträgen der Ehegatten auf Übertragung der Vormundschaft für Ihre minderjährigen Frauen erfolgt. Es handelt sich hier um minderjährige junge Mädchen, die in einer traditionellen bzw. im Herkunftsland geschlossenen Ehe leben und nach Berlin geflüchtet sind. Reisen minderjährige Ehefrauen ohne ihre sorgeberechtigten Eltern ein, sind sie rechtlich nicht voll handlungsfähig und die Bestellung eines Vormundes wird erforderlich.
Dabei wird die Einsetzung eines Ehemannes als Vormund vom Jugendamt Charlottenburg-Wilmersdorf grundsätzlich nicht empfohlen.
Zu 2. (a +b) Geburten werden am Ereignisort registriert. Es handelt sich nicht unbedingt um Einwohnerinnen des Bezirks. Im Durchschnitt liegt die Fallzahl von minderjährigen und in der Regel unverheirateten Müttern bei ca. 10 jährlich – bei ca. 5.500 Geburten im Bezirk. Dabei wird im Standesamt keine Statistik geführt, vielmehr lediglich die entsprechenden Behörden (Jugendamt) in Kenntnis gesetzt.
Für das Jahr 2015 können aus Erinnerungen 10 unverheiratete minderjährige Mütter angeführt werden und 1 verheiratete minderjährige Mutter aus dem Bereich der Asylbewerber/Flüchtlinge.
Für 2016 ist im Bereich der Asylbewerber/Flüchtlinge ein Anstieg zu verzeichnen. Hier sind bereits 8 Beurkundungen von verheirateten minderjährigen Müttern erfolgt, die Anzahl von Beurkundungen der - in der Regel - deutschen minderjährigen unverheirateten Müttern liegt bei 5.
Seitens des Jugendamtes wird ebenfalls keine Statistik geführt, wie viele Kinder von minderjährigen verheirateten oder minderjährigen unverheirateten Müttern geboren werden. Das Jugendamt erhält Kenntnis, wenn Bedarf für Hilfe und Unterstützung vorliegt oder eine Mitwirkung in Familiengerichtlichen Verfahren notwendig ist Eine für die Beantwortung dieser Anfrage extra erfolgte Ad-hoc-Abfrage bei den noch anwesenden Mitarbeiter*innen des Regionalen Sozialpädagogischen Dienstes ergab, dass 2015 mindestens in 4 Fällen der RSD tätig wurde; in diesem Jahr wurden 3 minderjährige und unverheiratete Mütter dem RSD bekannt, die Jüngste war 14 Jahre alt.
Mit freundlichen Grüßen
Dagmar König
12. Mündliche Anfrage Christoph Wapler Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Zweckentfremdung von Wohnraum
Ich frage das Bezirksamt:
Sehr geehrte Frau Bezirksverordnetenvorsteherin, die Mündliche Anfrage beantworte ich im Namen des Bezirksamtes wie folgt:
zu 1. Die nachfolgenden Zahlen beziehen sich auf den Stand 31.03.2016.
Seit Ablauf der Übergangsfrist erreichen das zuständige Wohnungsamt täglich circa 10-40 Anzeigen zu vermeintlich illegaler Nutzung von Wohnraum als Ferienwohnung. Diese Anzeigen müssen mit bereits bestehenden Vorgängen abgeglichen werden und gehen dann ggf. in ein Amtsermittlungsverfahren über. Aufgrund des Arbeitsaufwandes können derzeit keine aktuellen Zahlen aufgeliefert werden.
Jedoch werden die Zahlen des zweiten Quartals 2016 gerade zusammengestellt und liegen dann ab dem 01.07. abschließend vor. Der Ausschuss für Bürgerdienste, Liegenschaften und Informationstechnologie wird wie bisher, sodann in der Juli-Sitzung im Nichtöffentlichen Sitzungsteil über die aktuellen Zahlen informiert werden.
zu 2. Über die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung wurden für 5 Jahre insgesamt 30 befristete Beschäftigungspositionen (E 10) für die Berliner Bezirke für die Zweckentfremdung ausgeschrieben und besetzt. Der Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf erhält daher ab 01.07.2016 drei neue Mitarbeiter sowie einen weiteren Beschäftigten zum 01.08.2016. Diese neuen Mitarbeiter müssen jedoch zunächst in die Materie eingearbeitet werden. Insgesamt stehen für die Bearbeitung der Zweckentfremdung dann 8 feste Mitarbeiter/innen sowie zwei Ausbildungsplätze zur Verfügung.
Zur Durchsetzung des Zweckentfremdungsverbotsgesetzes werden, wie gesetzlich vorgeschrieben, Buß- bzw. Zwangsgeldverfahren angewendet.
Mit freundlichen Grüßen
Dagmar König
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