Drucksache - 0586/2
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Die BVV möge beschließen: Das Bezirksamt wird
aufgefordert, sich gegenüber dem Senat von Berlin und im Rat der Bürgermeister
gegen eine Zentralisierung der Zuständigkeiten für Einbürgerungen in die
deutsche Staatsbürgerschaft auf Senatsebene und für die weitere Zuständigkeit
der Bezirke einzusetzen. Der BVV ist bis zum 31.
Oktober 2003 zu berichten. Begründung
Die Einbürgerung in die
deutsche Staatsbürgerschaft ist Aufgabe der Bezirke. Dagegen möchte die
Senatsinnenverwaltung eine Zentralisierung in ihrer Zuständigkeit durchsetzen. Für den Verbleib der
Einbürgerungsbehörde im Bezirk sprechen die kurzen Wege der betroffenen
Bürgerinnen und Bürger zum Amt und die enge Verbindung zu anderen
kooperierenden Behörden wie Bürgeramt, Standesamt und Sozialamt sowie den
intensiven Austausch des kleinen Mitarbeiterstamms über Problemfälle zu nennen.
Dagegen steht eine kostenintensive Zentralbehörde, die nach aller Erfahrung
eher behäbiger arbeiten und überhaupt erst finanzintensiv eingerichtet werden
müsste. Eine Vereinheitlichung der
Entscheidungen ist in einer Zentralbehörde nicht leichter als in den Bezirken.
Eine im Bezirk laufende Prüfung der Einbürgerungsvoraussetzungen hat zudem eher
den Vorteile bei der Durchsetzung einer ”Vergabequalität” der
deutschen Staatsbürgerschaft. |
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