Drucksache - 0586/2  

 
 
Betreff: Einbürgerungen im Bezirk halten!
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDU/FDP 
Verfasser:Statzkowski/Dannert/DittbernerAndres, Evelyn
Drucksache-Art:AntragAntrag
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
26.06.2003 
öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin      

Sachverhalt

Die BVV möge beschließen:

Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich gegenüber dem Senat von Berlin und im Rat der Bürgermeister gegen eine Zentralisierung der Zuständigkeiten für Einbürgerungen in die deutsche Staatsbürgerschaft auf Senatsebene und für die weitere Zuständigkeit der Bezirke einzusetzen.

 

Der BVV ist bis zum 31. Oktober 2003 zu berichten.

 

 

Begründung

 

Die Einbürgerung in die deutsche Staatsbürgerschaft ist Aufgabe der Bezirke. Dagegen möchte die Senatsinnenverwaltung eine Zentralisierung in ihrer Zuständigkeit durchsetzen.

 

Für den Verbleib der Einbürgerungsbehörde im Bezirk sprechen die kurzen Wege der betroffenen Bürgerinnen und Bürger zum Amt und die enge Verbindung zu anderen kooperierenden Behörden wie Bürgeramt, Standesamt und Sozialamt sowie den intensiven Austausch des kleinen Mitarbeiterstamms über Problemfälle zu nennen. Dagegen steht eine kostenintensive Zentralbehörde, die nach aller Erfahrung eher behäbiger arbeiten und überhaupt erst finanzintensiv eingerichtet werden müsste.

 

Eine Vereinheitlichung der Entscheidungen ist in einer Zentralbehörde nicht leichter als in den Bezirken. Eine im Bezirk laufende Prüfung der Einbürgerungsvoraussetzungen hat zudem eher den Vorteile bei der Durchsetzung einer ”Vergabequalität” der deutschen Staatsbürgerschaft.

 

 

 
 

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