Drucksache - 1549/4
Die BVV beschließt:
Das Bezirksamt wird aufgefordert zu prüfen, wie die Stellplatzsituation in der Wilmersdorfer Straße zwischen der Schillerstraße und der Zillestraße so gestaltet werden kann, dass der Fußverkehr auf dem Bürgersteig und der Fließverkehr auf der Fahrbahn nicht durch verkehrswidrig parkende Fahrzeuge beeinträchtigt werden.
Der BVV ist bis zum 31.08.2016 zu berichten.
Das Bezirksamt teilt hierzu Folgendes mit:
Eine Überprüfung der Örtlichkeit ist erfolgt. Im Zuge der Wilmersdorfer Straße ist in dem angesprochenen Bereich zwischen Zille- und Schillerstraße das Parken auf der Fahrbahn am jeweils rechten Fahrbahnrand vorgeschrieben.
Da nicht nur direkt in der Wilmersdorfer Straße, sondern in der gesamten Umgebung ein sehr hoher Parkdruck herrscht, wird, wie vielerorts, beidseitig auch in der „2. Spur“, in den Kreuzungsbereichen und in Grundstückszufahrten gehalten und geparkt. Auch die vorhandenen und korrekt ausgeschilderten Ladezonen sind üblicherweise nicht ihrer Bestimmung gemäß nutzbar, da sie - ordnungswidrig - als Parkflächen dienen. Dies wiederum hat zur Folge, dass durch Lieferanten der Fließverkehr erheblich behindert wird. Die verkehrlichen Anordnungen sind jedoch nicht zu beanstanden, daher wurde der Fachbereich Außendienst des Ordnungsamtes gebeten den relevanten Bereich weiterhin intensiv zu bestreifen und ordnungswidriges Verhalten zu ahnden.
Das Bezirksamt bittet den Beschluss damit als erledigt zu betrachten.
Reinhard Naumann Marc Schulte Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
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