Drucksache - 1444/4
Bundesfreiwilligendienst mit Flüchtlingsbezug
Die BVV hat in ihrer Sitzung am 10.12.2015 Folgendes beschlossen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, die im Rahmen der Verabschiedung des Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes beschlossene Sonderregelung des Bundesfreiwilligendienstes mit Flüchtlingsbezug weitgestreut im Bezirk Charlottenburg- Wilmersdorf bekannt zu machen.
Des Weiteren sind bezirkliche Einsatzorte für einen Bundesfreiwilligendienst mit Flüchtlingsbezug auszuschreiben.
Der BVV ist bis zum 31.01.2016 zu berichten.
Das Bezirksamt teilt dazu mit:
Das Bezirksamt plant die Veröffentlichung eines Artikels mit allgemeinen Informationen zu den neuen Regelungen zum Bundesfreiwilligendienst mit dem Ziel dieses Angebot im Bezirk bei Bürgerinnen und Bürgern, aber auch bei Trägern und sozialen Einrichtungen bekannter zu machen.
Das Bezirksamt selbst tritt seit Einrichtung des Bundesfreiwilligendienstes nicht als Träger auf. Die notwendigen Finanzmittel sind im Haushaltsplan des Bezirkes nicht vorgesehen. Entsprechend können auch keine Einsatzorte ausgeschrieben werden.
Mögliche Einsätze von Bundesfreiwilligen in Einrichtungen des Bezirksamtes sind aber in Abstimmung mit den jeweiligen Einrichtungsleitungen möglich.
Das Bezirksamt bittet, den Beschluss als erledigt zu betrachten.
Reinhard Naumann Carsten Engelmann Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
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