Drucksache - 1437/4
Anwohnerbeiräte einrichten
Die BVV hat in ihrer Sitzung am 18.02.2016 Folgendes beschlossen:
Das Bezirksamt wird beauftragt zu prüfen, für welche Flüchtlingsunterkünfte im Bezirk es sinnvoll und möglich erscheint, Anwohnerbeiräte einzurichten, die regelmäßig vom jeweiligen Betreiber und dem Bezirksamt unterrichtet werden. Die Beiräte sollen ausschließlich aus Anwohnern im näheren Umfeld bestehen.
Der BVV ist bis zum 31.03.2016 zu berichten.
Die Abteilung Soziales und Gesundheit hat sich seit dem Beschluss der BVV intensiv mit dem Thema der Einrichtung von Anwohnerbeiräten in den Flüchtlingsunterkünften im Bezirk beschäftigt.
Alle Unterkunftsbetreiber wurden speziell zu diesem Thema angeschrieben und es fanden vielfältige Gespräche mit den Heimbetreibern statt. Dies ist auch der Grund für die Verzögerung des Berichtes an die BVV.
Im Ergebnis ist festzustellen, dass es kein Betreiber für sinnvoll oder erforderlich hält, ein neues formales Gremium in Form eines Anwohnerbeirates einzurichten. Dabei würden sich viele schwer zu klärende Fragen stellen: Wer darf formal Mitglied des Beirates werden? Wie wird die Auswahl der Beiratsmitglieder getroffen? Wie groß darf ein derartiges Gremium sein? Welche Aufgaben soll der Beirat übernehmen?
In den Gesprächen wurde allerdings deutlich, dass alle Betreiber ein großes Interesse an einem guten nachbarschaftlichen Kontakt mit den Anwohnerinnen und Anwohnern der Einrichtung haben. In allen Einrichtungen sind klare Kommunikationswege zwischen Nachbarn und der Einrichtung etabliert und es gibt öffentliche Angebote zur Information, wie Tage der offenen Tür oder öffentliche Feste.
Die Rahmenbedingungen der Flüchtlingsunterkünfte in unserem Bezirk sind sehr unterschiedlich. Es gibt Einrichtungen mit einer sehr kurzen Perspektive, wie notbelegten Turnhallen oder Gebäude die nur zeitlich befristet genutzt werden können, und Einrichtungen, die eine langfristige Perspektive für den Betrieb als Flüchtlingsunterkunft haben. Allerdings sind auch in diesen Einrichtungen die Rahmenverträge der Betreiber nur befristet.
In den Gesprächen wurde deshalb verabredet, dass jeder Betreiber individuell entscheidet, ob er die unmittelbaren Anwohner zu einer Einzelveranstaltung in der Unterkunft einlädt. Dabei soll es sowohl um einen Austausch zu Problemen in der Nachbarschaft, aber auch um die Entwicklung möglicher gemeinsamer Aktivitäten gehen. Dafür wird als günstiger Zeitpunkt ein Veranstaltungstermin nach der Sommerpause angesehen.
Das Bezirksamt wird die Betreiber erneut anschreiben und Ihnen dieses Ergebnis der Prüfung mitteilen. Außerdem wurde verabredet, dass Beschwerden, die zu einzelnen Unterkünften beim Bezirksamt eingehen, auch dem betroffenen Betreiber zur Kenntnis gebracht werden.
Zusätzlich erscheint es aus Sicht des Bezirksamtes sinnvoll die Aktivitäten, die sich aus dem Masterplan für Integration und Sicherheit ergeben, abzuwarten, um Doppelstrukturen zu vermeiden. Im Masterplan sind einerseits neue Standards zu den Aufgaben der Heimbetreiber angekündigt und andererseits Maßnahmen für die Kommunikation in der Stadtgesellschaft vorgesehen.
Das Bezirksamt bittet, den Beschluss als erledigt zu betrachten.
Reinhard Naumann Carsten Engelmann Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
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