Drucksache - 1353/4
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1. Mündliche Anfrage Wolfgang Tillinger SPD-Fraktion Gefährdet die Untätigkeit der Bezirksstadträtin König die Weiterentwicklung von Charlottenburg-Nord?
Ich frage das Bezirksamt:
Beantwortung durch Frau BzStR’in König.
2. Mündliche Anfrage Roland Prejawa (wird die 6. MA) Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Flüchtlingsunterkunft Rathaus Wilmersdorf
Ich frage das Bezirksamt:
Sehr geehrte Frau Vorsteherin, die Mündliche Anfrage wird wie folgt beantwortet:
Bei unserem Besuch im Rathaus Wilmersdorf am vergangenen Montag mussten wir feststellen, dass die Rahmenbedingungen dort durch das LAGeSo in keiner Weise zufriedenstellend geklärt sind. Der Betrieb des Hauses ist inzwischen dem ASB nicht mehr im Rahmen des Katastrophendienstes, sondern als regulärem Heimbetreiber mit hauptamtlichem Personal übertragen worden. Damit haben sich aber die grundsätzlichen Rahmenbedingungen noch nicht verbessert. Bis zu diesem Zeitpunkt gab es dort noch keinen funktionierenden Waschmaschinenraum. Für einen Küchenbetrieb fehlen weiterhin elementare Grundlagen, wie Spülbecken und Kühlschränke. Viele Menschen haben sich gerade im Rathaus Wilmersdorf besonders engagiert. Wir brauchen dort aber jetzt sehr schnell einen professionellen Betreiber, der den Ablauf in der Unterkunft in geregelte Bahnen lenkt.
Der Träger hat bei allen Besuchen ausdrücklich darauf hingewiesen, dass er die Mitarbeit der Ehrenamtlichen im ehemaligen Rathaus sehr schätzt. Es wurde uns auch mitgeteilt, dass einer der Initiatoren der Initiative „Wilmersdorf Hilft“, Herr Bertram dort jetzt für die Koordinationsaufgaben angestellt worden ist. Die Verantwortung für die verschiedenartigsten Probleme mit und in dem Gebäude liegt in der Absprache des Trägers mit der BIM bzw. dem LaGeSo.
Ich habe mich allerdings persönlich seit Montag um viele der aufgeworfenen Fragen gekümmert und kann Ihnen einige Fortschritte berichten: Am Mittwoch wurden 12 Waschmaschinen und Trockner geliefert, die jetzt installiert und in Betrieb genommen werden. Der ASB hat außerdem bestätigt, dass jetzt endlich die Freigabe für eine größere Summe an Geld vom LAGeSo erfolgt ist, mit der die erforderlichen Personaleinstellungen und Beschaffungen getätigt werden können.
Ich hoffe sehr, dass damit der Betrieb des Hauses in geregelte Bahnen kommt.
Mit freundlichen Grüßen
Carsten Engelmann
3. Mündliche Anfrage Marlene Cieschinger DIE LINKE (fraktionslos) „Graue Wölfe“ im Bezirk?
Ich frage das Bezirksamt:
Beantwortung durch Herrn BzBm Naumann.
4. Mündliche Anfrage Nadia Rouhani Bündnis 90/Die Grünen (fraktionslos) Bauberatung für LORAC durch das Tiefbauamt im Juni ohne die BVV zu informieren? Ich frage das Bezirksamt:
Beantwortung durch Herrn BzStR Schulte.
5. Mündliche Anfrage Dr. Jürgen Murach SPD-Fraktion Nutzung des ehemaligen Instituts für Nichtmetallische Anorganische Werkstoffe (NAW) der TU Berlin für Flüchtlinge
Ich frage das Bezirksamt:
Beantwortung durch Herrn BzStR Engelmann.
6. Mündliche Anfrage Dr. Petra Vandrey (wird die 2. MA) Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Ehemaliger Güterbahnhof Grunewald
Ich frage das Bezirksamt:
Beantwortung durch Herrn BzStR Schulte.
7. Mündliche Anfrage Marlene Cieschinger DIE LINKE (fraktionslos) Wichtigkeit inklusiver Spielplätze?
Ich frage das Bezirksamt:
Sehr geehrte Frau Vorsteherin, die Mündliche Anfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:
zu 1. Das Bezirksamt folgt hier der Anregung aus der Drucksache 1091/4 „Nachweis privater Spielflächen …“, Punkte 3. und 7.2, in der auf eine integrative Spielplatzgestaltung auch im Sinne von Barrierefreiheit abgestellt wurde.
Zu 2. Das Merkblatt soll die rechtlichen Rahmenbedingungen darstellen, die Bauherren bei ihren Vorhaben zu beachten haben. Die Darstellung der Empfehlung, und nur darum handelt es sich in diesem Zusammenhang, ist jedoch nicht farblos, sie setzt sich zudem deutlich von den anderen Piktogrammen ab. Bauherren die Bedeutung von Inklusion zu vermitteln, setzt tatsächlich andere Maßnahmen und Mittel als die gewählte Darstellung voraus. Dazu müssten dem Bezirksamt aber entsprechende Ressourcen bereitgestellt und auch die rechtlichen Rahmenbedingungen geändert werden. Das Bezirksamt wird sich jedoch, wie in der eingangs erwähnten Drucksache angekündigt, in den entsprechenden Landesgremien einbringen und sich dabei auch für die Aspekte der Inklusion und der Vermittlung ihrer Inhalte an private Bauherren einsetzen.
Mit freundlichen Grüßen
Marc Schulte
8. Mündliche Anfrage Alexander Kaas Elias Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Ermittlung von Ferienwohnungen in Charlottenburg- Wilmersdorf
Ich frage das Bezirksamt:
Sehr geehrte Frau Bezirksverordnetenvorsteherin, die Mündliche Anfrage beantworte ich im Namen des Bezirksamtes wie folgt:
zu 1 und 2 Herr von Dassel hat sich im Vorfeld der Auftragserteilung mit den Kolleginnen und Kollegen abgesprochen und ist damit quasi im Sinne aller tätig geworden, in soweit ist auch unser Bezirksamt an dem Vorgehen beteiligt gewesen.
Bedauerlicherweise entsprechen die Ergebnisse nicht unseren Erwartungen. Herr von Dassel schreibt dazu: „Sie werden daher für die überwiegende Zahl der Ferienwohnungen nur eine Postleitzahl und eine Straße aufgelistet sehen. In einigen Fällen war nicht einmal dies möglich, sondern nur eine Bezirkszuordnung…Mir ist bewusst, dass mit den vorhandenen Daten entgegen meiner Hoffnung keine unmittelbare Ermittlung der Verfügungsberechtigten möglich ist, sondern nur Anhaltspunkte für den Abgleich mit den uns vorliegenden angezeigten Ferienwohnungen und daraus Anhaltspunkte für unseren Außendienst gegeben werden.“
Auf Senatsebene wird zurzeit an einer Novellierung des Zweckentfremdungsverbots-gesetzes gearbeitet, die einerseits eine Auskunftspflicht der Vermittlungsportale für die Klarnamen der Vermietenden enthalten soll, und andererseits den Zeitraum für die Bearbeitung der Ausnahmegenehmigungen verlängern soll, damit keine Genehmigungsfiktion eintritt, die eine dauerhafte Nutzung als Ferienwohnung erlauben würde.
Angesichts der uns zur Verfügung stehenden 4 Stellen insgesamt bei allein mehr als 2000 Ferienwohnungen und zahlreichen anderen Zweckentfremdungstatbeständen ist dies auch dringend geboten. 2 weitere bisher aus Sprinter-Mitteln bezahlte Stellen, die mit Auszubildenden-Anschlussverträgen besetzt waren, sind zurzeit vakant und müssen neu ausgeschrieben werden.
Mit freundlichen Grüßen
Dagmar König
9. Mündliche Anfrage Dr. Zitha Poethe Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Bibliotheksausweise
Ich frage das Bezirksamt:
Sehr geehrte Frau Bezirksverordnetenvorsteherin, die Mündliche Anfrage beantworte ich im Namen des Bezirksamtes wie folgt:
zu 1. Mit Datum vom 26.6.15 hat die STÄKO, der Zusammenschluss der Bibliotheksleitungen in Berlin, abweichend von den bisherigen Regelungen, für Flüchtlinge ein erleichtertes Zugangsverfahren zur Bibliotheksnutzung beschlossen und der Bezirk ist diesem Vorschlag gefolgt.
Die Ausstellung eines Bibliotheksausweises erfolgt nach Vorlage einer Aufenthaltsgestattung (residence permit) oder Unterbringungsbescheinigung der Erstaufnahmestelle (accomodation certificate) und ist kostenfrei. Die Gültigkeitsdauer beträgt 3 Monate und kann jeweils um eben diesen Zeitraum verlängert werden.
Die Ausleihmenge ist auf 10 Medien begrenzt und die Leihfrist kann 2 x verlängert werden. Eine Fernausleihe ist zunächst nicht möglich wegen der Geltungsdauer der Ausweise.
Anzahl der Bibliotheksausweise für Flüchtlinge seit dem 8.9.2015 (Stand 15.9.2015): Im gesamten Verbund : 36 In Charlottenburg-Wilmersdorf: 2
Zu 2. Auf Berliner Ebene wird derzeit von den Bibliotheken ein Informationsflyer erarbeitet. Er soll in folgenden Sprachen veröffentlicht werden: arabisch, albanisch, serbokroatisch / serbisch, farsi, englisch und mazedonisch. Der Flyer richtet sich an die Flüchtlinge selbst, soll aber auch über „betreuende Einrichtungen“ wie Flüchtlingsunterkünfte, Lageso etc. verteilt werden.
Bislang finden Kontakte und Informationen über Personen statt, die sich ehrenamtlich für Flüchtlinge engagieren und entsprechende Informationen aus der Presse bzw. vor Ort in den Bibliotheken erhalten.
Mit freundlichen Grüßen
Dagmar König
10. Mündliche Anfrage Jenny Wieland Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Zukunft der Bezirke
Ich frage das Bezirksamt:
Sehr geehrte Frau Stückler, zu der o.g. Anfrage nehme ich wie folgt Stellung.
Zu 1. und 2.:
Die Stiftung Zukunft Berlin bedient ein breites Themenfeld rund um Berlin als Bundeshauptstadt. So liegt zum einen der Fokus der Diskussionsbereiche auf den Thesen zur „Hauptstadtfrage bzw. Hauptstadtaufgabe“, zum anderen liegt der Fokus auf dem Bereich „Thesen zur Zukunft der Bezirke“. Diese Bereiche werden in der Öffentlichkeit und im politischen Raum unterschiedlich bespielt. So fand die Dialogrunde zur „Hauptstadtfrage“ mit Abgeordneten des Abgeordnetenhauses statt. Der Bereich „Thesen zur Zukunft der Bezirke“ geht auf eine Arbeitsgruppe des Förderkreises mit den Bezirksbürgermeistern aus Treptow-Köpenick und Spandau sowie unter Beteiligung des Staatssekretärs für Finanzen zurück, die sich mit den Aufgaben und der derzeitigen Situation der Bezirks befasst hat. Dies bedeutet jedoch nicht, dass sich beide Bereiche mit unterschiedlichen Zielrichtungen befassen, sondern vielmehr, was die jeweiligen Ebenen (Land/Bezirke) stärken kann.
Eine Änderung zur Hauptstadtfrage in der Verfassung von Berlin muss keineswegs mit einer Schwächung der Bezirke einhergehen. Eine stringente Aufgabenkritik in beiderlei Richtungen, die letztlich dem Land Berlin als Ganzes zugutekäme, ist jedoch überfällig.
Selbstverständlich wird sich der Bezirk bei entsprechender Gelegenheit zu Themen von bezirklicher und gesamtstädtischer Bedeutung weiterhin einbringen. Gerade jetzt im Hinblick auf das Flüchtlingsmanagement wird deutlich, wie wichtig die Bezirke sind und welche tragende Rolle sie vor Ort haben in puncto Unterbringung, Kommunikation, Vernetzung, Integration.
Mit freundlichen Grüßen
Reinhard Naumann
11. Mündliche Anfrage Dr. Petra Vandrey Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Riesenradgrundstück
Ich frage das Bezirksamt:
Sehr geehrte Frau Vorsteherin, die Mündliche Anfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:
zu 1. Das Grundstück liegt, bis auf eine kleine Teilfläche, im Bezirk Mitte. Der Grundstückserwerber hat sich dennoch in Charlottenburg-Wilmersdorf vorgestellt, allerdings sind seine Planungen hier bislang nicht bekannt geworden.
Zu 2. Vorstellungen zu diesem Grundstück können nur in Zusammenhang mit dem gesamten angrenzenden Areal entwickelt werden, Stichwort Campus Charlottenburg. Erstrebenswert wäre eine abgestimmte Planung zwischen den Bezirken, den jeweiligen Grundstückseigentümern, den ansässigen Hochschulen und der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt.
Mit freundlichen Grüßen
Marc Schulte
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