Drucksache - 1344/4  

 
 
Betreff: Kleingärten in der Seesener Straße nicht vorzeitig brachfallen lassen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:B'90/Grüne (fraktionslos) 
Verfasser:Rouhani 
Drucksache-Art:AntragAntrag
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
09.07.2015 
47. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Stadtentwicklung Beratung
23.09.2015 
72. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung vertagt   
14.10.2015 
73. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung vertagt   
09.12.2015 
77. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung zurückgezogen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag

Die BVV möge beschließen:

 

Die BVV möge beschließen:


Das Bezirksamt wird ersucht, gegenüber dem neuen Eigentümer des Grundstücks Seesener Straße 31-39 darauf hinzuwirken, dass die von ihm per 30.11.2015 ausgesprochene Kündigung der Pachtverträge bezüglich der Kleingärten Seesener Straße im laufenden Jahr 2015 noch nicht vollzogen wird.

 

Der BVV ist zum 31.08.2015 zu berichten.


Begründung:

Die Kleingärten der Eisenbahnlandwirtschaft auf dem Grundstück Seesener Straße 31-39 sind von dem neuen Eigentümer zum 30.11.2015 gekündigt worden, obwohl eine alsbaldige Bebauung des Grundstücks nicht bevorsteht. Eine Baugenehmigung ist nicht erteilt worden und sie ist auf absehbare Zeit auch nicht zu erwarten. Eine vorzeitige Räumung der Gärten liegt weder im Interesse der derzeitigen Pächter, noch ist ein vorzeitiges Brachfallen der Kleingärten im Interesse der AnwohnerInnen und des angrenzenden Sozialraums, des Henriettenplatzes, wünschenswert.
 


 

 
 

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