Drucksache - 1320/4
Die BVV beschließt:
Das Bezirksamt wird gebeten zu prüfen, ob durch private/gewerbliche Betreiber eine Sanierung des Schwimmbeckens und damit eine Weiternutzung für Schwimmangebote o. ä. erfolgen kann.
Der BVV ist bis zum 31.03.2016 zu berichten.
Judith Stückler Bezirksverordnetenvorsteherin
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