Drucksache - 1294/4
Die BVV hat in ihrer Sitzung am 9. Juli 2015 beschlossen:
Das Bezirksamt wird gebeten, nach Auswertung der laufenden Untersuchungen zur Einrichtung von sozialen Erhaltungsgebieten (nach § 172 Abs. 1 Nr. 2 BauGB) zu prüfen, auf welche weiteren Gebiete im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf diese Ergebnisse anwendbar sind. Insbesondere ist zu untersuchen, inwieweit sich die Ausweisung von Milieuschutzgebieten in benachbarten Stadtteilen in Nachbarbezirken auswirkt und ob dadurch der Erlass von Milieuschutzgebieten erleichtert werden kann.
Der BVV ist bis zum 31.10.2015 zu berichten.
Das Bezirksamt teilt hierzu Folgendes mit:
Im Rahmen der beauftragten Voruntersuchungen, deren Ergebnisse dem Ausschuss für Stadtentwicklung am 24. Juni 2015 vorgestellt wurden, sind für die Regionen Brabanter Platz, Kaiserin-Augusta-Allee, Karl-August-Platz, Richard-Wagner-Straße und Tegeler Weg Indizes ermittelt worden, die vertiefende Untersuchungen unter dem Aspekt der möglichen Identifizierung festzusetzender Milieuschutzgebiete zulassen. Diese Untersuchungen werden zurzeit durchgeführt und, sobald das Ergebnis vorliegt, dem Ausschuss für Stadtentwicklung präsentiert.
Inwieweit sich die Ausweisung von Milieuschutzgebieten in benachbarten Bereichen, auch außerhalb der Bezirksgrenzen, auswirkt, ist statistisch schwer feststellbar und entsprechende Untersuchungen werden auch nicht von den Bezirken vorgenommen, in denen bereits Milieuschutzgebiete existieren. So konnten beispielsweise bei der Teiluntersuchung für die Region Babelsberger Straße, die an das Milieuschutzgebiet um den Barbarossaplatz in Tempelhof-Schöneberg angrenzt, keine Indikatoren zur Einstufung als Milieuschutzgebiet gefunden werden. Der Erlass von Milieuschutzgebieten in benachbarten Bezirken erleichtert somit auch nicht die Möglichkeit einer Festsetzung von Milieuschutzgebieten im eigenen Bezirk.
Das Bezirksamt bittet, den Beschluss damit als erledigt zu betrachten.
Reinhard Naumann Marc Schulte Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
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