Drucksache - 1266/4
Die BVV hat in ihrer Sitzung am 15. Dezember 2016 beschlossen:
Das Bezirksamt wird gebeten, sich gemeinsam mit dem Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg und der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt dafür einzusetzen, dass die Deutsche Bahn AG die Anwohnerinnen und Anwohner über die Wiederinbetriebnahme des südwestlichen Schieneninnenrings in Berlin und die dortigen Lärmschutzmaßnahmen informiert. Die BVV unterstützt das Bezirksamt, hohe Lärmschutzstandards einzufordern. Auch soll das Verfahren zur Genehmigung und die Rechte der Anwohnerinnen und Anwohner dargestellt werden.
Der BVV ist bis zum 31.01.2017 zu berichten.
Das Bezirksamt teilt hierzu Folgendes mit:
Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz wurde über den Beschluss unterrichtet und teilt dazu mit Schreiben vom 22. Mai 2017 mit:
„Vielen Dank für Ihr Schreiben vom 17. Februar 2017, welches sich auf den Lärmschutz in Ihrem Bezirk bezieht, der mit dem Projekt der Deutschen Bahn AG "Elektrifizierung des Berliner Innenrings" erforderlich wird.
Eine Frage Ihres Schreibens war, ob die verkehrsträgerübergreifende Machbarkeitsuntersuchung, die avisiert worden war, bzgl. möglicher Lärmminderungsmaßnahmen durchgeführt wird (südlicher Berliner Innenring und Bundesautobahn A 100). Die angekündigte Prüfung, ob eine Untersuchung erfolgt, wurde durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur und die OB Netz AG nunmehr vorgenommen. Ergebnis war, dass die gesonderte Untersuchung nicht realisiert wird. An dieser Stelle ist jedoch darauf hinzuweisen, dass aufgrund der parallelen Lage der Bundesverkehrswege zueinander eine ganzheitliche Lärmbetrachtung aus planungsrechtlicher Sicht wohl erforderlich sein wird. Entsprechend ist die Bundesautobahn A100 dann in der Lärmbetrachtung des Planfeststellungsverfahrens mit zu berücksichtigen. Einschlägige Gerichtsurteile deuten daraufhin (u.a. BverwG 7 A 11.10, BverwG 4 C 9.95 und BverwG 4A 1075.04).
Für das Vorhaben selbst wurden die Unterlagen im Dezember 2016 bei der zuständigen Behörde, dem Eisenbahnbundesamt eingereicht. Im Rahmen des PIanfeststellungsverfahrens wird ein Anspruch auf Lärmvorsorge geprüft, was zu aktiven und/oder passiven Lärmschutzmaßnahmen für die betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner führen könnte. Die zukünftig zu erwartenden Schienengüterverkehre werden dabei in die Lärmbelastungssituation mit einbezogen. Hinsichtlich des Einbezugs der Öffentlichkeit und der Vorstellung der Planungsinhalte nimmt die OB Netz AG sukzessiv Kontakt zu den betroffenen Bezirken auf. Erste Abstimmungstermine mit den Bezirksämtern, in denen sich der erste Planungsabschnitt befindet, sprich Neukölln und Treptow-Köpenick haben bereits stattgefunden. Wenn die Planungen weiter vorangeschritten sind, werden die dann betroffenen Bezirke angesprochen, zu denen auch Charlottenburg-Wilmersdorf gehört. U.a. soll das Vorgehen bei der Öffentlichkeitsarbeit besprochen werden. Ein Termin mit der OB Netz AG und der Senatsverwaltung befindet sich gegenwärtig außerdem in der Abstimmung.
Grundsätzlich setzt sich die Senatsverwaltung für die Belange des Verkehrslärmschutzes ein, beispielsweise im Rahmen von Planfeststellungsverfahren. So wird in diesem Planfeststellungsverfahren die Beteiligung der Immissionsschutzbehörde als Träger öffentlicher Belange erfolgen.“
Das Bezirksamt bittet, den Beschluss damit als erledigt zu betrachten. In Vertretung Reinhard NaumannArne Herz BezirksbürgermeisterBezirksstadtrat
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