Drucksache - 1239/4  

 
 
Betreff: Unzulässige Videoüberwachung unterbinden
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDU/Piraten 
Verfasser:Klose/Garmer/Pabst 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
21.05.2015 
45. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Wirtschaft, Ordnung und Verkehr Beratung
11.06.2015 
54. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Ordnung und Verkehr mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
18.06.2015 
46. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag
Beschlussempfehlung
Beschluss

Der Ausschuss für Wirtschaft, Ordnung und Verkehr

 

Die BVV beschließt:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert,

 

  1. zu prüfen, ob die Videoüberwachung des Fußwegs vor dem Kulturbüro des Königreichs Saudi-Arabien an der Bundesallee 22 nach dem Bundesdatenschutzgesetz zulässig ist. Sollte diese nicht oder nicht in dieser Form zulässig sein, ist die Videoüberwachung zu unterbinden, bzw. auf deren Unterbindung durch den Senat hinzuwirken.

 

  1. zu prüfen, ob nach dem Bundesdatenschutzgesetz eine Pflicht besteht diese Videoüberwachung durch geeignete Maßnahmen erkennbar zu machen. Sollte eine solche Pflicht bestehen sind entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, bzw. es ist auf diese Maßnahmen hinzuwirken.

 

Der BVV ist bis zum 30.09.2015 zu berichten.

 

Judith Stückler

Bezirksverordnetenvorsteherin

 


 

 
 

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