Drucksache - 0545/2
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, Maßnahmen zur Beseitigung der Schäden infolge des Sturmereignisses vom vergangenen Herbst zu ergreifen, um die Grünanlage in einen ansprechenden und nutzbaren Zustand zu versetzten.
Dabei ist zu prüfen, welche externe Unterstützung oder Mittel (ABM,THW, Naturschutzfonds o.ä.) für weitergehende Maßnahmen (Herausnahme von umgefallenen Bäumen, Erdmassenbewegung, Böschungssand, neuer funktionsfähiger Wegeaufbau) gewonnen werden können. Des weiteren soll geprüft werden, ob die Pflegefrequenz temporär erhöht werden kann, um die Ausbreitung von Neophyten (v.a. Reynoutria sacchalinensis - Japan. Knöterich) zurückzudrängen und sukzessive durch heimische Kraut- und Strauchvegetation zu ersetzen.
Der BVV ist bis zum 31.08.2003 zu berichten.
Begründung: Beim Hubertussee handelt es sich um eine Grünanlage mit Erholungsfunktion. Der See ist 1889 durch Ausbaggern einer morastigen Senkung künstlich entstanden und war bereits in den zwanziger Jahren als Grünzug zur Erholungsnutzung und Verbindung zu den Grunewaldseen geplant. Von Beginn an war die Erschließung durch öffentliche Wege vorgesehen, wie es schon im historischen Hauptgrünflächenplan dargestellt ist. Nach dem zweiten Weltkrieg wurde diese Planung in verringertem Umfang in den Flächennutzungsplan von 1965 übernommen und schließlich 1980 mit der Anlage des Wanderweges am Südufer begonnen. Für die Grunewaldseenkette wurde 1991 ein Landschaftsplan festgesetzt, der auch den Hubertussee einschließt.
Es ist daher unerlässlich, Pflegeeingriffe kontinuierlich weiterzuführen, um den Charakter des Grünzuges zu erhalten. Unterbleibt die Herausnahme nährstoffreicher Einträge, kippt der See um bzw. das Verlanden beschleunigt sich.
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