Drucksache - 1213/4
Die BVV hat in ihrer Sitzung am 18.06.2015 beschlossen:
Das Bezirksamt wird gebeten zu prüfen, wie einige Deutschkurse bei der VHS nur für Asylsuchende als Lerngruppe aus derselben Einrichtung eingerichtet werden können.
Der BVV ist bis zum 31.08.2015 zu berichten.
Judith Stückler Bezirksverordnetenvorsteherin
Hierzu wird Folgendes berichtet:
Die Volkshochschule City West führt seit Herbst 2014 Sprachkurse für Flüchtlinge durch. Die Basissprachförderung wird an allen Berliner Volkshochschulen aus Sondermitteln der Senatsverwaltung für Arbeit, Integration, Frauen auf dem Wege der auftragsweisen Bewirtschaftung finanziert.
Die Mittel sind zweckgebunden für die Zielgruppe der Geflüchteten, eine Verwaltungsvereinbarung legt die Kriterien für Ausgabe und Durchführung fest; es wird u. a. geregelt:
- Zugang zu den Kursen haben Asylsuchende, Menschen mit Aufenthaltsgestattung, Duldung oder befristeter Aufenthaltsgenehmigung aus humanitären Gründen.
- Die Teilnehmenden müssen in Berlin gemeldet sein.
- Sie dürfen nicht der Schulpflicht unterliegen und keine Berechtigung zur Teilnahme an anderen, aus öffentlichen Mitteln geförderten, kostenlosen Deutschkursen haben.
- Die Teilnehmenden können bis zu 400 Unterrichtsstunden Sprachförderung erhalten.
Darüber hinaus besteht die Anforderung, die Kurse möglichst außerhalb der Unterbringungen anzubieten.
Die Volkshochschulen sind verpflichtet, in einer speziell für Asylsuchende eingerichteten Beratung eine Sprachstandsmessung und Einstufung vorzunehmen und die Flüchtlinge in entsprechenden Sprachkursen/ -modulen anzumelden.
Die Volkshochschule City West hat im Frühjahrssemester 2015 insgesamt 13 Flüchtlingssprachkurse erfolgreich durchgeführt (unter Ausschöpfung der verfügbaren Mittel), eine im April 2015 unterzeichnete Kooperation mit der Evangelischen Familienbildung Charlottenburg-Wilmersdorf (EFB) hat ein flächendeckendes Angebot in der Volkshochschule und 8 Gemeinden ermöglicht. Im Herbst 2015 beginnen weitere 13 Flüchtlingssprachkurse Stufe A 0 – A 2.1.
Die Nähe der Unterrichtsstätten und Kursangebote zu den Flüchtlingsunterbringungen wurde in Charlottenburg-Wilmersdorf durch die Kooperation mit der EFB bewusst geschaffen und ermöglicht das Lernen in Gruppen nach Unterbringungsort, sofern dies den sprachlichen und bildungsmäßigen Voraussetzungen der Flüchtlinge entspricht. Flüchtlinge haben unabhängig davon die Möglichkeit, eigenständig Kurse an anderen Orten auszuwählen, je nach erforderlichem Niveau.
Die Praxis zeigt, dass Flüchtlinge nicht selten im Sinne eines zügigen Spracherwerbs dazu tendieren, im Zweifelsfall weiter entfernte Kurse mit sofortigem Beginn zu wählen, als auf einen Beginn oder eine Fortsetzung in nächster Nähe zur Unterbringung zu warten. Beide Optionen stehen zur Verfügung.
Das Bezirksamt bittet, den Beschluss damit als erledigt zu betrachten.
Reinhard Naumann Dagmar König Bezirksbürgermeister Bezirksstadträtin
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