Drucksache - 1175/4
Die BVV hat in ihrer Sitzung am 23. April 2015 beschlossen:
Das Bezirksamt wird gebeten, bei der zuständigen Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt sowie beim Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg darauf hinzuwirken, dass bei der vom 17. Juli bis 31. August wegen Grund- und Weichenerneuerung geplanten Sperrung der Ringbahn zwischen Bundesplatz und Halensee die Kundeninformation sowie die ÖPNV-Ersatzleistungen verbessert werden: Die Qualität der geplanten Kundeninformation durch Flyer und Pressemeldungen zum Schienenersatzverkehr ist durch ein verständliches Wegeleitsystem mittels Schildern und Fußstapfen und durch die Anwesenheit von Personalteams zur Beratung der Reisenden in allen S-Bahnhöfen zu gewährleisten. Der U-Bahn-Verkehr der BVG auf den Linien U9 (Rathaus Steglitz - Bundesplatz - Osloer Straße) und U3 (Nollendorfplatz - Heidelberger Platz - Krumme Lanke) ist durch Taktverdichtung in der Hauptverkehrszeit als Umfahrungsmöglichkeit zu verstärken. Es ist ein Schienenersatzverkehr (SEV) mit erheblichen Taktverdichtungen zu bestellen, so dass die Wartezeiten an den Haltestellen gering sind. Haltestellen und Busse müssen behindertengerecht ausgestattet sein. Durch verkehrsorganisatorische Maßnahmen der Verkehrslenkung Berlin ist eine Fahrplanstabilität der SEV-Busse auch in der Berufsverkehrsspitze zu gewährleisten.
Der BVV ist bis zum 30.06.2015 zu berichten.
Das Bezirksamt teilt hierzu Folgendes mit:
Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt wurde über den Beschluss in Kenntnis gesetzt und teilt dazu mit Schreiben vom 29. Mai 2015 mit:
"Vielen Dank für Ihr Schreiben vom 8. Mai 2015 zum Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) Charlottenburg-Wilmersdorf bezüglich des Ersatzangebotes während der vom 17. Juli bis 31. August 2015 geplanten Sperrung der Ringbahn zwischen Bundesplatz und HaIensee. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt nimmt zum BVV-Beschluss wie folgt Stellung: Zu allen Ersatzkonzepten bei Betriebseinschränkungen infolge Baumaßnahmen erfolgt im Vorfeld eine Abstimmung zwischen der S-Bahn Berlin GmbH und den Aufgabenträgern. Im Auftrag der Länder Berlin und Brandenburg übernimmt der VBB diese Abstimmung. Die Ersatzkonzepte müssen die im Verkehrsvertrag definierten Qualitätsanforderungen erfüllen. Dies betrifft insbesondere die Lage der Haltestellen des Schienenersatzverkehrs (SEV) sowie die Mitnahmemöglichkeit für Rollstühle, Kinderwagen und Fahrräder in den Bussen. Für größere Baumaßnahmen mit mehrwöchiger Dauer und erheblichen Einschränkungen des Verkehrsangebotes erfolgt darüber hinaus bereits längerfristig vorab eine umfassende Abstimmung zum Ersatzkonzept unter direkter Beteiligung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt sowie ggf. weiterer Institutionen. Für die Baumaßnahme auf der südwestlichen Ringbahn im Abschnitt Bundesplatz - Haiensee wurde im Rahmen dieser Vorabstimmungen durch die S-Bahn Berlin GmbH bei der BVG eine Taktverdichtung (Aussetzen Ferienfahrplan) auf der parallel zum gesperrten Streckenabschnitt verkehrenden U-Bahn-Linie U7 während des Zeitraums der Baumaßnahme angefragt. Diese Verdichtung kann jedoch durch die BVG wegen mangelnder Ressourcen (Fahrzeuge/Personal) nicht realisiert werden. Eine kapazitive Verdichtung der Linien U3 und U9 wird als nicht notwendig beurteilt, da auf diesen Linien keine signifikante Nachfragesteigerung durch die Nutzung als Umfahrungsalternative zu erwarten ist. Zudem ist zu berücksichtigen, dass sich die S-Bahn-Baumaßnahme über den Zeitraum der Sommerferien erstreckt und folglich eine verringerte Verkehrsnachfrage angenommen werden kann. Da auch die Ringlinien S41/S42 während der Baumaßnahme nur im 10-Minuten-Takt (Bundesplatz) bzw. im 20-min-Takt (Halensee) an den Bauabschnitt herangeführt werden können, wurde für den SEV als zweckmäßige Fahrtenhäufigkeit (tagsüber) ebenfalls ein 10-min-Takt festgelegt, jeweils mit Anschluss zur S-Bahn und mit zwei Bussen je Fahrt. Für die Kompensation von Aufkommensspitzen werden zudem zusätzliche Reservebusse vor Ort bereitstehen. Auch die hinreichende Information der Fahrgäste zählt zu den im Verkehrsvertrag definierten Anforderungen. Für die hier behandelte Sperrung wird die Fahrgastinformation unter anderem durch ein gesondertes Bauinfo-Faltblatt, in der S-Bahn-Kundenzeitschrift Punkt3 und im Internet sowie unter Einbeziehung der Medien erfolgen. Eine umfassende Wegeleitung vor Ort und der Einsatz von Servicepersonalen gehören bei Baumaßnahmen dieser Größenordnung zum Standard. Die Einflussmöglichkeit/Steuerbarkeit der Verkehrslenkung Berlin (VLB) hinsichtlich eines zeitzuverlässigen SEV und Verkehrs ist insgesamt zu den Verkehrsspitzenzeiten und der herrschenden Infrastruktur in diesem Gebiet natürlich sehr begrenzt. Ob verkehrsorganisatorische Maßnahmen wie LSA-Anpassungen etc. möglich bzw. notwendig sind, kann erst nach Eingang des Antrages geprüft werden. In der vorgesehenen Anhörung nach der StVO sind der Bezirk und die Polizei beteiligt."
Das Bezirksamt bittet, den Beschluss damit als erledigt zu betrachten.
Reinhard Naumann Marc Schulte Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
2. Kopie Ord L (k) zum Vorgang 3. Liste notieren 4. BA anmelden 5. ZdA
EU EU BzBm Stadt AbtL
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