Drucksache - 0536/2
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Die BVV möge beschließen: Das Bezirksamt wird in seinem Bemühen unterstützt und aufgefordert, sich auch künftig - zum Beispiel über den Rat der Bürgermeister - konsequent und andauernd sowohl gegenüber dem Abgeordnetenhaus von Berlin wie gegenüber den zuständigen Senatsverwaltungen dafür einzusetzen, dass Stadtinspektorenanwärterinnen und Stadtinspektorenanwärter nach erfolgreicher Ausbildung mit dem Ziel einer dauerhaften Beschäftigung übernommen werden können, um so zu einer Verjüngung des Mitarbeiterstammes beizutragen und die Leistungsfähigkeit der Verwaltung weiterhin zu gewährleisten. Begründung: Stadtinspektorenanwärterinnen und Stadtinspektorenanwärter finden aufgrund ihrer besonderen Ausbildung in erster Linie Arbeitsplätze im öffentlichen Dienst. Der öffentliche Dienst bedarf auch einer Verjüngung des Mitarbeiterstammes. Entsprechend der Beantwortung der Großen Anfrage Drs. Nr. 483/2 - Ausbildung - ohne Perspektive ? -, im dem das Bezirksamt zum Ausdruck bringt, das auch das Abgeordnetenhaus und der Senat erkennen wird, ”dass die notwendige Reform der Berliner Verwaltung und die dauerhafte Beschäftigung der Stadtinspektorenanwärterinnen und Stadtinspektorenanwärter nicht im Widerspruch stehen”, wird das Bezirksamt in seinem Bemühen unterstützt, Wege zu beschreiten, damit Stadtinspektorenanwärterinnen und Stadtinspektorenanwärter nach der Ausbildung mit dem Ziel einer dauerhaften Beschäftigung übernommen werden. |
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