Drucksache - 1126/4
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten zu prüfen, in wieweit der Durchgangsverkehr durch die Xantener Straße vermieden werden kann.
Der BVV ist bis zum 31.05.2015 zu berichten.
Begründung: Die Xantener Straße stellt für den motorisierten Individualverkehr eine Abkürzung zwischen Konstanzer Straße und Olivaer Platz dar. Diese Verkehre sind teilweise so stark, dass sie den gesamten Straßenverlauf in beiden Richtungen einnehmen. Diese Situation ist für Anwohnerinnen und Anwohner mehr als störend und es wird gewünscht hier eine Veränderung herbeizuführen.
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