Drucksache - 1106/4
Die BVV hat in ihrer Sitzung am 19.11.2015 beschlossen:
Die BVV Charlottenburg-Wilmersdorf kritisiert, dass viele Investoren bei Wettbewerbsverfahren sich nicht an die Vorgaben der Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW) halten und die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) nicht anwenden.
Die BVV Charlottenburg-Wilmersdorf fordert Investoren auf, dies zu ändern. Weiterhin fordert die BVV das Bezirksamt auf, auf Investoren einzuwirken, Wettbewerbsverfahren nur nach den Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW) durchzuführen und somit auch die Honoraranordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) anzuwenden.
Das Bezirksamt wird aufgefordert, zum 31.12.2017 der BVV zu berichten, ob die Appellfunktion dieses Antrages erfolgreich war.
Das Bezirksamt teilt dazu Folgendes mit:
Im Berichtszeitraum hat kein RPW-Verfahren eines privaten Bauherrn stattgefunden.
Aus informellen Gesprächen, deren Inhalt nicht verifiziert werden kann, ist die Scheu privater Bauherren vor einem hohen Verfahrensaufwand und langen Laufzeiten entsprechender Verfahren bekannt. Auf die Erleichterungen und RPW für private Auslober angesprochen, verweisen Gesprächspartner häufig auf die Beratungstätigkeit der Architektenkammer, die auf nicht eingeschränkte offene Verfahren ausgerichtet sein soll.
Das Bezirksamt bittet, den Beschluss damit als erledigt zu betrachten.
Reinhard Naumann Oliver Schruoffeneger BezirksbürgermeisterBezirksstadtrat
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